Um die besondere städtebauliche Situation und das historisch gewachsene Ortsbild im Quartier Aiblinger-, Lachner-, Nibelungen- und Flüggenstraße im Stadtbezirk Neuhausen – Nymphenburg sowie das dortige Ensemble „Villenkolonie Neuwittelsbach“ zu schützen, hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung am 17. September 2014 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 104 aufzuheben. Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen unterrichten kann, werden vom 24. März mit 26. April an folgenden städtischen Dienststellen zur Einsicht bereitgehalten:
-beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 – Auslegungsraum, barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes, auf Blumenstraße 28 a
(Montag mit Freitag von 6.30 bis 18 Uhr),
-bei der Bezirksinspektion West, Landsberger Straße 486
(Montag, Mittwoch, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr, Dienstag von
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 15 Uhr), -bei der Stadtbibliothek Neuhausen, Nymphenburger Straße 171 a
(Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 10 bis 19 Uhr und
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr).
Auf dem Grundstück Lachnerstraße 28 setzte seit 27. November 1964 der Bebauungsplan Nr. 104 unter anderem eine Bebauung im rückwärtigen, bisher unbebauten Gartenbereich fest. Die nähere Umgebung ist jedoch von freistehenden, großteils villenartigen Einzelgebäuden inmitten großzügiger Gärten geprägt. Ziel ist es, diese Situation zu bewahren. Auch denkmalschutz- sowie naturschutzrechtliche Gründe sind in die Abwägung für eine Aufhebung des Bebauungsplanes eingeflossen.