„Haushaltsbeschluss ernst nehmen!“ – Wie sieht es mit den nicht besetzbaren Stellen aus?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Richard Progl und Ursula Sabathil (Fraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei/Freie Wähler) vom 1.3.2016
Antwort Personal- und Organisationsreferent Dr. Thomas Böhle:
Auf Ihre Anfrage vom 1.3.2016 nehme ich Bezug. Sie haben folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Durch den Beschluss der Vollversammlung am 27.1.2016 ‚Haushalts- beschluss ernst nehmen‘ – Umsetzung I: Verfahren bei neuen Stellen (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 04924) wurde festgelegt, dass bei Stellenzu- schaltungen aus Finanzierungsbeschlüssen des Stadtrats die Ermächtigung der Einrichtung von Stellen automatisch entfällt, falls diese vom jeweiligen Referat nicht innerhalb von 12 Monaten beantragt wurden.“
Ihre Fragen beantworte ich Ihnen wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Stellen aus Beschlüssen vergangener Jahre werden gestrichen, da sie nicht innerhalb von einem Jahr beantragt wurden?
Antwort:
Gemäß einer aktuellen Auswertung des Personal- und Organisationsreferates zum Stichtag 1.3.2016 ist die Ermächtigung zur Einrichtung von insgesamt 45,97 Stellen-VZÄ entfallen, da diese auf einem vor dem 1.3.2015 gefassten Stadtratsbeschluss (Finanzierungsbeschluss) beruhen und die jeweilige Stellenschaffung bisher nicht beim Personal- und Organisationsreferat beantragt wurde.
Frage 2:
Aus welchen Jahren sind diese Stellenschaffungen und wie verteilen diese sich auf die verschiedenen Referate?
Antwort:
Die nicht mehr zu vollziehenden Schaffungen von insgesamt rund 46 Stellen-VZÄ beruhen auf Stadtratsbeschlüssen aus den Jahren 2007 (0,6 Stellen-VZÄ), 2013 (27,5 Stellen-VZÄ), 2014 (rd. 16,4 Stellen-VZÄ) und 2015 (1,5 Stellen-VZÄ).Im Einzelnen verteilen sich die zusätzlichen Stellenbedarfe auf das Baureferat (0,6 Stellen-VZÄ), das Kreisverwaltungsreferat (27,0 Stellen-VZÄ), das Kulturreferat (3,0 Stellen-VZÄ), das Personal- und Organisationsreferat (6,5 Stellen-VZÄ), das Referat für Bildung und Sport (rd. 2,9 Stellen-VZÄ), das Sozialreferat (2,0 Stellen-VZÄ) und die Stadtkämmerei (4,0 Stellen-VZÄ).
Frage 3:
Zu welchem Stichtag sind diese entfallen oder werden entfallen? Erfolgen diese Streichungen tagesgenau oder in einem bestimmten Zyklus (viertel-, halbjährlich)?
Antwort:
Die Geltendmachung von Stellenzuschaltungen aus Finanzierungsbeschlüssen wird durch das Personal- und Organisationsreferat laufend überwacht. Soweit eine Stellenschaffung aus einem Finanzierungsbeschluss des Stadtrats durch ein Referat nicht tagesgenau innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten geltend gemacht wird, wird das Personal- und Organisationsreferat die stellenplanmäßige Umsetzung unter Bezugnahme auf den Stadtratsbeschluss „Haushaltsbeschluss ernst nehmen“ – Umsetzung I: Verfahren bei neuen Stellen vom 27.1.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 04924) ablehnen. Zugleich wird es darauf hinweisen, dass der Stadtrat bei Bedarf im vorgesehenen Verfahren erneut mit der Maßnahme zu befassen ist.
Zum Wegfall der Ermächtigung für die Einrichtung von Stellen aus einem vor dem 1.3.2015 gefassten Stadtratsbeschluss ist ergänzend anzumerken, dass durch die Referate im Zuge der Sicherstellung eines genehmigungsfähigen Haushalts 2016 auf Anforderung des Oberbürgermeisters mit Schreiben vom 4.11.2015 (Haushalt 2016; Benennung weiterer Anpassungen) insgesamt 40,5 Stellen-VZÄ der in Rede stehenden 45,97 Stellen-VZÄ zur Einsparung angeboten wurden.
Frage 4:
Wie viele Stellen wurden in den letzten fünf Jahren angemeldet, konnten aber nicht besetzt werden?
Antwort:
Zum Stand 7.3.2016 enthält der Stellenplan die folgende Anzahl an Stellen, welche im jeweiligen Jahr aufgrund eines Stadtratsbeschlusses eingerichtet, aber bis heute nicht besetzt wurden:Frage 5:
Nach welcher Zeit entfallen vom Referat angemeldete Stellen, wenn diese nicht besetzt werden konnten?
Antwort:
Entsprechend den rechtlichen Vorgaben nach § 5 KommHV-Doppik hat der Stellenplan alle im Haushaltsjahr zur Aufgabenerledigung erforderlichen Stellen zu enthalten. Stellen, die länger als 12 Monate unbesetzt waren und bei denen keine Besetzung angestrebt wird, gehören somit nicht in den Stellenplan. Das Personal- und Organisationsreferat führt hierzu regelmäßig eine Bereinigungsaktion des Stellenplans durch.
Eine Besetzung gilt als angestrebt, sofern ein internes oder externes Besetzungsverfahren initiiert ist bzw. vorbereitende Arbeiten an der Stelle für ein späteres Besetzungsverfahren dokumentiert sind. Die Dauer eines Besetzungsverfahrens etc. spielt somit keine Rolle.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.