Variante Fahrradstraße für Residenzstraße entwerfen
Antrag Stadträte Paul Bickelbacher und Herbert Danner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 19.11.2015
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Bezug zum Beschluss der Vollversammlung vom 19.11.2015 „Nord-Süd-Querung der Altstadt für den Radverkehr – Verkehrs- und Funktionskonzept“ (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 04125) hat die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste am 19.11.2015 den Entwurf einer Variante „Fahrradstraße“ für die Residenzstraße mit einer Verbreiterung des westlichen Gehwegs beantragt. Der Max-Joseph-Platz soll als einheitliche Fläche gestaltet werden, auf der die Fußgängerinnen und Fußgänger Vorrang haben.
Dies entspricht im Wesentlichen dem Antrag Nr. 08-14/A 02223 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste vom 18.2.2011, der im Beschluss der Vollversammlung vom 25.7.2012 „Nord-Süd-Querung der Altstadt für den Radverkehr“ (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 02148) und im o.g. Beschluss vom 19.11.2015 behandelt wurde. Eine solche Variante wurde gemäß Beschluss vom 25.7.2012 bereits ausgearbeitet und als Alternative zu einer Fahrradhauptroute in der Alfons-Goppel-Straße in das Öffentlichkeitsverfahren eingebracht. Als Ergebnis der vergleichenden Bewertung wurde seitens des Gutachters die Variante mit einer Führung der Fahrradhauptroute über die „Alfons-Goppel-Straße“ zur Umsetzung empfohlen und vom Stadtrat am 19.11.2015 beschlossen. Die Gründe für die Funktionsfestsetzung der Residenzstraße als „Fußgängerbereich“ mit dem Zusatz „Radverkehr frei“ als Alternative zur beantragten Fahrradstraße wurden bereits ausführlich in den beiden genannten Beschlüssen dargestellt. Für detailliertere Informationen wird auf die Ausführungen in den genannten Beschlüssen verwiesen. Die Rahmenbedingungen haben sich seit Beschlussfassung der Vollversammlung des Stadtrates vom 19.11.2015 nicht geändert.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Weg zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Variante einer Fahrradstraße in der nördlichen Residenzstraße seitens der Verwaltung in Form einer durchgängigen Fahrradstraße vom Odeonsplatz bis zur Maximilianstraße untersucht wurde. Die Kombination einer Fahrradstraße in der nördlichen Residenzstraße bis zum Beginn des Max-Joseph-Platzes und eines Fußgänger-bereichs mit dem Zusatz Radverkehr frei, am Max-Joseph-Platz selbst, wurde zur Lösung der bestehenden Konflikte als nicht zielführend erachtet.
Dafür gibt es verschiedene Gründe:
Hohes Fußverkehrsaufkommens in der Residenzstraße und dem Max-
Joseph-Platz sowie die gemäß Innenstadtkonzept (Beschluss der Vollversammlung vom 5.10.2006, PERSPEKTIVE MÜNCHEN – Leitlinien für die Münchner Innenstadt und Maßnahmenkonzept zur Aufwertung, Sitzungsvorlagennummer Nr. 02-08/V 08288) explizit gewünschte, optimierte Vernetzung in Form von Passagen und Höfen zur Entzerrung der Fußgängerströme und Erhöhung der Aufenthaltsdauer von Besucherinnen und Besuchern in der Altstadt.
Zur Stärkung der Aufenthaltsqualität in beiden Bereichen und für eine mögliche Umgestaltung des Max-Joseph-Platzes bietet ein höhengleicher Fußgängerbereich die besten Planungsvoraussetzungen.
Stellungnahme der Verwaltung der Residenz München (Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen) vom 17.4.2014 im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Verkehrskonzept Nord-Süd-Querung der Altstadt für den Radverkehr: „Wir halten es nicht für sachgerecht, den Zugang für Fußgänger in die Residenz von der westlichen zur östlichen Residenzstraßenseite durch eine Fahrradstraße zu behindern. Dies wäre gefährlich und der Funktion der Residenzstraße nicht angemessen. Fast alle unsere Besucher kommen als Fußgänger in die Residenz. U.E. muss es in der Residenzstraße deshalb beim sog. Mischprinzip bleiben.“
Die Ausweisung einer Fahrradstraße bedingt als Konsequenz eine bauliche Radverkehrsanlage und somit die Führung des Fußverkehrs im Seitenraum. Selbst wenn die Gehwege in dieser Variante im Vergleich zu heute verbreitert werden würden, bietet ein durchgängig höhengleicher Fußgängerbereich bei dem hohen Fußverkehrsaufkommen mehr Komfort vor
allem für den Begegnungsfall und Möglichkeiten zum Verweilen.
Ein großer Kritikpunkt der heutigen Situation ist die mangelnde Begreifbarkeit der Beschilderung in Kombination mit der baulichen Gestaltung (Einheitlichkeit von Bau und Betrieb). Durch den mehrmaligen Wechsel der zulässigen Geschwindigkeit und des jeweiligen Vorrangs der verschiedenen Verkehrsarten ist es für den Einzelnen intuitiv schwer nachvollziehbar, wie er sich in dem jeweiligen Straßenraum zu verhalten hat (Prinzip der selbsterklärenden Straße). Verkehrsrechtlich würde eine Fahrradstraße im nördlichen Abschnitt einen Vorrang des Fahrradverkehrs mit einer zulässigen Geschwindigkeit von bis zu 30 km/h bedeuten. Diese bevorrechtigteFührung des Radverkehrs würde dann abrupt am nördlichen Max-Joseph-Platz in einen Fußgängerbereich übergehen, in dem der Radverkehr sein Fahrverhalten und seine Geschwindigkeit ebenso abrupt an den Fußverkehr anpassen müsste. Dies wird aufgrund des hohen Fuß- und Radverkehrsaufkommen zur Auflösung der bestehenden Konflikte, auch vor dem Hintergrund einer möglichen Umgestaltung des Max-Joseph-Platzes verbunden mit zunehmenden Querverkehren, als nicht zielführend betrachtet. Für den Bereich zwischen Odeonsplatz und Sparkassenstraße kann durch das vom Stadtrat am 19.11.2015 beschlossene Verkehrskonzept eine Fahrradhauptroute (Hofgarten – Alfons-Goppel-Straße – Falkenturmstraße) und Fahrradnebenroute (Residenzstraße – Max-Joseph-Platz – Hofgraben – Pfisterstraße oder Residenzstraße – Hofgraben – Pfisterstraße) zur Entzerrung der Radverkehrsströme umgesetzt werden. Dadurch soll eine Entspannung der heutigen Situation am Max-Joseph-Platz erreicht werden.
Bei der Erarbeitung einer tragfähigen Gesamtempfehlung mit vielen verschiedenen verkehrlichen und nutzerspezifischen Anforderungen sind punktuelle Kompromisse im Sinne einer „bestmöglichen“ Lösung unvermeidbar. Eine Hauptroutenführung über die Residenzstraße, verbunden mit einer entsprechenden Infrastruktur, würde aus Sicht des Radverkehrs zweifellos eine direkte und attraktive Verbindung darstellen. Vor allem im Hinblick auf eine Stärkung des Fußverkehrs und der Gestaltungsspielräume für den Max-Joseph-Platz wurde allerdings für diesen Abschnitt der Residenzstraße ein höhengleicher Fußgängerbereich mit dem Zusatz „Radverkehr frei“ in Kombination mit einer Fahrradstraße in der parallel verlaufenden Alfons-Goppel-Straße vom Stadtrat beschlossen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist. Dem StR-Antrag Nr. 14-20/A 01551 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste vom 19.11.2015 wurde bereits entsprochen.