Wie kommen Flüchtlinge, die mittags unterwegs sind, an ihr Mittag- essen?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Gülseren Demirel, Jutta Koller, Dominik Krause und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 19.2.2016
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrer Anfrage vom 19.2.2016 führen Sie Folgendes aus:
„In den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge sowie in einigen Gemeinschaftsunterkünften bzw. Übergangsunterkünften gibt es keine Küchen. In diesen Unterkünften wird jeweils ein Caterer engagiert. Zu bestimmten Uhrzeiten werden Frühstück, Mittagessen und Abendessen ausgegeben. Unseren Informationen zufolge darf aus hygienischen Grün- den aus den Essensräumen kein Essen mit auf die Zimmer genommen werden. Gleichzeitig gibt es etliche BewohnerInnen, die zur Mittagszeit nicht in der Unterkunft sind: sie machen einen Sprachkurs, sind auf Behör- dengängen oder haben einen Job. Diese BewohnerInnen erhalten durch ihre Abwesenheit während der Essensausgabe kein Mittagessen. Problematisch ist dieses System auch für Familien mit Kleinkindern, da diese häufiger als dreimal täglich essen müssen bzw. einen anderen Es- sensrhythmus als die vorgegebenen Zeiten haben“.
Zu Ihrer Anfrage vom 19.2.2016 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wird das Essen, das durch den Cateringservice ausgereicht wird, als Sach- leistung von den restlichen Bargeldleistungen abgezogen oder ist es eine Zusatzleistung? Wenn ja, von wem werden die Kosten hierfür getragen?
Antwort:
Grundsätzlich ist auf die Art der Unterbringung abzustellen.
Bei Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung wird die Ernährung gemäß den gesetzlichen Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz als Sachleistung gewährt. Die Asylbewerberinnen und -bewerber erhalten daher einen entsprechend berechneten Bargeldbetrag (das sog. Taschengeld), bei dem die Kosten für die Ernährung nicht angesetzt werden.
Hingegen besteht für Leistungsberechtigte in Gemeinschaftsunterkünften und privaten Wohnungen der Vorrang der Geldleistung.Insbesondere in dezentralen Unterkünften der Landeshauptstadt München, in welchen aus baulichen oder brandschutzrechtlichen Gründen keine Küche für die Selbstversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner eingerichtet werden kann, wird die Verpflegung als Sachleistung in Form eines Caterings gewährleistet. In diesen Fällen erhalten die Leistungsberechtigten einen geringeren Regelbedarf, da keine Kosten für Lebensmittel anfallen.
Die Kosten für das Catering in den Aufnahmeeinrichtungen übernimmt der Freistaat Bayern.
Im Falle der dezentralen Unterbringung erstattet der Freistaat Bayern der Landeshauptstadt München unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die entstandenen notwendigen Kosten. Die Aufwendungen werden im Rahmen der Kostenerstattung ggü. dem Freistaat Bayern geltend gemacht.
Frage 2:
Was ist für die oben geschilderte Situation in den Unterkünften vorgese- hen? Welche Lösungen gibt es in einzelnen Unterkünften, hier Abhilfe zu schaffen?
Antwort:
Im Normalfall sind in den Unterkünften die Essenszeiten fest geregelt (in der Regel jeweils zwei Stunden für Frühstück, Mittag- und Abendessen). In bestimmten Fällen sind jedoch variable Öffnungs- und Ausgabezeiten vorgesehen.
Für Personen, die nicht an der Verpflegung teilnehmen können, werden Lunchpakete zur Verfügung gestellt.
Da die starren Essensausgabezeiten vor allem auch von Kindern oftmals nicht eingehalten werden können, gibt es bereits erweiterte oder flexible Öffnungszeiten der Kantinen.
Eine Barauszahlung für die Mittagsverpflegung ist jedoch nicht vorgesehen.
Frage 3:
Welche Vorschläge hat die LHM, dieses Problem münchenweit zu lösen, sowohl für diejenigen, die zu bestimmten Zeiten nicht anwesend sind, als auch für Familien/Mütter/Väter mit Kindern?Antwort:
Es wird darauf hingearbeitet, dass möglichst viele Unterkünfte schnellstmöglich über Kochgelegenheiten verfügen, sofern dies aus baulichen und brandschutzrechtlichen Gründen möglich ist. Sofern eine Dispositionsmöglichkeit besteht, sollen insbesondere Familien mit Kindern in entsprechend ausgestatteten Unterkünften untergebracht werden.