Olympia-Ruderregatta – Nur der Verfall schreitet voran
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Rathaus Umschau 70 / 2016, veröffentlicht am 14.04.2016
Olympia-Ruderregatta – Nur der Verfall schreitet voran
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Richard Progl und Ursula Sabathil (Fraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei/Freie Wähler) vom 1.9.2015
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Sie haben folgende Anfrage gemäß § 68 GeschO gestellt:
„Die Olympia-Ruderregattaanlage im Eigentum der Landeshauptstadt München ist bekanntermaßen seit Jahren in marodem Zustand. Der Tri- bünenbereich, das Bootshaus und die Unterkunftsgebäude sind baufällig und entsprechen bei Weitem nicht mehr den heutigen sportfachlichen und sicherheitstechnischen Ansprüchen. Sowohl die Vorsitzende des Münchner Kanu-Regattavereins, Eva-Maria Jackermeier, als auch Thomas Konietzko, Präsident des Deutschen Kanu-Verbands, monieren Probleme mit der Bausubstanz und dem Brandschutz der Anlage (vgl. Süddeutsche Zeitung, 29.8.2015, Seite 2, ‚Das Erbe der Ringe‘).
Bereits seit 2007 – vor mittlerweile fast neun Jahren! – haben die Freien Wähler immer wieder im Stadtrat auf die Missstände aufmerksam ge- macht und ein umfassendes Konzept zur Sanierung und weiteren Nutzung der Regattaanlage angemahnt. Außer dem drastischen Verfall ist in dieser Zeit jedoch nichts vorangeschritten! Einer Stadt, die sich gerne ‚Sportstadt‘ nennt, stünde es gut zu Gesicht, sich auch um weniger einträgliche Sport- arten als Fußball zu bemühen und den Sportlern ausreichende, dem Stand der Zeit angemessene Sportstätten zur Verfügung zu stellen. Dabei müs- sen auch Aspekte der Inklusion, Nachwuchsförderung und Unterbringung berücksichtigt werden. Wir fragen daher den Oberbürgermeister:“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Wann ist endlich mit einem Konzept für die Zukunft der Olympia-Regatta- anlage zu rechnen?
Antwort:
Am 2.12.2015 wurde der Beschluss zum „Erhalt und Weiterentwicklung der Olympia-Regattaanlage Oberschleißheim/Neukonzeption der Olympia-Regattaanlage“ (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 04242) in den Sportausschuss eingebracht. Der denkbaren Variante zur Neukonzeption der Olympia-Regattaanlage sowie dem vorgeschlagenen Neubau eines Schullandheims auf dem Gelände wurde dabei dem Grunde nach zuge-stimmt. Das Baureferat wurde deshalb gebeten, für die Neukonzeption der Olympia-Regattaanlage die Projektuntersuchung durchzuführen. In diesem Rahmen sollen zusätzlich zwei Alternativvorschläge und die Einbeziehung von privaten Investoren geprüft werden (vgl. Änderungsantrag der SPD-Stadtratsfraktion und der CSU Fraktion).
Frage 2:
Inwieweit werden dabei auch die Bedürfnisse der Kanuten nach Unter- künften für Nachwuchsfördermaßnahmen und Barrierefreiheit der Anlage berücksichtigt?
Antwort:
Eine Bezuschussung durch den Bund bzw. den Freistaat Bayern gemäß der regulären Sportförderrichtlinien vor dem Hintergrund des Fehlens der Voraussetzungen für ein Landesleistungszentrum bzw. Bundesstützpunkt wird nicht erfolgen. Deshalb sehen die Planungen zukünftig keine Wohnunterkünfte zur dauerhaften Nutzung von Kaderathletinnen und Kaderathleten vor. Im Hinblick auf den bestehenden Sonderfördertopf „Inklusiver Ausbau des Freistaat Bayern“ sollen die Gespräche allerdings weiter fortgesetzt und intensiviert werden. Grundsätzliches Ziel der Konzeption ist es aber auch, die Anlage barrierefrei anzulegen.
Neben der Nutzung des Schullandheims durch die Schulen der Landeshauptstadt München, soll das o. g. Schullandheim in den Ferien bzw. an Wochenenden für den Lehrgangsbetrieb des Bayerischen Ruderverbands, des Bayerischen Kanuverbands und zu großen Regatten durch Athletinnen und Athleten der Ruder- und Kanuvereine genutzt werden. Das Referat für Bildung und Sport hat vorgeschlagen, ein Schullandheim mit einer Kapazität für drei Schulklassen (ca. 110 Betten) zu errichten (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 04242).
Frage 3:
Erhält die Anlage dabei einen Standard, der die Austragung internationaler Wettkämpfe, großer Spitzen- und Breitensportveranstaltungen ermöglicht? Bis wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?
Antwort:
Die o. g. Projektuntersuchung wird u. a. eine Variante prüfen, die nationale und internationale Sportveranstaltungen zulässt. Die Ergebnisse der Projektuntersuchung aller drei Varianten werden dem Stadtrat dann erneut zur Entscheidung vorgelegt (siehe Antwort 1). Die Fertigstellung ist abhängig vom geplanten Umfang der Maßnahme, weshalb zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage dazu getroffen werden kann.Frage 4:
In der Vollversammlung des Stadtrats am 25.3.2015 wurde die Einrichtung einer Planstelle „Sport- und Eventmanager“ für Großveranstaltungen be- schlossen. Wurde diese Stelle mittlerweile besetzt? Fallen in das Aufga- bengebiet auch Veranstaltungen auf der Ruderregatta (z. B. Juni 2014 Euro Masters Regatta mit über 2.000 Sportlern!) und wenn ja, werden in die Arbeit des Sportmanagers auch die betroffenen Sportverbände einbezogen und ihre Bedürfnisse (z. B. nach Unterbringungsmöglichkeiten für Sportler und Nachwuchstalente) einbezogen?
Antwort:
Die Planstelle für Sportgroßveranstaltungen ist mittlerweile besetzt. Der Aufgabenschwerpunkt liegt zunächst in der Entwicklung einer städtischen Leitlinie zum zukünftigen nachhaltigen Umgang mit Sportgroßereignissen. Hierzu werden selbstverständlich auch die betroffenen Sportverbände einbezogen. Dabei wird eine Großveranstaltung definiert durch mindestens 5.000 Aktive oder mindestens 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauer bzw. Besucherinnen und Besucher. Zudem muss die Veranstaltung über eine entsprechende sportbezogene und auch länderübergreifende medienrelevante Bedeutung verfügen (z.B. Welt- und Europameisterschaften in populären Sportarten). Die Olympiapark München GmbH (OMG) verwaltet und bewirtschaftet für die Stadt München die Olympia-Regattaanlage. Dazu zählt auch die Betreuung der Veranstaltungen auf dem Gelände sowie das Abwickeln des Übernachtungswesens. Gleichwohl unterstützt die Landeshauptstadt München im Rahmen der Sportförderrichtlinien regelmäßig Regatten, die auf der Olympia-Regattaanlage ausgetragen werden.
Frage 5:
Trifft es zu, dass bei aktuell stattfindenden Wettbewerben auf der Anlage Vorgaben der Sicherheit und des Brandschutzes nicht eingehalten werden können? Mit welchen Einschränkungen durch die marode Substanz der An- lage müssen Sportler und Zuschauer heute schon zurechtkommen?
Antwort:
Das trifft nicht zu. Richtig ist, dass das Landratsamt München Auflagen erlassen hat. Dies betrifft die Tribüne, die bei Veranstaltungen nicht mehr vollumfänglich genutzt werden darf. Hier mussten Teilbereiche abgesperrt werden, jedoch ist diese Einschränkung für den Veranstaltungsbetrieb unerheblich. Die Tribüne verfügt derzeit über 9.000 Sitzplätze, von denen maximal 1.000 Sitzplätze an Veranstaltungen belegt werden. Zu Kanu- und Ruderregatten können weiterhin die Übernachtungsmöglichkeiten überden Bootshallen und im Jurygebäude genutzt werden, allerdings müssen dann in jedem Gebäude zwei Brandsicherheitswachen in der Nacht postiert werden.