Schulsport an der Grundschule Schwind-/Ecke Zentnerstraße sichern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kristina Frank und Thomas Schmid (CSU-Fraktion) vom 12.11.2015
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt.
Sie beantragten eine Erneuerung des defekten Spannbetonträgers der Schulsporthalle der Grundschule an der Zentnerstraße, damit der Schulsport dort aufrechterhalten werden kann. Bis zur Fertigstellung der Reparatur ist ein zumutbarer Ersatzstandort zu benennen.
Bei der Sanierung des Dachtragwerks handelt es sich jedoch um eine Maßnahme aus dem regulären Bauunterhalt.
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 12.11.2015 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Zunächst möchte ich erläutern, weshalb die Sperrung der Halle notwendig wurde.
Im Rahmen der wiederkehrenden Bauwerksprüfungen wurde die Sporthalle an der Grundschule Zentnerstraße 2 vom Baureferat routinemäßig untersucht.
Dabei wurde festgestellt, dass das Dachtragwerk als Spannbetonkonstruktion hergestellt wurde. Nach heutigem Kenntnisstand gilt der damals verwendete Spannstahl als empfindlich gegenüber Spannungskorrosion, so dass ein Spontanversagen einzelner Spannglieder unter bestimmten Bedingungen nicht ausgeschlossen werden kann.
Da die ursprüngliche statische Berechnung aus der Zeit der Errichtung der Bauwerke nicht mehr vorliegt, wurden im Sommer 2015 ergänzende Bauteiluntersuchungen durchgeführt. So konnte eine erneute Berechnung durchgeführt und das Gefährdungspotential ermittelt werden.
Die Bauteiluntersuchungen ergaben, dass die Spannbetonträger Tonerdeschmelzzement als Bindemittel enthalten. Heute ist bekannt, dass dies im Laufe der Zeit zu einem Verlust der Betondruckfestigkeit führen kann. Rechnerisch konnte die Standsicherheit des Dachtragwerks nicht mehr nachgewiesen werden. Auch muss davon ausgegangen werden, dass sich die Betondruckfestigkeit mit voranschreitender Zeit weiter reduziert.Dies machte die Sperrung der Halle im September notwendig. Ich bitte Sie hier im Interesse der Sicherheit der Kinder um Verständnis. Zwischenzeitlich wurden die Spannbetonträger mit dem größten Abfall der Betondruckfestigkeit temporär unterstützt.
Durch diese veranlassten Maßnahmen ist es weiterhin möglich, den sicheren Zugang zu den Nebenräumen zu gewährleisten, sofern dieser vom benachbarten Sportplatz aus erfolgt.
Um die Halle wieder nutzbar zu machen, ist vorgesehen, sämtliche Spannbetonträger auszutauschen. Das neue Dachtragwerk kann als Stahlbetonfertigteilkonstruktion hergestellt und eingebaut werden.
Durch den Austausch der Dachkonstruktion werden künftig keine Einschränkungen mehr hinsichtlich der Standsicherheit bestehen.
Dies erfordert eine eingehende Vorbereitung im Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeprozess, so dass mit der Ausführung im Spätsommer 2016 begonnen werden kann. Die Ausführung selbst dauert nach derzeitigem Kenntnisstand ca. 10 Wochen.
Die Wiederinbetriebnahme kann voraussichtlich im November 2016 erfolgen. Die Finanzierung erfolgt mit Mitteln des Bauunterhalts.
Zu Ihrem Antrag, einen zumutbaren Ersatzstandort bis zur Fertigstellung der Reparaturarbeiten zu benennen, teile ich Ihnen Folgendes mit:
Aufgrund der ohnehin bestehenden Hallenknappheit ist bei laufenden und anstehenden Sanierungen von Schulsporthallen eine 100-prozentige Abdeckung des Pflichtsports der betroffenen Schulen grundsätzlich nicht realisierbar.
Um wenigstens einen Teil des Bedarfs abzudecken, ist die Kooperationsbereitschaft umliegender Schulen erforderlich, die für die Dauer der Sanierung im Sinne einer paritätischen Lösung ggf. selbst auf Stunden verzichten müssen.
Kindertagesstätten müssen ebenfalls auf Belegungen verzichten, da diese nachrangig gegenüber dem Pflichtsport sind.
Die Koordination der Belegungen für den Schulsport im Fall einer Sanierung erfolgt in der Regel ab dem Frühjahr für das folgende Schuljahr durch das Referat für Bildung und Sport – Allgemeinbildende Schulen, Abteilung Schulsport und ist mit einem hohen organisatorischen Aufwand verbunden.
Einbezogen werden hierbei alle Schulsporthallen und Vereinssporthallen in erreichbarer Entfernung.Da die Sperrung der Halle im laufenden Schuljahr 2015/2016 erfolgt ist, ist dies für die GS an der Schwindstraße nicht mehr umsetzbar.
Kurzfristig konnten dennoch folgende Zeiten in verschiedenen Hallen zur Verfügung gestellt werden:
TSV Milbertshofen (Hans-Denzinger-Straße.):
Dienstag, 8 bis 10 Uhr; 2 Hallendrittel. Nutzungsdauer 13.10.2015 bis 2.2.2016 (ab dem 2. Schulhalbjahr werden die Zeiten dringend wieder für einen Oberstufenkurs benötigt)
Sporthalle Dachauer Straße 98:
Montag von 8 bis 10.35 Uhr (statt nachrangiger Belegung durch eine Kindertagesstätte)
Donnerstag von 12.20 bis 13.05 Uhr
Sporthalle Dachauer Straße 98a:
Montag von 8 bis 9.30 Uhr (statt nachrangiger Belegung durch eine Kindertagesstätte)
Donnerstag von 12.20 bis13.05 Uhr
Die Möglichkeit einer Anmietung von Sporträumen bei der nahe gelegenen Pfarrgemeinde wurde geprüft, konnte jedoch nicht realisiert werden. Für die Anmietung einer Halle der Bundespolizei in der Infanteriestraße wird derzeit ein Mietvertrag durch das Kommunalreferat abgeschlossen.
Der Intention Ihres Antrags wird also entsprochen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.