Finanzrücklage Ackermannbogen auf erforderliches Maß reduzieren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner, Brigitte Wolf (Die Linke) und Sonja Haider, Tobias Ruff (ÖDP) vom 23.11.2015
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag bzgl. der Finanzrücklage Ackermannbogen (Nr. 14-20/A 01560) vom 23.11.2015 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ackermannbogen wird voraussichtlich im Jahre 2017 abgeschlossen werden können. Der Aufhebungsbeschluss sowie die Abrechnung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist für 2018 beabsichtigt.
Noch in der Umsetzung befinden sich die Maßnahmen des letzten Bauabschnittes. Seitens der LHM sind dies die offene Einrichtung für Kinder und Jugendliche, die öffentlichen Grünflächen und die Verkehrsflächen. Eine endgültige Herstellung der Grünflächen, vor allem aber der Verkehrsflächen ist erst nach Abschluss der angrenzenden Hochbaumaßnahmen sinnvoll. Seit Beginn der Maßnahme werden sämtliche Ein- und Ausgaben in einer Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß §§ 165 ff BauGB erfasst. Im jährlichen Turnus wird geprüft, welche Summen im folgenden Jahr für die Finanzierung der Maßnahme abgerufen werden und welche Summen für Anlageprojekte zur Verfügung stehen. Die angelegten Finanzmittel sind bis zum Abschluss der Maßnahme in 2018 terminiert und stehen insofern nicht frei zur Verfügung. Darüber hinaus ist aufgrund der vertraglichen Regelungen nach Abschluss der Maßnahme ein ggf. verbleibender Überschuss auf die früheren Eigentümerinnen (insbesondere BImA) zu verteilen. In welchem Umfang dies zu erfolgen hat, wird derzeit geprüft.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.