Grundsätzlich ist eine Modernisierung der Wohnung erfreulich und auch im Interesse der Mieterinnen und Mieter. Aber oft ist sie auch mit einer Mieterhöhung verbunden, die manchmal so erheblich ist, dass sie für die Mieter nicht mehr bezahlbar ist. Außerdem ergeben sich während der Bauphase oft Beeinträchtigungen.Welche baulichen Maßnahmen sind als Modernisierung einzuordnen und wann handelt es sich um Instandhaltungs- bzw. Reparaturmaßnahmen? Welche Modernisierungsmaßnahmen müssen Mieter hinnehmen und welche können zurückgewiesen werden? In welchem Umfang sind Mieterhöhungen hinzunehmen? Dürfen Mietminderungen während der Bauphase durchgeführt werden und in welchem Umfang? Diese Fragen beantwortet die Rechtsanwältin Gisela Weber vom Mieterverein München am Montag, 4. April, 18 bis 19, im Bauzentrum München, Willy-Brandt-Allee10. Im Rahmen des Vortrags kann auch auf individuelle Fragen der Besucherinnen und Besucher eingegangen werden. Der Eintritt ist frei. Weitere Informationen unter http://www.muenchen.de/bauzentrum oder per E-Mail an bauzentrum.rgu@muenchen.de, sowie telefonisch unter 54 63 66 - 0.