Baumstatistik – ist München für den Klimawandel gerüstet?
Anfrage Stadträtin Sabine Krieger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 6.8.2015
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 6.8.2015 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt. Einer Fristverlängerung bis Anfang 2016 wurde zugestimmt, wofür wir uns ausdrücklich bedanken. Ihre Anfrage wird vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet:
In Ihrer Anfrage führen Sie aus, dass angesichts der zunehmenden baulichen Verdichtung im Stadtgebiet, der dadurch schlechter werdenden Standortbedingungen für Bäume, des Eindrucks von steigenden Baumfällungszahlen und der Tatsache, dass junge Ersatzbäume den ökologischen Wert alter Bäume bei deren Fällung nicht ausreichend ersetzen können, Zweifel aufkommen, ob die Landeshauptstadt München für die Herausforderungen des vorhergesagten Klimawandels im Stadtgebiet ausreichend gerüstet sei.
Frage 1:
Wie viele Einzelfällanträge wurden pro Jahr seit 2010 gestellt?
Antwort:
Jahr Anzahl der zur Fällung beantragten Bäume
2010 4.119
2011 4.391
2012 4.601
2013 4.822
2014 4.473
2015 6.799
Anmerkung:
Wegen Sturm „Niklas“ am 30./31.3.2015 wurden im Jahr 2015 überdurchschnittlich viele Anträge eingereicht.
Frage 2:
Wie viele der Anträge wurden genehmigt? Wie viele abgelehnt? Antwort:
Jahr genehmigte Baumfällungen abgelehnte Baumfällungen
2010 3.737 382
2011 3.927 464
2012 4.121 480
2013 4.419 403
2014 3.913 560
2015 6.072 727
Frage 3:
Wie viele Anträge zur Fällung werden von Nachbarn eingereicht?
Antwort:
Nachbaranträge werden statistisch nicht separat erfasst. Daher können hierzu leider keine Angaben gemacht werden.
Frage 4:
Werden alle beantragten Bäume von einem Fachgutachter der Unteren Na- turschutzbehörde begutachtet?
Antwort:
Alle beantragten Bäume werden, soweit sie einer Schutzverordnung unterliegen, durch den zuständigen Fachgutachter der Unteren Naturschutzbehörde begutachtet. Die Begutachtung erfolgt in der Regel vor Ort. Liegen aussagekräftige Fotos vor, fertigt der Fachgutachter ein Gutachten ohne Ortsbesichtigung. Falls die Sichtkontrolle durch den Fachgutachter keine eindeutige Beurteilung der Bruch-/Standsicherheit eines Baumes zulässt, beauftragt die Untere Naturschutzbehörde einen externen Baumsachverständigen mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens.
Frage 5:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 4.
Frage 6:
Was waren die Fällgründe? Bitte mit Fallzahlen darstellen.Antwort:
Die überwiegende Anzahl der Bäume wird aus Verkehrssicherheitsgründen (Beeinträchtigung der Bruch-/Standsicherheit), oder weil die Bäume krank bzw. abbauend sind, zur Fällung freigegeben. Weitere Gründe, die eine Fällung rechtfertigen können, sind unzumutbare Verschattung, unzumutbare Schäden an Bauwerken, Beeinträchtigung des Wachstums von erhaltenswertem Nachbarbaumbestand, Abbruch von Gebäuden sowie notwendige Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden oder Versorgungseinrichtungen. Die Fällgründe werden statistisch nicht erfasst. Fallzahlen können daher nicht mitgeteilt werden.
Frage 7:
Wie oft werden vom Fachgutachter baumpflegende Maßnahmen als Alter- native zur Fällung vorgeschlagen?
Antwort:
Der Fachgutachter prüft bei jedem Fällantrag, ob baumschonendere Maßnahmen, z. B. eine Kronenreduzierung oder ein Pflegeschnitt möglich sind. Nur wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, gibt der Fachgutachter den Baum zur Fällung frei. Konkrete Zahlen, wie oft baumerhaltende Maßnahmen vorgeschlagen werden, können jedoch nicht genannt werden.
Frage 8:
Wie viele Ersatzpflanzungen wurden gefordert?
Antwort:
Jahr Anzahl der geforderten Ersatzbäume
2010 2.016
2011 1.936
2012 1.912
2013 1.731
2014 1.709
2015 2.715
Frage 9:
Wie viele Ersatzpflanzungen wurden nachweislich durchgeführt?
Antwort:
Jahr angezeigte Ersatzpflanzungen
2010 666
2011 6642012 628
2013 438
2014 348
2015 261
Ein Großteil der Antragsteller/-innen zeigt die vorgenommenen Ersatzpflanzungen nicht an. Deshalb sind die genannten Zahlen kein Nachweis dafür, wie viele Bäume tatsächlich gepflanzt wurden. Aufgrund der nur stichprobenartig durchführbaren Ersatzpflanzungskontrollen (siehe Antwort zu Frage 10) können diesbezügliche Daten leider nicht zur Verfügung gestellt werden.
Frage 10:
Gibt es eine Kontrolle der Nachpflanzungen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die derzeitige Kontrollpraxis der Unteren Naturschutzbehörde gestaltet sich wie folgt: Die beauflagten Ersatzpflanzungen müssen innerhalb eines Jahres nach Fällung erfolgen und sind der Unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen. Hierzu sind möglichst Rechnungsbelege mit Angabe der Baumarten und der Stammumfänge der Neupflanzungen vorzulegen. In diesen Fällen erübrigt sich eine Kontrolle vor Ort durch die Untere Naturschutzbehörde. Häufig wird die Pflanzung von Ersatzbäumen nicht gemeldet. Hier kann sich eine Überprüfung aus personellen Gründen jedoch nur auf Stichprobenkontrollen beschränken. Die Kontrollen werden nach ca. 2 - 3 Jahren durchgeführt, da die Fällungserlaubnis 2 Jahre gültig ist. Zusätzlich zur derzeitigen Kontrollpraxis wird die Untere Naturschutzbehörde im Jahr 2016 in ausgewählten Bezirken (stehen noch nicht fest) das Ersatzpflanzungsverhalten evaluieren, um belastbare Zahlen zu erhalten. Darauf aufbauend sollen weitere Schritte zur Verbesserung der Kontrollen eingeleitet werden. Neben diesen Stichprobenkontrollen sind die Mitarbeiter/innen der Verwaltung angehalten, auch die Ersatzpflanzungen bei gewonnenen oder zurückgenommenen Klagen, bei Ersatzpflanzungsverfügungen nach unerlaubten Fällungen und bei gezielt auf Wiedervorlage gelegten Problemfällen zu kontrollieren. Bei nicht erfüllter Ersatzpflanzungsauflage drängt die Untere Naturschutzbehörde auf Erledigung, gegebenenfalls auch unter Androhung und Durchführung von Verwaltungszwang (in der Regel Zwangsgeld). Darüber hinaus wird die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wegen Nichterfüllung von Auflagen nach den Bestimmungen der Baumschutzverordnung in Betracht gezogen. Mehr ist bei gegebener Personalstärke nicht zu leisten.Frage 11:
Wie viele Bäume gingen der LH München seit 2010 jährlich aufgrund von Baumaßnahmen verloren?
Antwort:
Jahr Anzahl der zur Fällung genehmigten Bäume
2010 2.143
2011 2.499
2012 2.680
2013 3.052
2014 2.442
2015 3.308
Frage 12:
Wie viele Bäume wurden im Rahmen der Baumaßnahmen nachgepflanzt?
Antwort:
Jahr Anzahl der geforderten Ersatzbäume
2010 1.344
2011 1.746
2012 2.006
2013 2.271
2014 1.659
2015 2.147
Die Ersatzpflanzungsauflagen werden im Rahmen der Abnahme der Freiflächen (siehe Antwort zu Frage 13) überprüft. Entspricht die Ausführung der Freiflächen dem genehmigten Freiflächengestaltungsplan, gelten die Ersatzpflanzungsauflagen als erfüllt. Bei wie vielen Bauvorhaben die Freiflächen tatsächlich ordnungsgemäß hergestellt wurden, kann nicht mitgeteilt werden, da die Herstellung der Freiflächen oftmals nicht angezeigt wird und eine Kontrolle dieser Fälle nur in eingeschränktem Maße möglich ist (siehe Antwort zu Frage 13).
Frage 13:
Wie werden die Ersatzpflanzungen kontrolliert?
Antwort:
Die Bauherrinnen und Bauherrn sind verpflichtet, die im Rahmen der Bauvorhaben herzustellenden Freiflächen (inkl. Ersatzpflanzungen) nach deren Fertigstellung schriftlich anzuzeigen. Nach Eingang der Anzeige wird die Einhaltung der geforderten Auflagen inkl. Ersatzpflanzungsforderungen inForm von Regelkontrollen und anlassbezogenen Kontrollen überprüft. Bei den Regelkontrollen wird die örtliche Situation anhand von eingereichten Fotos und Rechnungen beurteilt. Reichen die vorgelegten Unterlagen im Einzelfall nicht aus oder besteht ein begründetes Interesse an einer weitergehenden Prüfung, erfolgt eine Ortsbesichtigung (anlassbezogene Kontrolle). Wird die Beendigung der Herstellung der Freiflächen nicht fristgemäß angezeigt, entscheiden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach eigenem Ermessen, ob eine Kontrolle durchgeführt wird. Darüber hinaus werden auch Stichprobenkontrollen durchgeführt, welche hinsichtlich Themen und Verfahren zentral vorgegeben werden. Gegebenenfalls werden nicht erfüllte Ersatzpflanzungsauflagen mit den Mitteln des Verwaltungszwangs im bauaufsichtlichen Verfahren durchgesetzt.
Frage 14:
Wie viele Verstöße wegen nicht geleisteter Ersatzpflanzungen (Einzelfällun- gen und im Rahmen von Baugenehmigungen) wurden der Unteren Natur- schutzbehörde/der Lokalbaukommission gemeldet?
Antwort:
Hinweise auf nicht geleistete Ersatzpflanzungen werden statistisch den Ersatzpflanzungskontrollen zugerechnet (Einzelfällungen) bzw. im Rahmen der bauaufsichtlichen Verfahren bearbeitet (Fällungen aufgrund von Baugenehmigungen). Sie werden somit nicht separat erfasst. Daher können keine Daten zur Verfügung gestellt werden.
Frage 15:
Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich ergriffen?
Antwort:
Siehe Antworten zu den Fragen 10 und 13.
Frage 16:
Wie viele Bußgeldbescheide wegen nicht geleisteter Ersatzpflanzungen oder Fällungen ohne Genehmigung wurden seit 2010 ausgestellt?
Antwort:
In den Jahren 2010 bis 2014 wurden für Baumfällungen ohne Genehmigung nach der Baumschutzverordnung insgesamt 70 Bußgeldbescheide erlassen, die rechtskräftig geworden sind.Frage 17:
Wie viel Geld wurde dadurch seit 2010 an die LH München gezahlt?
Antwort:
Es wurde in den Jahren 2010 bis 2014 wegen ungenehmigter Baumfällungen insgesamt ein Betrag in Höhe von 60.050 Euro an Bußgeldern rechtskräftig festgesetzt. Die Beitreibung der rechtskräftig festgesetzten Bußgelder obliegt dem Kassen- und Steueramt. Es ist davon auszugehen, dass die Bußgelder in der Regel bezahlt oder im Vollstreckungswege beigetrieben wurden.
Frage 18:
Werden die Gelder für Neupflanzungen von Bäumen verwendet?
Antwort:
Nach den Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes (Art. 7 Abs. 2 Nr. 5 FAG) wird den Gemeinden u. a. das jeweilige örtliche Aufkommen der von ihnen erhobenen Geldbußen als Finanzzuweisung gewährt. Die Mittel gehen dabei in den allgemeinen Gemeindehaushalt und dienen als Ersatz des Verwaltungsaufwands für die Aufgaben des jeweils übertragenen Wirkungskreises (Art. 7 Abs. 1 FAG). Eine konkrete Zweckbindung ist dabei für die nach der Baumschutzverordnung festgesetzten Bußgelder nicht gegeben.
Frage 19:
Liegt der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) eine Übersicht über die nicht geleisteten Ersatzpflanzungen und die verordneten Maßnahmen vor? Ist der UNB bekannt, ob Zahlungen geleistet wurden oder die Ersatzpflanzung nachträglich durchgeführt wurde?
Antwort:
Eine Übersicht über sämtliche nicht geleistete Ersatzpflanzungen liegt der Unteren Naturschutzbehörde nicht vor, weil die tatsächlich erfolgten Ersatzpflanzungen von den Antragstellern/Antragstellerinnen oftmals nicht angezeigt werden. Soweit die Untere Naturschutzbehörde nicht geleistete Ersatzpflanzungen kontrolliert, werden die notwendigen behördlichen Maßnahmen durchgeführt (siehe Antworten zu Fragen 10 und 13). Die entsprechenden Verfahren werden erst dann abgeschlossen, wenn die Ersatzpflanzung nachträglich durchgeführt wurde. Die Beitreibung von geforderten Ausgleichszahlungen obliegt dem Kassen- und Steueramt. Es ist davon auszugehen, dass die Ausgleichszahlungen in der Regel bezahlt oder im Vollstreckungswege beigetrieben werden.Frage 20:
Wie viele Bäume im Zuständigkeitsbereich des Gartenbaus wurden seit 2010 jährlich gefällt?
Antwort:
Da die meisten Fällungen in der Wintersaison durchgeführt werden, wird die Statistik von Jahresmitte zu Jahresmitte geführt:
Periode Anzahl der Fällungen
2010/11 1.048
2011/12 1.107
2012/13 914
2013/14 934
2014/15 1.291
Frage 21:
Wie viele Bäume hat der Gartenbau jährlich seit 2010 nachgepflanzt?
Antwort:
Alle gefällten Bäume im Straßenraum werden ersetzt, in wenigen Fällen (z.B. wegen Baustellen, Arbeitsablauf) erfolgt die Ersatzpflanzung ggf. ein oder zwei Jahre später. In Grünanlagen erfolgt die Ersatzpflanzung dann, wenn eine Regeneration in waldähnlichen Beständen oder Gehölzhecken aus dem Aufwuchs (Sämlinge) nicht erfolgversprechend ist.
Die Statistik beinhaltet auch die Neupflanzungen durch das Baureferat im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen, Straßenbegrünungen oder Neuanlagen:
Periode Anzahl der gepflanzten Bäume
2010/11 2.297
2011/12 2.375
2012/13 2.105
2013/14 2.157
2014/15 1.727
Frage 22:
Wie viele davon im öffentlichen Raum bzw. Straßenraum, wie viele in Parks und Grünanlagen?Antwort:
Periode Anzahl in Grünanlagen/Parks Anzahl Straßenbäume
2010/11 254 2.043
2011/12 264 2.111
2012/13 185 1.920
2013/14 168 1.989
2014/15 147 1.580
Frage 23:
Von welcher Lebensdauer der neu gepflanzten Bäume geht der Gartenbau im Mittel aus?
Antwort:
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, bei der Schätzung des zu erwartenden Alters auf das vorhandene botanische Wissen über die verwendeten Baumarten und -sorten zurückzugreifen. Unter Berücksichtigung der in den letzten 20 Jahren vorgenommenen Standort- und Substratoptimierungen gilt diese Aussage prinzipiell auch für den Straßenraum. Allerdings müsste hierfür vorausgesetzt werden, dass keine Störungen und Beeinträchtigungen der Standorte stattfinden würden und sich keine spezifischen Schadorganismen in ungewohnter oder unerwarteter Weise etablieren können.
Stürme oder extreme Nassschneelasten sind singuläre Ereignisse, die aber immer wieder auf einen Schlag hunderte Bäume umgelegt oder geschädigt haben.
Schadorganismen werden nach ihrem anfänglichen Auftreten und der damit initiierten Forschung in Fachpublikationen und in der Folge in der Boulevardpresse oft ausführlich behandelt und u. U. auch überbewertet. Insbesondere werden in diesem Umfeld abweichenden Langzeiterfahrungen und ggf. die geschädigten Wirtspflanzen unterstützende, biologische Entwicklungen zu wenig Beachtung geschenkt.
Hierzu drei Beispiele:
Die Rosskastanienminiermotte (Cameraria ohridella) hat sich über 20 Jahre etabliert, verursacht optische Beeinträchtigungen der Belaubung, hat aber bisher zu keinen Verlusten geführt.
Das durch einen Schadpilz (Hymenoscyphus pseudoalbidus) verursachte Eschentriebsterben kann in seinen Auswirkungen noch nicht abschließend beurteilt werden, hat aber bereits zu Ausfällen geführt (Riemer Park).Bodenpilze (z.B. der Gattung Phytophtora) oder Bakterien (z.B. der Gattung Pseudomonas) schädigen verschiedene Arten durch Beeinträchtigung der Feinwurzeln oder Verstopfung der Leitungsbahnen und haben zum Ausfall einzelner Bäume oder Baumgruppen geführt.
Bezogen auf den Gesamtbestand können für München die Auswirkungen verschiedener, in der Fachpresse ausführlich behandelter Schadorganismen (Insekten / Pilze / Bakterien) als marginal bezeichnet werden, derzeit gibt es keine Anzeichen für eine Zunahme der Fallzahlen. Eine Ausnahme mag der seit einigen Jahren in Feldkirchen und Neubiberg an der Stadtgrenze nachgewiesene asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis) darstellen. Die aus diesem Grunde erforderlichen Baumfällungen sind aber nicht durch die direkte Schädigung der Bäume durch den Schadorganismus gegeben, sondern durch die auf dem EU-Durchführungsbeschluss 2015/893 basierenden Vorgehensweise, die eine flächige Beseitigung von potenziellen Wirtsbäumen im Umkreis von befallenen Bäumen vorschreibt.
Extreme Hitze und Trockenheit (2003/2015) kann die durchschnittlichen Fallzahlen um einige hundert steigern, die Schäden kommen nach Erfahrung des Baureferats überwiegend erst in den Folgejahren zum Tragen.
Während sich die Bestände in den Parks und Grünanlagen weitgehend unbeeinträchtigt entwickeln können, sind die negativen Faktoren im Straßenraum erheblich. Die Ursache für die allermeisten Abgänge aber sind nicht Krankheiten und Hitzestress sondern direkte Einwirkungen wie Anfahrschäden, Baumaßnahmen, Straßenausbau und Änderungen des Straßenprofils, Einbau von Trambahnlinien, Leitungsverlegungen und Leitungssanierungen (Gas/Wasser/Abwasser/Fernwärme/ Telekommunikation/Strom). Insofern ist es realistisch, bei Straßenbäumen nur von einer Lebenserwartung von 50 bis 100 Jahren auszugehen, die sich aber aus o.g. Gründen noch verkürzen kann. Kurzlebige und gleichzeitig schnellwüchsige Arten wie Pappeln allgemein, Säulenpappeln und Robinien sorgen für einen schnellen Zuwachs, d.h. einen sichtbaren Begrünungserfolg schon innerhalb von 10 Jahren bei einer Lebensdauer von eher nur 50 Jahren.
Frage 24:
Wie viele Bäume mussten im Riemer Park seit der BUGA 2005 ersetzt werden?Antwort:
Eine spezifische Statistik für den Riemer Park wird nicht geführt.
Frage 25:
Welche Baumarten waren vorrangig betroffen?
Antwort:
Siehe Antwort auf Frage 24. Eine überdurchschnittliche Betroffenheit des Riemer Parks kann nicht bestätigt werden. Aufgrund der durch die räumliche Lage gegebenen Windexposition können sich Stürme stärker auswirken als in anderen Gegenden der Landeshauptstadt. Ausfälle in den Gehölzmassiven folgen weitgehend der vorgegebenen Entwicklung von waldartigen Beständen, in denen sich die Anzahl der Einzelindividuen durch Konkurrenzdruck verringert.
Auffällig ist die Stagnation bei den ursprünglich gepflanzten Obstbäumen (Obstwiese bei den Senkgärten), bei Solitärbäumen im Ostteil des Parks (im Bereich des Badesees Weiden, Rosskastanien, Ahorn) sowie bei den Eschen (Allee an der Südseite des Sees – Eschenvestibül und an der Ostseite zu Salmdorf – Eschenhain) durch das Eschentriebsterben.
Frage 26:
Was waren die Ursachen, dass sich zahlreiche Bäume nicht den Erwartun- gen gemäß entwickelt haben?
Antwort:
Siehe Antwort auf Frage 25. Die Ursachen werden mit dem Kleinklima (Windexposition, Kälte), den Bodenverhältnissen und dem Eschentriebsterben in Zusammenhang gebracht, es wird aber betont, dass die Entwicklung der Bäume in den überwiegenden Teilen des Parks positiv und mängelfrei ist.
Frage 27:
Mit welcher Strategie und welchen Baumarten werden die anstehenden 450 Ersatz-/Neupflanzungen durchgeführt?
Antwort:
Insgesamt sollen 459 Bäume ersetzt (überwiegend noch nicht abgestorben, aber stagnierend) und zusätzlich 226 Bäume gepflanzt werden, also insgesamt 685 Bäume.
Im Bereich der Obstwiese wird der Boden im Bereich der Baumgruben ausgetauscht. Hier werden 99 Obstbäume ersetzt und 30 Vogelkirschenzusätzlich gepflanzt. Bei den Obstbäumen greift man nun auf jüngere und wüchsigere Baumschulware zurück, da die Erfahrung zeigt, dass Obstbäume als Solitärbäume (ausgewachsene Bäume mit Ballen oder in großen Töpfen) schlecht wachsen.
Im Bereich des Sees werden die Ursachen für die mangelhafte Entwicklung der Bäume vor allem in der Artenwahl (nicht vorhersehbar – Eschentriebsterben) und den kleinklimatischen Verhältnissen (s. Antwort auf die Fragen 25 und 26) gesehen. Bei den zu ersetzenden Bäumen handelt es sich alleine um 289 Eschen. Die 232 Eschen des Eschenvestibüls werden durch Walnussbäume ersetzt, der ehemalige Eschenhain wird mit 57 Waldkiefern neubepflanzt. Auch die meisten zusätzlich vorgesehenen Bäume werden hier gepflanzt, hauptsächlich im Uferbereich und an der Grenze zu Salmdorf. Zur Verwendung kommen nun auch unter Berücksichtigung der ALB-Problematik (Vermeidung von Wirtsbäumen) hauptsächlich Zerreichen (Quercus cerris), die Ungarische Eiche (Quercus frainetto) und die Stieleiche (Quercus robur) sowie die Waldkiefer (Pinus sylvestris).