Wird der Olympiapark verramscht?
Antrag Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner und Brigitte Wolf (Die Linke) vom 22.1.2016
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 22.1.2016 führten Sie als Begründung aus:
„Die Presse berichtete – im Lokalteil wohlweislich – und die Veranstal- ter Red Bull und Olympiapark GmbH rühmten sich ob eines großartigen Events am Olympiaberg: ‚Am 8. und 9. Januar wird der Olympiapark er- neut in ein Wintersport-Mekka verwandelt und die besten Skater der Welt werden zwei spektakuläre Abende voller Aktion und Nervenkitzel garantie- ren.‘ So verheißt es die Website von Red Bull und zeigt, es geht um eine rein kommerzielle Veranstaltung im Gladiatoren-Stil. Nun fand dieses Red- Bull-Event nicht etwa auf dem (asphaltierten) Coubertin-Platz oder einem der zahlreichen Parkplätze statt, sondern mitten in der Grünanlage ‚Olym- piaberg/Olympiasee‘. Im Beschluss des Sportausschusses ‚Dreijahresplan 2015 – 2017‘ vom 3.12.14 findet sich in der Tat in einer Aufzählung unter der Rubrik ‚Trend- und Actionsport‘ eine Veranstaltung ähnlichen Titels (S 9: ‚… die Eissportveranstaltung Crashed Ice…‘). Allerdings ist dieser Erwäh- nung in einem Nebensatz nicht zu entnehmen, dass es sich hier um eine kommerzielle Show von Red Bull handelt.“
Ihre Fragen können anhand der nun vorliegenden Stellungnahmen der Olympiapark München GmbH (OMG), des Baureferates, des Kreisverwaltungsreferates sowie des Referates für Bildung und Sport wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
War bei der in der Vorlage 14-20/V 01696 vom 3.12.2014 erwähnten Veran- staltung „Crashed Ice“ das Red-Bull-Event gemeint?
Antwort des Referates für Bildung und Sport:
Mit der Veranstaltung „Crashed Ice“ in der Vorlage 14-20/V 01696 war das Red Bull Crashed Ice im Olympiapark gemeint.
Im Vortrag des Referenten wird das Event neben anderen Veranstaltungen als Beispiel für neue Trend- und Actionsportformate genannt, die auf ein gesteigertes Interesse der Bevölkerung treffen.
Eine Förderung des Red Bull Crashed Ice ist übrigens nicht erfolgt und wurde auch nicht beantragt.Frage 2:
War bei der Planung dieses Events klar, dass für die Veranstaltung der Olympiaberg benötigt wird und dazu eine Genehmigung gem. Grünanla- gensatzung erforderlich ist?
Antwort der OMG:
Es war von Anfang an klar, dass der Olympiaberg mit einbezogen werden sollte bzw. dass dazu eine Genehmigung gem. Grünanlagensatzung erforderlich ist.
Antwort des Kreisverwaltungsreferates:
Das Kreisverwaltungsreferat hat im August 2015 durch die Olympiapark München GmbH Kenntnis von den Planungen der Veranstaltung erhalten und darauf hingewiesen, dass für den Streckenverlauf am Olympiaberg eine Ausnahmegenehmigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und § 3 Abs. 1 der Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erforderlich ist.
Antwort des Baureferates:
Am 29.9.2015 wurde das Baureferat (Gartenbau) seitens des Veranstaltungsbüros KVR um Stellungnahme gebeten zur Veranstaltung „Ice Cross Downhill World Championships-Munich 2016“ auf Privatgrund und in einer städtischen Grünanlage Olympiapark und Olympiaberg.
Die fachliche Stellungnahme des Baureferates (Gartenbau) hierzu erfolgte am 16.10.2015.
Frage 3:
Wann und von wem wurde eine solche Genehmigung erteilt?
Antwort des Kreisverwaltungsreferates:
Die Ausnahmegenehmigung gemäß der Grünanlagensatzung wurde mit Bescheid vom 10.12.2015 durch das Kreisverwaltungsreferat, Veranstaltungs- und Versammlungsbüro, erteilt.
Frage 4:
Wurde mit dieser Genehmigung oder mit der Gesamtausrichtung dieses Events ein Stadtratsausschuss befasst? Wenn ja, wann und welcher?
Antwort des Kreisverwaltungsreferates:
Bei der Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach der Grünanlagensatzung sowie der sicherheitsrechtlichen Erlaubnis wurde der Stadtrat durch das Kreisverwaltungsreferat nicht beteiligt. Es handelt sich dabei um An-gelegenheiten der laufenden Verwaltung. Die Genehmigungen wurden unter Einbeziehung der betroffenen Fachdienststellen (für den Bereich der Grünanlage insbesondere das Baureferat-Gartenbau und das Planungsreferat-Lokalbaukommission) sowie des örtlichen Bezirksausschusses und in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens erteilt.
Frage 5:
Wie hoch sind die Gebühren für die exklusive Nutzung des Olympiaparks?
Antwort der OMG:
Die Olympiapark München GmbH hat von den Veranstaltern eine Miete i.H.v. 38.000 Euro zzgl. den angefallenen Nebenkosten erhalten.
Antwort des Kreisverwaltungsreferates:
Für die Nutzung der Grünanlage Olympiaberg fallen keine Benutzungsgebühren an, da diese keinen Gebührentatbestand der Grünanlagengebührensatzung (§ 2 Abs. 1) darstellt. Verwaltungskosten wurden auf Grundlage des Kostengesetzes i.V.m. der Kostensatzung der Landeshauptstadt München sowie dem kommunalen Kostenverzeichnis erhoben.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.