Waffenbesitz und Schützenvereine in München – misst das KVR mit zweierlei Maß?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 18.1.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Ihre Anfrage vom 18.1.2016 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Reiter dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Deutschen Staatsbürgern ohne ‚Migrationshintergrund‘ gegenüber, auch solchen, die über einen einwandfreien Leumund verfügen, geben sich bundesdeutsche Behörden unnachgiebig, wenn sie eine politisch uner- wünschte Gesinnung offenbaren und etwa im Besitz einer gültigen Waffen- besitzkarte sind. Erst vor wenigen Tagen wurde der Fall eines Münchners bekannt, dem das Münchner KVR die Waffenbesitzkarte entziehen möchte, weil der Mann zur letzten Kommunalwahl 2014 als Listenkandidat für die seit 2008 im Stadtrat vertretene ‚Bürgerinitiative Ausländerstopp‘ (BIA) kandidiert hat. – Ausländern gegenüber präsentieren sich die Behörden da- gegen offenbar erstaunlich freizügig, wenn es um die Erteilung einer Waf- fenbesitzkarte geht oder auch ‚nur‘ um die Erlangung praktischer Fertigkei- ten im Umgang mit Handwaffen. Dass Bürger mit ‚Migrationshintergrund‘ seit geraumer Zeit verstärkt Schützenvereinen beitreten, häufig auch selbst Schützenvereine gründen und bei der Ausgabe von Waffenbesitzkarten durch die zuständigen Behörden im Vergleich mit Bürgern ohne ‚Migrati- onshintergrund‘ offenbar überrepräsentiert sind, ist in Behördenkreisen mittlerweile kein Geheimnis mehr; dabei spielt behördenseitig ersichtlich auch das Motiv eine Rolle, Ausländer müssten in Deutschland gegen eine angeblich zunehmende ‚Ausländerfeindlichkeit‘ besonders unterstützt wer - den. – Es stellen sich Fragen nach der Situation in München.“
Bei Ihren Fragen 1 bis 4 erkundigen Sie sich bezüglich des Zeitraumes 2010 bis 2015 nach ausgestellten Waffenbesitzkarten und eingezogenen Waffenbesitzkarten. Die Waffenbehörde des Kreisverwaltungsreferates stellte zum Ende des Jahres 2012 auf das Neuprogramm E-Akte-Waffe um und löste damit das mittlerweile abgeschaltete großrechnerbasierte Altprogramm WAFAN ab. Die Umstellung war nötig geworden, um den Anschluss und Datentransfer an das Nationale Waffenregister zu ermöglichen. Das Programm E-Akte-Waffe beinhaltet als Neuentwicklung auch eine detaillierte und umfangreiche Statistikfunktion, was bei dem AltprogrammWAFAN nicht der Fall war. Aufgrund nicht vorhandener Statistikfunktion konnten die Daten bei Überspielung auf das neue Programm zum Jahresende 2012 bezüglich der Statusdaten nicht entsprechend verarbeitet werden. Eine Datenabfrage der Zeiträume 2010 bis 2012 erbrachte insofern irreguläre Ergebnisse. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen zur Beantwortung Ihrer Anfrage valide Daten mit vertretbarem Aufwand nur für den Zeitraum 2013 bis 2015 liefern können.
Ihre Anfrage beantworten wir daher wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Waffenbesitzkarten wurden vom Münchner Kreisverwaltungsre- ferat zwischen 2010 und heute (also bis einschließlich 2015) ausgegeben?
Antwort:
In den Jahren 2013 bis 2015 wurden insgesamt 1.444 Waffenbesitzkarten ausgestellt.
Frage 2:
Wie viele davon a) an Deutsche, b) an Nichtdeutsche?
Antwort:
An deutsche Staatsangehörige wurden 1.367 Waffenbesitzkarten ausgestellt und an nichtdeutsche Staatsangehörige 77 Waffenbesitzkarten.
Frage 3:
Wie viele Waffenbesitzkarten wurden vom Münchner Kreisverwaltungsre- ferat im gleichen Zeitraum eingezogen?
Antwort:
Im Zeitraum 2013 bis 2015 wurden insgesamt 148 Waffenbesitzkarten eingezogen.
Frage 4:
Wie viele davon von a) deutschen Besitzern, b) nichtdeutschen Besitzern?
Antwort:
Von deutschen Staatsangehörigen wurden 147 Waffenbesitzkarten eingezogen und von nichtdeutschen Staatsangehörigen 1 Waffenbesitzkarte.Frage 5:
Wie viele neue Schützenvereine mit erkennbar ethnischem oder konfes- sionellem (z.B. muslimischem) Hintergrund wurden im Bereich der LHM zwischen 2010 und heute (einschließlich 2015) gegründet?
Antwort:
Bei Gründung eines schießsportlichen Vereines ist Voraussetzung das Einhalten der waffenrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere des § 15 des Waffengesetzes wie zum Beispiel das Vorliegen einer Schießsportordnung oder auch einer Schießstätte; Ethnie oder Konfession spielen hier keine Rolle.
Frage 6:
Wie viele Waffenbesitzkarten befinden sich in München gegenwärtig (bitte möglichst aktueller Stand!) im Besitz a) von Deutschen, b) von Nichtdeut- schen?
Antwort:
Mit Stand 21.1.2016 befinden sich 17.426 Waffenbesitzkarten im Besitz von deutschen Staatsangehörigen und 596 Waffenbesitzkarten im Besitz von nichtdeutschen Staatsangehörigen.
Frage 7:
Inwieweit vermag die LHM bzw. das Kreisverwaltungsreferat in der offen- bar besonders entgegenkommenden Ausgabe von Waffenbesitzkarten an Ausländer ein Problem bzw. Sicherheitsrisiken zu erkennen? Dies gefragt vor dem Hintergrund, dass einige besonders schwere (Terror-)anschläge der letzten Jahre in Deutschland von Ausländern bzw. den Behörden be- kannten Gefährdern verübt wurden (Näheres hier: http://info.kopp-verlag. de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/waffenscheine-fuer-islamisten- wie-auslaenderfeindlich-ist-deutschland-wirklich-.html); und dass auch aus- weislich des aktuellen Sicherheitsreports der Münchner Polizei, gemessen am Bevölkerungsanteil, „nichtdeutsche Tatverdächtige“ in der Deliktsparte „Verstöße gegen das Waffengesetz“ mit 39,4% erheblich überrepräsen- tiert sind (Quelle: Sicherheitsreport 2014, Hrsg. Polizeipräsidium München, München 2015, Tabellenteil, S. 37).
Antwort:
Nachdem lediglich 3,3% aller Waffenbesitzkarten an nichtdeutsche Staatsangehörige erteilt wurden, kann von einer „offenbar besonders entgegenkommenden Ausgabe von Waffenbesitzkarten an Ausländer“ keine Rede sein.