Nachfrage zum Antrag vom 21.7.2015 „Dreckecke“, bzw. Schandfleck am Alten Rathaus beseitigen – Kiosk oder Ladenlokal in die Nische an der Ecke Burgstraße einbauen!
Anfrage Stadtrat Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 4.11.2015
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
Zunächst möchte ich mich bei Ihnen für die gewährten Fristverlängerungen bedanken. Da diverse Fachdienststellen beteiligt werden mussten, war eine Beantwortung in der vorgegebenen Frist leider nicht möglich.
In Ihrer Nachfrage zum Antrag vom 21.7.2015 führen Sie aus, dass das Kommunalreferat in der Beantwortung des Antrags zwar viele Gründe gegen eine Nutzung der Gewölbenische im Alten Rathaus vorbringe, diese jedoch mangels eines Wollens der Stadt eher als „vorgeschoben“ erschienen. Unbeantwortet bleibe, wie der aktuelle Zustand beseitigt werden könne.
Zu den von Ihnen gestellten Fragen antworten wir wie folgt.
Frage 1:
Warum schiebt die Verwaltung die Durchsetzung des städtischen Fütte- rungsverbots für verwilderte Stadttauben auf die Bürger ab, die Verstöße an das KVR melden sollen?
Antwort:
In der Beantwortung Ihres Antrags vom 21.7.2015 wurde lediglich auf die bestehende Möglichkeit hingewiesen, dass Verstöße gegen das Taubenfütterungsverbot auch unmittelbar von Bürgerinnen und Bürgern beim Kreisverwaltungsreferat gemeldet werden können. Für die Beantwortung der Fragen zum Taubenfütterungsverbot wurde das Kreisverwaltungsreferat um Stellungnahme gebeten, das Folgendes mitgeteilt hat:
„Das Kreisverwaltungsreferat betreibt keinen kommunalen Ordnungsdienst, der vor Ort Feststellungen treffen kann. Die für die jeweilige Örtlichkeit zuständigen Polizeiinspektionen erstellen jährlich ca. 50 Anzeigen gegen Tauben fütternde Personen. Die Bußgeldstelle des Kreisverwaltungsreferates führt in diesen Fällen Bußgeldverfahren durch. Sie erlässt in ca. der Hälfte der angezeigten Fälle Bußgeldbescheide. In den restlichen Verfahren erfolgen bei Erstverstößen schriftliche Verwarnungen bzw. Einstellungen wegen fehlenden Tatnachweisen.“Frage 2:
Wie soll das System denn funktionieren, kommt nach dem Anruf im KVR dann eine Ordnungskraft an den „Tatort“, wo der oder die Verursacher längst über alle Berge sind?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Warum geht die städtische Verwaltung nicht selbst konsequent – durchaus einmal in einer längeren nicht angekündigten Schwerpunktaktion – gegen die illegalen Taubenfütterer mit eigenen Kräften vor?“
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 4:
Wieso kann das Fütterungsverbot z.B. nicht einmal an diesem Ort durch- gesetzt werden, obwohl dort so gut, wie täglich Futter in großen Mengen ausgebracht wird und die „Täter“ identifizierbar wären?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 5:
Wird die, in der Antwort dort angedachte Sitzgelegenheit, gleich als „tau- bentauglich“ ausgelegt, damit der Kot durch Gitter weiter auf den Boden tropfen kann?
Antwort:
Der Vorschlag, in der Nische eine Sitzgelegenheit zu installieren, wurde denselben Fachdienststellen zur Stellungnahme vorgelegt, die zum damaligen Zeitpunkt an der Entscheidung über einen Kiosk an dieser Stelle beteiligt waren. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass Einbauten wie eine Sitzgelegenheit, ebenso wie die immer wieder angesprochene Kiosknutzung, nicht weiter verfolgt werden sollen, auch wenn aus rein denkmalfachlicher Sicht dem Einbau einer Bank nichts entgegensteht. Aus städtebaulicher und stadtgestalterischer Sicht besitzt die städtische Arkade Vorbildfunktion im Bezug auf andere Arkadenlösungen im Stadtgebiet. Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 11. Eine Zustimmung hätte eine Präzedenzfallwirkung für weitere Nutzungen im Tal. Eine weitere Kommerzialisierung allerortsist nicht gewünscht. Des Weiteren liegt die angedachte Nutzung auch im Fluchtwegebereich aus dem Alten Rathaus.
Frage 6:
Wurde bei der Ablehnung des Antrags auch berücksichtigt, dass gerade für diesen Teil des Marienplatzes im nächsten Jahr eine Umgestaltung in eine Fußgängerzone erfolgen wird und deshalb die angegebenen Behinderun- gen – Bus und Fahrradfahrer – gar nicht mehr zur Debatte stehen?
Antwort:
Ja. Es wurden bei der Entscheidung die derzeitige sowie die zukünftige Situation in Bezug auf die Umgestaltung des Marienplatzes und den bestehen bleibenden Verkehr in der Burgstraße berücksichtigt.
Frage 7:
Welches Hindernis würde deshalb ein Kiosk mit Andenkenartikeln und evtl. Zeitungen in der Arkade darstellen, ohne die Abgabe von Getränken und Lebensmitteln, dessen Ausgabefenster zur Burgstraße hin situiert wäre?
Antwort:
Einem Kiosk kann – unabhängig von dessen Warenangebot – aus o.g. Gründen (siehe Antwort Frage 5) nicht zugestimmt werden. Siehe auch Antwort Frage 11.
Frage 8:
Wer kann sich an diesem Teil des Marienplatzes konkret durch Lärm ge- stört fühlen, weil Kunden in einem Laden Andenken und Zeitungen oder ähnliche Waren kaufen können, die vermutlich deutlich weniger Lärm ma- chen, als die Gäste der Innenstadtgastronomie, die nächtlich oft auch laut grölend durch das Tal zum Marienplatz ziehen?
Antwort:
Für die Beantwortung dieser Frage wurde die Polizeiinspektion 11 (PI 11) um Stellungnahme gebeten:
„Im Jahresfortgang 2015 mussten im Bereich des Marienplatzes und des Tales zahlreiche Einsätze wegen Ruhestörungen von den Beamten der PI 11 bearbeitet werden.
Ein zusätzlicher Kiosk an dieser exponierten Stelle würde zwangsläufig zu einer Mehrung des Besucheraufkommens führen und somit zusätzlich zuden bereits vorhandenen Gastronomiebetrieben eine Massierung von Personen an dieser Stelle darstellen.
Weiterhin ist festzustellen, dass aufgrund der großen Anzahl von Großveranstaltungen am Marienplatz, beispielsweise seien hier der Christopher Street Day, die Feierlichkeiten zum 1. Mai und der alljährliche Münchner Christkindlmarkt genannt, der Bereich des Alten Rathauses als Fluchtweg zur Entfluchtung des Marienplatzes bei einer erhebliche Störung benötigt wird.
Außerdem ist seit dem Umbau des Tales ein erhöhtes Besucheraufkommen, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, festzustellen. Einhergehend mit diesen Besucherströmen ist auch die Anzahl der Sicherheits- und Ordnungsstörungen (u.a. auch der Ruhestörungen) in diesem Bereich gestiegen.
Aus diesen Gründen wird die Situierung eines Kiosks an dieser Stelle von unserer Seite aus nicht befürwortet.“
Frage 9:
Lässt sich der Stromkasten in der Arkade nicht mit vertretbarem Aufwand verlegen, wie das in der Stadt bei anderen baulichen Vorhaben der Stadt und von privaten Bauherrn an der Tagesordnung ist?
Antwort:
Für die Beantwortung dieser Frage wurde das Baureferat um Stellungnahme gebeten:
„Auf Grund des engen Spartenraums ist ein Versetzen des Verteilerschranks der Abteilung Straßenbeleuchtung und Verkehrsleittechnik im Bereich der Arkaden nicht möglich. Der zweite Verteilerschrank, der in den Arkaden steht, gehört den Stadtwerken.“
Frage 10:
Wo stellt bitte diese nicht begehbare Arkade tatsächlich ein Teil eines erleb- baren Gesamtensembles von Arkaden am Marienplatz dar, wo gibt es hier zumindest eine gute Sichtbeziehung?
Antwort:
Für die Beantwortung dieser Frage wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung um Stellungnahme gebeten:„Münchens Altstadt verfügt über keine konsequent durchgängig angeordneten Arkadensysteme. In der Wiederaufbauphase wurden allerdings in unterschiedlichen Teilbereichen der Altstadt Arkaden wiederhergestellt bzw. neu errichtet, so dass sich über die gesamte Altstadt verteilt immer wieder Bereiche mit Arkaden finden. Am Marienplatz befinden sich über das Alte Rathaus hinaus Arkaden am Neuen Rathaus und am Kaufhaus Beck.“
Frage 11:
Auf welches Gesamtensemble von Arkaden bezieht sich denn die Antwort im Detail?
Antwort:
Für die Beantwortung dieser Frage wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung um Stellungnahme gebeten:
„Die gesamte Münchner Altstadt ist als Ensemble geschützt. Es wird in der Denkmalliste der LHM u. a. wie folgt beschrieben: ‚Die Altstadt München, auf dem Grundriss der hoch- und spätmittelalterlichen Herzogstadt zur barocken Residenzstadt umgestaltet, im 19. Jahrhundert als Haupt- und Großstadtkern überformt, bildet ein Ensemble, weil der Wiederaufbau nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges mit Erfolg ihre Identität gesichert hat. (...) Der Münchner Wiederaufbau greift bewusst die städtebauliche Tradition und Struktur des alten Münchens und seiner baulichen Eigenheiten auf. Zwischen den Traditionsinseln wurden die Baulücken architektonisch ‚neutral‘ gefüllt, d. h., durch Wahrung überkommener Dimensionen und Proportionen, durch Verwendung traditioneller Baumaterialien und Putztechnik und traditioneller Aufteilung von Wandfläche zu Öffnungen ist eine Art Identitätserhaltung gelungen, bei der sich stilistisch kunstgewerbliche Bescheidenheit bis hin zu einer Art ‚Nichtarchitektur‘ zurücknimmt. (...) Dem Konzept von Karl Meitinger sind folgende Prinzipien zu entnehmen: Erstens aus dem Bekenntnis zum historischen Erscheinungsbild der Altstadt die Entscheidung zum Wiederaufbau oder zur Rekonstruktion ihrer historischen Wahrzeichen; zweitens die Wahrung des historischen Stadtgrundrisses in seinen Straßen- und Platzräumen; drittens die ‚Dehnung‘ der Straßen mittels Zurückversetzen von Baufluchten aus Verkehrserfordernissen heraus anstatt der Einrichtung neuer Straßenzüge und Achsen; wo erhaltenswerte Gebäude die alten Baulinien markieren, werden Arkaden eingebaut; viertens die ‚Dehnung‘ von kleineren Straßen nur in ihrem Binnenraum unter Beibehaltung der Engen an ihrem Anfang und Ende, so dass Blickbezüge in der ursprünglichen Enge des Ausschnittserhalten bleiben; die Steigerung alter Blickbezüge durch Schaffung neuer Platzbildungen vor wichtigen Baudenkmalen, d. h. eine Art Inszenierung dieser Baudenkmale; fünftens die Beibehaltung der Bauhöhen, wie sie durch die Staffelbauordnung festgelegt wurden; und schließlich sechstens die Einrichtung von Arkaden und Passagen zur Entmischung von Fußgänger- und Fahrverkehr. Auffällig und kennzeichnend an diesen Vorschlägen ist, dass sie sich grundsätzlich an das bereits im Historismus in München praktizierte Verfahren anschließen, den historischen Stadtgrundriss zu schonen und lediglich durch ‚Dehnung‘ von Straßen- und Platzräumen und durch Zurückverlegen von Baufluchten eine größere Verkehrsdurchlässigkeit zu erzielen. Realisiert werden im Münchner Wiederaufbau von Meitingers Vorschlägen im Wesentlichen: die Neugestaltung des Marienplatzes durch Rückversetzung der südlichen Baulinie und Zurücknahme der Baulinien an der Nordostecke sowie durch Einbau von Arkaden an dieser Ecke und an der westlichen Platzwand; an der Südseite wird auf Arkaden verzichtet. Die durch die Altstadt führenden Nord-Süd- und Ost-West-Achsen werden geweitet: die südlichen Baulinien der Kaufinger- und Neuhauser Straße werden zurückgesetzt, in älteren Baubestand Arkaden eingefügt; Arkaden entstehen auch beim Karlstor; entscheidend zurückgenommen wird die Baulinie des Sparkassenneubaus im Tal gegenüber der Heilig-Geist-Kirche. Die Theatinerstraße erfährt an ihrer Ostseite insgesamt eine Verbreiterung, an der Westseite unmittelbar vor der Theatinerkirche. Zurückgesetzt wird die östliche Baulinie der Rosenstraße; die Einmündung des Rindermarktes in den Marienplatz wird verbreitert.‘“
Frage 12:
Wieso konnten dann die SWM in einer Arkadennische ebenfalls in der Rathaus-Durchfahrt – bald Durchgang – einen übermannsgroßen, breiten Schaltkasten aufstellen, der das „Ensemble“ offenbar nach Meinung der Verwaltung nicht stört?
Antwort:
Für die Beantwortung dieser Frage wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung um Stellungnahme gebeten:
„Bei dem genannten ‚Schaltkasten‘ handelt es sich um ein ‚Feuerwehrinformationszentrum‘, das aus Sicherheitsgründen unabdingbar notwendig ist.“
Frage 13:
Könnte es sein, dass dieser Antrag deshalb abgelehnt wurde, weil man in der Verwaltung schlicht und einfach das nicht haben will, wofür es keine wirklich sachliche Begründung gibt und dann zur Begründung, dass das nicht geht, alle möglichen Gründe zusammengesucht wurden, egal, ob sie bei genauer Überlegung stichhaltig sind oder nicht?
Antwort:
Nein.
Frage 14:
Warum kommt dann nicht die ehrliche Antwort, „wir wollen das nicht“?
Antwort:
Siehe Antwort Frage 13.