Straftaten im städtischen Michaelibad
Anfrage Stadträte Hans Podiuk (CSU-Fraktion) und Mario Schmidbauer (damals CSU-Fraktion) vom 12.1.2016
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 12.1.2016 führten Sie als Begründung aus:
„Wie Polizei und Presse gestern und heute berichten, wurden eine 17jäh- rige Schülerin und ihre 14jährige Schwester im städtischen Michaelibad se- xuell belästigt. Das Personal dort hat sehr umsichtig und richtig gehandelt, indem sofort die Polizei verständigt wurde und die Täter gefasst werden konnten. Wenige Tage nach dem bundesweiten Aufschrei von Köln gibt es anscheinend einige Unbelehrbare, die in Gruppen Frauen im öffentlichen Bereich bedrängen. Gerade um den großen Anteil der rechtstreuen Flücht- linge zu schützen, ist ein solches Verhalten nicht hinzunehmen.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können anhand von Stellungnahmen der Stadtwerke München GmbH (SWM), des Sozialreferates und des Kreisverwaltungsreferates (KVR) wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Welche Möglichkeiten hat das Personal, um in konkreten Situationen ein- zuschreiten?
Antwort der SWM:
„Sexuelle Übergriffe in Schwimmbädern kommen leider immer wieder vor – auch bei Bade- und Saunagästen deutscher Abstammung. Die Zahl der Vorfälle ist jedoch – gemessen an 4 Mio. Besuchern pro Jahr alleine in den Münchner Bädern – glücklicherweise sehr gering.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig durch die Kriminalpolizei im Umgang mit Sexualdelikten geschult.
In den Münchner Bädern gibt es jedes Jahr die Öffentlichkeitskampagne ‚Augen auf‘ in Zusammenarbeit mit AMYNA e.v. (Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch), in der unsere Badegäste – vor allem Eltern und Kinder – auf die Gefahren sexuellen Missbrauchs sensibilisiert werden und Handlungsanleitungen gegeben werden, was zu tun ist, wenn es zu einer Gefährdung kommt. Die Sicherheit sowie der Schutz unserer Badegäste stehen bei uns an erster Stelle. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begehen – zusätzlich zur regulären Beckenaufsicht – alle Bereiche im Bad. Bei Auffälligkeiten greifen sie sofort und beherzt ein. Bei schwerenVorkommnissen wie z.B. sexuellen Übergriffen ziehen wir grundsätzlich die Polizei hinzu. Wir sprechen in solchen Fällen Hausverbote aus, die Polizei übernimmt die strafrechtliche Verfolgung. So ist es auch im Fall Michaelibad geschehen. Wir arbeiten sehr gut mit den Münchner Polizeiinspektionen – vor allem der PI 24 in Ramersdorf – Perlach – zusammen und erhalten hier in der Regel rasche Unterstützung.“
Frage 2:
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um solche Vorfälle und Situationen in Zukunft zu vermeiden und die Badegäste dagegen zu schützen?
Antwort der SWM:
„Wir haben bereits vor einigen Jahren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in interkultureller Kompetenz geschult und Baderegeln speziell für Personen mit Migrationshintergrund entworfen. Diese Baderegeln gibt es auch als Flyer, die wir in speziellen Einrichtungen verteilen bzw. hinterlegen. Hierfür haben wir die Baderegeln auf Arabisch, Somali, Dari, Pashto, Englisch und Französisch übersetzen und drucken lassen. Seit 2013 klären Flyer und Plakate in den Münchner Frei- und Hallenbädern ausländische Bürger über Sicherheit und Verhaltensregeln auf. Die Flyer und Plakate informieren unter anderem über scheinbare Selbstverständlichkeiten, zum Beispiel, dass Wasser für Nichtschwimmer gefährlich sein kann. Es geht aber auch darum, dass den Anweisungen des Badepersonals – egal ob männlich oder weiblich – Folge zu leisten ist und Frauen weder verbal noch körperlich sexuell belästigt werden dürfen. Auch für die Zukunft halten wir es für wichtig, über Prävention und Aufklärung Vorfällen wie im Michaelibad vorzubeugen und werden dieses Thema gemeinsam mit den entsprechenden städtischen Institutionen weiter vorantreiben. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden verstärkt darauf achten, bei der Beckenaufsicht vor allen Dingen im Bereich der Warmaußenbecken Präsenz zu zeigen.“
Frage 3:
Werden Besucher von Integrationskursen deutlich darauf hingewiesen, was für Konsequenzen bei derartigen Verstößen drohen (Haft, Abschie- bung)?
Antwort des KVR:
„Der Integrationskurs ist seit seiner Einführung die wichtigste integrationspolitische Fördermaßnahme des Bundes. Koordination und Durchführung obliegen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das sich hierzu privater und öffentlicher Träger bedient. Die Teilnehmenden absol-vieren im Regelfall einen 600-stündigen Deutschkurs und einen 60-stündigen Orientierungskurs, in dem Fragen der deutschen Rechtsordnung, Geschichte und Kultur behandelt werden. Zugewanderte, die dauerhaft in Deutschland leben möchten, haben Anspruch auf einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs, wenn sie erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu bestimmten Aufenthaltszwecken erteilt bekommen. Personen mit
Teilnahmeanspruch sind zugleich zur Teilnahme verpflichtet, sofern sie nicht über einfache Deutschkenntnisse – in der Regel Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen – verfügen. Die Prüfung des Teilnahmeanspruchs bzw. der Teilnahmeverpflichtung obliegt der Ausländerbehörde, ebenso die Überwachung der Teilnahme und erforderlichenfalls die Einleitung von Sanktionen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in der Schulausbildung befinden, haben keinen Teilnahmeanspruch. Es besteht also eine klare Trennung der Zielgruppen für die Integrationskurse einerseits und für die schulische Integration in Zuständigkeit der Kultusministerien andererseits.
Für Personen im laufenden Asylverfahren gilt Folgendes: Sie haben ebenfalls keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme, können aber – auf Antrag – vom BAMF im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. Dies wurde bisher bei Asylsuchenden aus den Herkunftsländern Syrien, Iran, Irak und Eritrea angenommen.
Das inhaltliche Konzept der Integrationskurse wird vom BAMF und der dort angesiedelten Bewertungskommission im Benehmen mit dem Bundesmi-
nisterium des Innern erstellt. Das
Bundesministerium des Innern hat auf Nachfrage des Kreisverwaltungsreferats Folgendes mitgeteilt:
‚Der Orientierungskurs als integraler Bestandteil des Integrationskurses dient nach dem gesetzlichen Auftrag in § 43 Abs. 3 Satz 1 AufenthG der Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland. Da auf 60 Unterrichtsstunden ausgelegt, wurde im entsprechenden Curriculum des Orientierungskurses eine Festlegung hinsichtlich der behandelten Themenbereiche und deren inhaltlicher Tiefe getroffen, die im Ergebnis eine ausgewogene Berücksichtigung aller adressierten Themen sicherstellt. In diesen Kontext gehört auch die Vermittlung der Deutschland prägenden Werte und Errungenschaften. Das Modul III des Orientierungskurses behandelt mit 15 Unterrichtsstunden den Themenbereich ‚Mensch und Gesellschaft‘. Im Mittelpunkt dieses Moduls stehen folgende Schlüsselthemen:
-Zusammenleben der Menschen in Deutschland: Familienformen,
Gleichberechtigung, Generationenbeziehungen
-Erziehung und Bildung-Zusammenleben im Alltag: interkulturelle Kompetenz, Umgang mit
interkulturellen Missverständnissen
--Religiöse Vielfalt: Toleranz und Glaubensfreiheit
-Regionale Besonderheiten.
In diesem Rahmen werden die von Ihnen angesprochenen Themen wie
Gleichberechtigung und sexuelle Selbstbestimmung von Frauen vermittelt – möglicherweise allerdings nicht in der von Ihnen gewünschten Tiefe und dem Grad an Differenziertheit. Bei dem Orientierungskurs handelt es sich hinsichtlich des Curriculums notwendigerweise um einen Kompromiss, der die Varianz der Themen und deren Ausführlichkeit der Behandlung in ein ausgewogenes Verhältnis bringen muss. Eine punktuelle detaillierte Vertiefung einzelner Inhalte würde das Konzept des 60-stündigen Orientierungskurses überfordern.‘“
Das Sozialreferat bestätigt diese Ausführungen und teilt mit, dass die Folgen konkreter Straftaten im Einzelnen nicht Gegenstand des Orientierungskurses, dessen Inhalte vom BAMF bundesweit einheitlich festgelegt werden, seien. Das Sozialreferat habe daher keinen Einfluss auf die Inhalte des Orientierungskurses.
Frage 4:
Wie kann die Polizei durch die Stadt unterstützt werden?
Antwort des KVR:
„Bereits seit Jahren prüft das Kreisverwaltungsreferat in von dem zuständigen Fachkommissariat für Sexualdelikte des Polizeipräsidiums München vorgelegten Einzelfällen den Erlass von Aufenthalts- und Betretungsverboten für bestimmte Örtlichkeiten, darunter auch Schwimmbäder. Sind Kinder die Opfer einer Belästigung bzw. eines Übergriffs wird ein umfassendes Kontaktverbot zu Kindern geprüft. Das Kreisverwaltungsreferat hat beim Polizeipräsidium München angefragt, inwieweit darüber hinaus weiterer Unterstützungsbedarf gesehen wird. Das Polizeipräsidium München betont die gute Zusammenarbeit zwischen der örtlichen Polizeiinspektion und dem Personal des Michaelibades. Infolge dieser guten Zusammenarbeit konnten bereits viele Straftaten erfolgreich geklärt werden. Das zuständige Fachkommissariat für Sexualdelikte hat bereits in der Vergangenheit Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Münchner Bäder durchgeführt und wird diese auch künftig, z.B. im März diesen Jahres durchführen. Gleichwohl sieht das Polizeipräsidium München in verschiedenen Punkten, wie z.B. Auslage von Informationsmaterial für potentielle Geschädigte, Möglichkeiten, die Zusammenarbeit noch weiter zu verbessern. Das Kreisverwaltungsreferat hat die Vorschläge des Polizeipräsidiums München denzuständigen Stellen mit der Bitte um Prüfung der organisatorischen und rechtlichen Umsetzbarkeit zugeleitet.“
Die SWM hat hierzu mitgeteilt, dass die vom Polizeipräsidium München vorgeschlagenen Maßnahmen zur Optimierung der Zusammenarbeit, welche in den Zuständigkeitsbereich der SWM fallen, soweit rechtlich möglich umgesetzt würden. Grundsätzlich stünde die SWM in sehr engem Kontakt mit der Münchner Polizei, auch bei der aktiven Beratung zu Einzelfragen.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen zeichnet das Antwortschreiben mit.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.