Münchner Terroralarm in der Silvesternacht – was war wirklich los?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 13.1.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Ihre Anfrage vom 13.1.2016 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Während es in Köln und zahlreichen anderen deutschen Städten in der Silvesternacht zu einer Unzahl sexueller Übergriffe kam, zu denen sich nach Erkenntnissen des BKA meist syrische und nordafrikanische Män- ner per Handy verabredeten (vgl. z.B. hier: https://www.inforadio.de/pro- gramm/schema/sendungen/int/201601/12/230228.html), wurde für Mün- chen im Laufe der Abendstunden ein ‚Terroralarm‘ ausgerufen, als dessen Folge der Pasinger Bahnhof und der Hauptbahnhof gesperrt wurden. Vieles an diesem ‚Terroralarm‘ und seinem Zustandekommen ist nach wie vor unklar und wenig schlüssig. Dagegen ist inzwischen auch die Version zu hören, die Münchner Polizei habe auch für die bayerische Landeshaupt- stadt von Verabredungen zu einem ‚taharrush gamea‘ (gemeinschaftliche sexuelle Belästigung in arabischen Ländern) Kenntnis erhalten und den ‚Terroralarm‘ deshalb vorgeschoben. Hier wäre eine Stellungnahme der Stadt von erheblichem öffentlichem Interesse. – Es stellen sich Fragen.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Inwieweit lagen der Münchner Polizei bzw. dem Kreisverwaltungsreferat in der Silvesternacht Anzeichen dafür vor, dass sich auch in München nordafrikanische und syrische Männer zu einem gemeinschaftlichen sexu- ellen Mobbing wie in Köln und anderen Städten verabredeten? Wie wur- den diesbezüglich Informationen ggf. gewonnen?
Frage 2:
Welche neuen Erkenntnisse liegen der Münchner Polizei inzwischen zum vorgeblich geplanten „Terroranschlag“ in der Silvesternacht vor?Antwort des Kreisverwaltungsreferates zu den Fragen 1 und 2:
Die von Ihnen gestellten Fragen betreffen ausschließlich Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München fallen. Mangels eigener Zuständigkeit des Kreisverwaltungsreferates kann eine Beantwortung Ihrer Fragen nur durch das Polizeipräsidium München vorgenommen werden.