Auf Klage eines Anwohners hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Stadt verpflichtet, die Angerlohstraße in Untermenzing im Bereich des Anwesens Nummer 123 von einem Privatgrundstück in einem kurzen Abschnitt von 75 Metern auf eine städtische Anschlussfläche zu verlegen. Im Vollzug dieses Urteils müssen nun im Laufe der Woche als erste Maßnahme vier Bäume auf dem städtischen Grundstück entfernt werden. Das Gericht hat in seinem Urteil ausdrücklich festgestellt, dass in diesem Fall die Straßenverlegung Vorrang vor dem Baumschutz hat. Gleichwohl wird das Baureferat die Maßnahme durch einen externen Gutachter naturschutzfachlich begleiten lassen und sicherstellen, dass weder Vögel noch andere Tiere geschädigt werden. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich noch vor den Sommerferien abgeschlossen. Dabei werden kurzfristige Sperrungen der Angerlohstraße erforderlich.