Weiterleitung der Flüchtlingspauschale in Bayern
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Verena Dietl, Anne Hübner, Cumali Naz, Christian Müller und Dr. Constanze Söllner-Schaar (SPD-Fraktion) vom15.1.2016
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrer Anfrage vom 15.1.2016 führen Sie Folgendes aus:
„Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz hat der Bundestag be- schlossen, dass die Länder für jeden aufgenommenen Flüchtling eine Pauschale von je 670 Euro monatlich erhalten. Für die Verwendung dieser Mittel sind die Bundesländer selbst verantwortlich. Soweit die Kommunen auch Kostenträger sind, haben die Länder die Weitergabe dieser Mittel be- reits zugesagt.“
Zu Ihrer Anfrage vom 15.1.2016 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Hat die Landeshauptstadt München bereits Kenntnis darüber, wie und in welcher Höhe eine Umlage dieser Finanzmittel auf die Kommunen erfol- gen wird?
Antwort:
Das Sozialreferat hat bis dato noch keine Kenntnis darüber, wie und in welcher Höhe die Umlage dieser Finanzmittel auf die Kommunen erfolgen wird. Jedoch hat das Sozialreferat bereits eine diesbezügliche Anfrage an das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration formuliert und wartet derzeit auf Antwort.
Frage 2:
Welche Schritte unternimmt die Stadt, um für die Fälle, in denen sie selbst Kostenträgerin ist, sicherzustellen, dass die Mittel tatsächlich 1:1 weiterge- leitet werden?
Antwort:
Aus Sicht des Sozialreferates ist die Tatsache, ob die Flüchtlingspauschale an die Landeshauptstadt München weitergeleitet wird oder nicht, nicht von großem Belang. In Bayern, anders als in vielen anderen Bundesländern, werden sowohl die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) als auch die Kosten für die kommunale Flüchtling-unterbringung,soweit nicht die Standards der Regierungen übertroffen werden, dem Grunde nach 1:1 vom Freistaat Bayern refinanziert. Die weitergereichten Flüchtlingspauschalen müssten also gegen die zu erstattenden Leistungen aufgerechnet werden.
Das heißt, es entstehen durch eine Weiterleitung der Pauschale voraussichtlich keine finanziellen Vorteile für die Landeshauptstadt München.
Frage 3:
Bis wann ist mit dem Erhalt der zugesagten Bundesmittel zu rechnen?
Antwort:
Siehe hierzu die Antworten zu Frage 1 und 2.
Frage 4:
Hält die Verwaltung die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel für ausrei- chend?
Antwort:
Die Flüchtlingspauschale in Höhe von monatlich 670 Euro alleine wäre sicher nicht ausreichend, um die in einem Monat bei der Versorgung eines Flüchtlings entstehenden Kosten zu decken. Ansonsten siehe Antwort zu Frage 2.