Der Münchner Stadtrat hat am 17. Februar beschlossen, das Radfahren in der Fußgängerzone nachts zwischen 21 und 9 Uhr zuzulassen. Damit endet die bisherige Versuchsphase und das Radeln in der Fußgängerzone wird in den Nachtstunden dauerhaft erlaubt. Bis zum 8. April werden die neuen Schilder sukzessive an allen Zufahrtsmöglichkeiten zur Fußgängerzone aufgestellt. Die neue Regelung tritt damit pünktlich zum Beginn der Radsaison in Kraft.
Der Entscheidung des Stadtrats ging eine Versuchsphase voraus, in der das nächtliche Radfahren zwischen 22 und 8 Uhr erlaubt war. Der Probebetrieb, der mit umfangreichen Untersuchungen begleitet wurde, hatte gezeigt, dass das Radfahren in der Nacht beziehungsweise am frühen Morgen aufgrund der erheblich reduzierten Fußgängerzahlen gefahrlos möglich ist. Die neue Regelung ist vor allem eine deutliche Erleichterung für die morgendlichen Fahrt mit dem Rad in die Arbeit. Fußgänger haben nach wie vor uneingeschränkt Vorrang. Radfahrer sollten deshalb immer einen ausreichenden Abstand zu Fußgängern einhalten und müssen in Schrittgeschwindigkeit fahren.