Demnächst beginnt für die Landeshauptstadt München die interkommunale Managementplanung für das Natura-2000-Gebiet „Gräben und Niedermoorreste im Dachauer Moos“, dessen Flächen innerhalb der Gebiete des Landkreises Dachau, des Landkreises München und der Landeshauptstadt München liegen. Im Gebiet der Landeshauptstadt München umfasst das Natura 2000-Gebiet die Gewässer Würmhölzlgraben und Kalterbach sowie die Flächen des Schwarzhölzls.
Die Regierung von Oberbayern als federführende Behörde, die Unteren Naturschutzbehörden und das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Ebersberg laden betroffene Grundeigentümer, Nutzungsberechtigte, Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und Verbände zu einer Auftaktveranstaltung am Mittwoch, 20. April, um 9 Uhr im Umwelthaus am Obergrashof, Schleißheimer Straße 3, in Dachau ein. Ziel ist es, dass die Betroffenen bereits vor der Erarbeitung des Managementplans über dessen Inhalte und Ziele informiert werden sowie ihre Ortskenntnisse und Belange einbringen können.
Für Rückfragen steht bei der Regierung von Oberbayern Thomas Eberherr, Telefon 21 76-32 17, E-Mail Thomas.Eberherr@reg-ob.bayern.de, bei der Landeshauptstadt München, Untere Naturschutzbehörde, Dr. Stefan Fiedl, Telefon 2 33-2 23 71, E-Mail plan.ha4-naturschutz@muenchen.de, und beim Amt für Landwirtschaft und Forsten Daniela Janker, Telefon 0 80 92/ 2 32 94-16, E-Mail daniela.janker@aelf-eb.bayern.de, zur Verfügung. Natura 2000 ist ein europaweites Biotopverbundnetz für gefährdete Arten und Lebensräume, für das der Freistaat Bayern besondere Verantwortung und Verpflichtung übernommen hat. Es besteht aus Fauna-Flora-Habitat-Gebieten und Vogelschutzgebieten. Hauptziel von Natura 2000 ist der Erhalt des heimischen Naturerbes.
Für die Natura 2000-Gebiete in Bayern werden in enger Zusammenarbeit von Naturschutz- und Forstverwaltung Managementpläne ausgearbeitet, in denen Maßnahmen formuliert werden, die den günstigen Erhaltungszustand eines Gebietes und seiner Arten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewährleisten. Dabei gilt, dass der gegenwärtige Zustand des Gebietes zu erhalten ist und sich nicht verschlechtern darf.
Die Managementpläne sind Leitlinie des staatlichen Handelns. Sie sollen Klarheit und Planungssicherheit schaffen. Für private Grundeigentümer und Nutzungsberechtigte begründen die Managementpläne für Natura 2000-Gebiete keine Verpflichtungen. Die bisherige landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder fischereiliche Nutzung bleibt weiterhin möglich.