Nachgefragt: Mängel, Abnutzung und Überalterung der Einsatzaus- stattung der Münchner Polizei
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 1.2.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Ihre Anfrage vom 1.2.2016 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Aus Kreisen der sächsischen Polizei ist zu erfahren, dass die Ausstattung der Einsatzbeam¬ten dort häufig nicht mehr auf dem neuesten Stand, bisweilen auch abgenutzt und mangelhaft ist. So verrutschen Schutzhelme im Einsatz, weil sie beschädigt sind (Helmriemen gerissen), Ersatz gibt es jedoch nicht. Auch stichsichere Westen werden erst dann ersetzt, wenn sie beidseitig, d.h. an Vorder- und Rückseite beschädigt sind. – Hier ergeben sich Fragen nach der Situation bei der Münchner Polizei. Der etwaige Hin- weis des KVR, die Fragen beträfen Angelegenheiten der Polizei, weshalb sich der Fragesteller dorthin wenden solle, ist wenig stichhaltig. Es müsste dem KVR als übergeordnete Behörde ein leichtes sein, beim Münchner Po- lizeipräsidium die entsprechenden Auskünfte einzuholen.“ Zu den im Einzelnen gestellten Fragen teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Was ist der LHM bzw. dem KVR über Ausstattungsmängel bei der Münch- ner Polizei bekannt, insbesondere was Mängel bei sensiblen und sicher- heitsrelevanten Ausrüstungsteilen wie Schutzhelmen und Schutzwesten angeht?
Frage 2:
Wie ist der Ersatz von beschädigten bzw. nicht mehr voll funktionsfähi- gen Ausrüstungsteilen wie insbesondere Schutzhelmen, Schutzwesten, Knieschonern etc. im Bereich des Münchner Polizeipräsidiums geregelt?
Frage 3:
Wie schätzt das Münchner Polizeipräsidium den Zustand der Einsatzaus- stattung der Münch¬ner Polizeibeamten generell ein, vor allem was Abnut- zung und ggf. Überalterung angeht?Antwort zu den Fragen 1 - 3:
Die von Ihnen gestellten Fragen betreffen ausschließlich Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München fallen. Mangels eigener Zuständigkeit des Kreisverwaltungsreferates kann eine Beantwortung Ihrer Fragen nur durch das Polizeipräsidium München vorgenommen werden.