Parteienwerbung am Rathaus?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Richard Progl und Ursula Sabathil (Fraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei/Freie Wähler) vom 10.3.2016
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Seit etlichen Tagen hat eine Fraktion des Münchner Stadtrats die rückwär- tige Fassade des Rathauses mit auffälligen Plakaten ‚geschmückt‘. Auch wenn der Parteiname nicht explizit zu lesen ist, gibt es keinen Zweifel, von wem die Plakate stammen – auch, da sich dort die Räume der entspre- chenden Fraktionen befinden.
Einer anderen Partei wurde in der letzten Wahlperiode verboten, eine Fahne mit ihrem Partei-Logo in ihren Büroräumen im Rathaus aufzuhän- gen, da diese teilweise von Außen sichtbar war.“
Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Sind die aktuell aushängenden Plakate dem Oberbürgermeister bekannt? Gibt es eine Genehmigung für den Aushang?
Antwort:
Im Vorfeld waren mir die Plakate nicht bekannt. Eine mündliche Genehmigung wurde nach direktoriumsinterner Abstimmung von der Geschäftsleitung des Direktoriums für den Weltfrauentag am 8.3.2016 erteilt. Die Genehmigung erfolgte unter der Voraussetzung, dass keine parteipolitische Werbung erkennbar ist (z. B. Sonnenblumen, …).
Frage 2:
Wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Nach welchen Kriterien wird es bestimmten politischen Gruppierungen erlaubt, Werbung am Rathaus an- zubringen, während es anderen untersagt wird?
Antwort:
Es ist generell nicht erlaubt, Parteienwerbung am Rathaus anzubringen.