Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat heute die Erhaltungssatzungen „Untere Au/Untergiesing“ und „Wettersteinplatz“ beschlossen. Nach Bestätigung durch die Vollversammlung des Stadtrates am 11. Mai und Veröffentlichung im Amtsblatt werden die Satzungen voraussichtlich Ende Mai 2016 in Kraft treten.
Die Erhaltungssatzung „Untere Au/Untergiesing“ wird mit einem vergrößerten Umgriff für weitere fünf Jahre erlassen. Neu hinzu kommt der südlich an das bisherige Satzungsgebiet angrenzende Bereich zwischen Gerhardstraße, Agilolfingerstraße, Candidstraße und Waldeckstraße. Das neue Erhaltungssatzungsgebiet „Wettersteinplatz“ befindet sich im Stadtbezirk 18 Untergiesing – Harlaching zwischen den Straßenzügen Tegernseer Landstraße, Grünwalder Straße/Säbener Straße, Schellenbergstraße/Hochkalterstraße und Gufidaunerstraße.
Damit wird es in der Landeshauptstadt München 20 Erhaltungssatzungsgebiete mit insgesamt rund 141.000 Wohnungen geben, in denen fast eine Viertelmillion Einwohnerinnen und Einwohner leben. Die Landeshauptstadt München erlässt bereits seit 1987 sogenannte Milieuschutzsatzungen. In diesen Gebieten stehen bestimmte bauliche Vorhaben sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem jeweiligen Gebiet erhalten werden. Erhaltungssatzungen sind zeitlich befristet und werden regelmäßig vor Ablauf auf einen möglichen Neuerlass überprüft.