Wird der Beschluss „Schule/KiTa is(s)t gut“ in den städtischen Kinder- tageseinrichtungen und Schulen auch wirklich umgesetzt?
Anfrage Stadträtinnen Katrin Habenschaden und Sabine Krieger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 9.9.2015
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Die Antworten auf Ihre Fragen zur Umsetzung der Qualitätskriterien aus dem Beschluss zum Bewirtschaftungsmodell „Schule/Kita is(s)t gut“ kann ich Ihnen wie folgt beantworten:
Eine ausführliche Darstellung der Evaluationsergebnisse der ersten Ausschreibungsphase (2013 – 2015) ist bereits in Erstellung.
Frage 1:
Haben die Anbieter den vereinbarten Bio-Anteil von mindestens 50% Bio geliefert?
Antwort:
Ja, und zwar im Cook & Freeze ( C&F) – wie auch im Cook & Chill ( C&C)-Bereich.
Frage 2:
Wenn ja, ab wann?
Antwort:
Seit Beginn der Vertragslaufzeit der 1. Ausschreibungsphase (C&F und C&C), also seit September 2013.
Frage 3:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort Frage 2.
Frage 4:
Hat das RBS regelmäßig die Qualitätskriterien geprüft?
Antwort:
Ja, in Halbjahresgesprächen sowie vorab bei der Sichtung der Angebote sowie regelmäßig durch Sichtung der Kataloge (C&F) bzw. Vorabkontrolle der Speiseangebote des C&C- Anbieters.Frage 5:
Wann das erste Mal?
Antwort:
Bei der Sichtung der Angebote der 1. Ausschreibung (C&F und C&C).
Frage 6:
Haben die Anbieter die Einhaltung schriftlich dokumentiert?
Antwort:
Ja. Wir zitieren aus der Leistungsbeschreibung 2013, S. 10:
„11. Vorzulegende Unterlagen nach Zuschlagserteilung
Der Auftragnehmer hat der LHM nach Vertragsschluss folgende Unterlagen einzureichen:
- Nachweis über die lückenlose Rückverfolgbarkeit der Bezugsquellen der Rohstoffe/Lebensmittel
- Rezepte der während der Vertragslaufzeit gelieferten Speisen
- schriftliche Dokumentation über die Einhaltung der in der Leistungsbeschreibung genannten Qualitätskriterien“
Dies gilt für C&F und C&C. Zusätzlich liegt bei C&C die Dokumentation der Quartalsspeisepläne vor.
Frage 7:
Haben die im Beschluss genannten zwei Gespräche mit den Anbietern stattgefunden?
Antwort:
Ja (C&F, C&C).
Frage 8:
Wurden Lieferantenaudits durchgeführt?
Antwort:
Nein, da es sich um eine Kann- und keine Muss-Vorgabe handeln, wie aus dem nachfolgenden Zitat ersichtlich wird.
„Kriterienkatalog als Grundlage für die Leistungsbeschreibung im Zuge der Ausschreibung der Verpflegungsleistungen an Schulen und Kindertageseinrichtungen – Ergänzungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste zur Sitzungsvorlage Nr. 08 – 14/V 06751 des Ausschusses für Bildung und Sport vom 9.11.2011 (Antragspunkt 5 a) i.V.m.Ergänzungsantrag der CSU-Fraktion (Antragspunkt 5 b) Sitzungsvorlage-Nr.: 08 – 14/V 10745“ S. 21 ff:
„Sofern das Referat für Bildung und Sport es für erforderlich erachtet, werden zusätzliche inhaltlich strukturierte und thematisch breit gefächerte Lieferantenaudits durchgeführt.“
Bei C&C war vom RBS die Fachberatung eingeladen bei dem firmeninternen Audit dabei zu sein.
Frage 9:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Es ist eine Kann-, keine Muss-Vereinbarung.
Da die Zusammenarbeit sich offen und vertrauensvoll dargestellt hat, gab es bislang keine Gründe für Audits.
Frage 10:
Wurde die Sortimentsliste auf den Bioanteil überprüft?
Antwort:
Ja, bei Sichtung der Angebote sowie regelmäßig durch Sichtung der Kataloge (C&F) sowie durch schriftliche Quartalsberichte der Anbieter zum prozentualen Bio-Warenanteil.
Frage 11:
Wurden die Rezepturen eingesehen?
Antwort:
Nein, da es sich wiederum um eine Kann-Vereinbarung handelt und es nicht erforderlich wurde (siehe Nr. 8 und 9). Siehe Textpassage aus: „Kriterienkatalog als Grundlage für die Leistungsbeschreibung im Zuge der Ausschreibung der Verpflegungsleistungen an Schulen und Kindertageseinrichtungen – Ergänzungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste zur Sitzungsvorlage Nr. 08 – 14/V 06751 des Ausschusses für Bildung und Sport vom 9.11.2011 (Antragspunkt 5 a) i.V.m. Ergänzungsantrag der CSU-Fraktion (Antragspunkt 5 b) Sitzungsvorlage Nr.: 08 – 14/V 10745“ S. 22: „Die Kriterien aus dem Leistungsverzeichnis werden wie folgt geprüft:Die Sortimentsliste wird anhand des Bestellkatalogs der Auftragnehmer regelmäßig in Hinblick auf die geforderten Qualitätskriterien kontrolliert. Das Referat für Bildung und Sport behält sich eine Einsichtnahme in die Rezepturen vor.“
Frage 12:
Wurden stichprobenartig Rechnungen auf Einhaltung des zugesicherten Bioanteils kontrolliert?
Antwort:
Nein. Da sich der Bio-Warenanteil aufgrund der Kataloge bzw. Speisepläne nachvollziehbar über 50% bewegte, ergab sich keine Notwendigkeit. „Kriterienkatalog als Grundlage für die Leistungsbeschreibung im Zuge der Ausschreibung der Verpflegungsleistungen an Schulen und Kindertageseinrichtungen – Ergänzungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste zur Sitzungsvorlage Nr. 08 – 14/V 06751 des Ausschusses für Bildung und Sport vom 9.11.2011 (Antragspunkt 5 a) i.V.m. Ergänzungsantrag der CSU-Fraktion (Antragspunkt 5 b) Sitzungsvorlage
Nr.: 08 – 14/V 10745“ S. 22: „Die Landeshauptstadt München behält sich vor, stichprobenartig die Rechnungen der Auftragnehmer auf Einhaltung des zugesicherten Bio-Anteils zu kontrollieren.“
Frage 13:
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort:
Stellte sich nicht, da der Bio-Warenanteil deutlich über den geforderten 50% lag.
Frage 14:
Wenn nein, warum nicht, da doch die meisten Anbieter erst angefangen haben, auf Bio umzustellen, als sie den Zuschlag bekommen haben?
Antwort:
Bei C&F haben die Firmen Apetito und Gourmet den Zuschlag erhalten. Beide Firmen verfügten bereits über ein breites Bio-Warensortiment, welches weiter ausgebaut wurde. Daher war von Anfang an der Bio-Anteil über 50%. Bei C&C erhielt Kindermenü König den Zuschlag. Die Firma hatte sich im Vorfeld die entsprechenden Einkaufsmöglichkeiten erarbeitet und sich aufgrund dessen beworben.Frage 15:
Wurden Sanktionen angedroht oder auch in Erwägung gezogen?
Antwort:
Nicht erforderlich.
Frage 16:
Wurden bei Nichteinhaltung der Kriterien Sanktionen erlassen?
Antwort:
Alle Kriterien sind eingehalten worden.
Frage 17:
Wer hat entschieden, dass ein Probeessen den Ausschlag für den Zuschlag der einzelnen Lose geben wird?
Antwort:
Das Probeessen ist nur ein Teil der Gesamtwertung. Prozentual floss es zu 20% in der ersten Ausschreibung mit ein. Bei der Folgeausschreibung mit 25%. Die Wertungskriterien sind deutlich in den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen dargelegt und waren somit allen Anbietern zugänglich.
In der Leistungsbeschreibung 2013 Teil B C&F auf S. 6/7 und Teil C C&C auf S. 36/37:
„60% Preis
20% Sortiment
20% Probeessen“
Leistungsbeschreibung 2015 C&F auf S. 6:
„Bei der Wertung der Angebote werden Punkte entsprechend der vorgesehenen Gewichtung vergeben. Die Angaben in Prozent entsprechen der jeweils höchsten zu vergebenden Punktzahl.
50% Durchschnittspreis
25% Sortimentsgestaltung
25% Probeessen“
Leistungsbeschreibung 2015 C&C auf S. 6:
„Bei der Wertung der Angebote werden Punkte entsprechend der vorgesehenen Gewichtung vergeben. Die Angaben in Prozent entsprechen der jeweils höchsten zu vergebenden Punktzahl.50% Durchschnittspreis
25% Sortimentsgestaltung
25% Probeessen
Die Wertung der Angebote ist in Ziffer 7 des Teils B erläutert.“
Frage 18:
Welche Personen wurden für das Probeessen ausgewählt? Von wem?
Antwort:
Die Auswahl der Personen für das Probeessen wurde im Vorfeld ausführlich im RBS mit allen Verantwortlichen diskutiert und festgelegt. Der Personenkreis ist in der Leistungsbeschreibung dargelegt und war somit allen Anbietern bekannt.
Leistungsbeschreibung 2013
Teil B C&F Punkt 9.3 auf S. 23 und Teil C C&C Punkt 9.3 auf S. 36/37.
Leistungsbeschreibung 2015 C&C Punkt 7.3 Probeessen auf S. 23:
„Das Prüfungsgremium setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des RBS, des Direktoriums/Vergabestelle und der Eltern der einzelnen Einrichtungsformen zusammen. Am Probeessen werden ca. 7 Personen teilnehmen.
Mit der Durchführung des Probeessens wird dieser Personenkreis als Vertretung für die zukünftig zu versorgenden Kinder in das Vergabeverfahren eingebunden. Das Probeessen ermöglicht es, durch die Einbindung der unterschiedlichen Vertreterinnen und Vertreter, die Akzeptanz aller Essensteilnehmerinnen/Essensteilnehmer zu erhöhen.“
Leistungsbeschreibung C&F aus 2015, S. 24:
„Das Prüfungsgremium setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des RBS, des Direktoriums/Vergabestelle und der Eltern der einzelnen Einrichtungsformen zusammen. Am Probeessen werden ca. 7 Personen teilnehmen.
Mit der Durchführung des Probeessens wird dieser Personenkreis als Vertretung für die zukünftig zu versorgenden Kinder in das Vergabeverfahren eingebunden. Das Probeessen ermöglicht es, durch die Einbindung der unterschiedlichen Vertreterinnen und Vertreter, die Akzeptanz aller Essensteilnehmerinnen/aller Essensteilnehmer zu erhöhen.“
Frage 19:
Sind auch Kinder dabei? Sind auch ErzieherInnen dabei?Antwort:
Kinder nicht, aber pädagogisches Personal.
Frage 20:
Warum wird für das Probeessen nicht bio mit bio und konventionell mit konventionell verglichen?
Antwort:
Dies ist wieder in den Leistungsbeschreibungen niedergelegt.
Leistungsbeschreibung 2013 Teil C C&C, S. 37:
„Diese Menüs können sowohl in konventioneller als auch ökologischer Qualität bereitgestellt werden. Die Entscheidung obliegt dem jeweiligen Bieter.“
Leistungsbeschreibung 2013 C&F, S: 24/25:
„Diese Speisenkomponenten können sowohl in konventioneller als auch ökologischer Qualität bereitgestellt werden. Die Entscheidung obliegt dem jeweiligen Bieter.“
Leistungsbeschreibung C&F 2015, S. 25:
„Diese Speisenkomponenten können sowohl in konventioneller als auch ökologischer Qualität bereitgestellt werden und müssen den Qualitätskriterien der Stadt München entsprechen. Die Entscheidung obliegt dem jeweiligen Bieter.“
Leistungsbeschreibung C&C 2015, S. 23:
„Diese Speisenkomponenten können sowohl in konventioneller als auch ökologischer Qualität bereitgestellt werden und müssen den Qualitätskriterien der Stadt München entsprechen. Die Entscheidung obliegt dem jeweiligen Bieter.“
Frage 21:
Wurde beim Probeessen berücksichtigt, dass Gerichte auch nachgewürzt und individuell verändert werden können? z.B. keine Vorfrittierung und Zu- gabe von Käse auf Aufläufe?
Antwort:
Nein, denn dies war ausdrücklich nicht gewünscht.
Zitate aus der Leistungsbeschreibung.Leistungsbeschreibung 2013
Teil B C&F auf S. 24
Teil C C&C auf S. 37:
„Ohne Beisein des Bieters werden die Speisekomponenten von einer städtischen Küchenkraft mit Hilfe der Zubereitungsanweisung regeneriert. Die Aufbereitung der Speisekomponenten erfolgt mit Hilfe eines Heißluftdämpfers. Das Garnieren von Speisen sowie die Beigabe von Kräutern ist nicht gestattet.“
Leistungsbeschreibung C&F 2015 S. 25
Leistungsbeschreibung C&C 2015 S. 23:
„Ohne Beisein des Bieters werden die Speisekomponenten von einer städtischen Küchenkraft mit Hilfe der Zubereitungsanweisung regeneriert. Die Aufbereitung der Speisekomponenten erfolgt mit Hilfe eines Heißluftdämpfers. Das Garnieren von Speisen sowie die Beigabe von Kräutern ist nicht gestattet.“
Frage 22:
Gibt es ein Kontingent für Anbieter aus dem Umkreis von München bei der Ausschreibung?
Antwort:
Laut EU-Richtlinien ist bei dem Vergabevolumen eine Europa weite Ausschreibung erforderlich, die keine Bevorzugung regionaler Anbieter zulässt.
Frage 23:
Warum wurde es 2014 einzelnen Ökozulieferern verboten, die städtischen Kindertageseinrichtungen auch partiell mit einzelnen Produkten zu belie- fern, obwohl diese Produkte von den Gewinnern der Lose teilweise nicht angeboten werden konnten?
Antwort:
Die Leistungsausschreibung definiert die Warenabnahme im Gesamtzeitraum (2013 bis 2015) für bestimmte Produkte. Damit konnten diese Produkte nicht bei anderen Anbietern bezogen werden.
Nur für die Zubereitung des 30%-igen Frischkostanteils (Salate, Rohkost, Desserts) konnten ggf. ergänzend durch die jeweilige Einrichtung eigenverantwortlich Bestellungen erfolgen.
Die Wahl des Frischkostlieferanten obliegt der Einrichtung.Frage 24:
Wie zufrieden ist das RBS mit dem derzeitigen Vergabeverfahren der ein- zelnen Lose?
Antwort:
Aufgrund des Zusammenwirkens von Vergabestelle, RBS-Rechtsabteilung, RBS-KITA und RBS-A-F4 konnte die Folgeausschreibung deutlich optimiert werden.
Wegen rechtlicher Vorgaben, EU-Richtlinien, Vergabe-Richtlinien usw., wird es immer Kompromisse geben, die von Ausschreibung zu Ausschreibung im Sinne einer Optimierung der Verpflegung der Münchner Kinder variieren werden.
Frage 25:
Gibt es Vorstellungen seitens des RBS wie das Zuschlagsverfahren in Zu- kunft geändert werden kann – vor allem im Hinblick auf das Probeessen?
Antwort:
Mit Hinweis auf die angefügten Vorgaben1 für die am Probeessen Teilnehmenden ergibt sich, dass Kinder dies nicht leisten können.
Ferner ist zu bedenken, dass Kinder nicht objektiv werten können und ausschließlich nach eigenem und damit subjektiven Geschmack werten würden.
Beispiel: Ein Kind mag keinen Fisch, somit fällt die Wertung für Fisch negativ aus.
Ein Erwachsener kann, auch wenn er kein Fischliebhaber ist, sehr wohl die Fischspeise objektiv bewerten. Hinzu kommt, dass sich im Frühjahr 2016 die rechtlichen Vorgaben für Vergabeverfahren grundlegend ändern werden und somit über zukünftige Verfahren derzeit keine Aussage getroffen werden kann.
Ich hoffe, dass ich mit diesen Informationen Ihre Fragen klären konnte, und stehe selbstverständlich für Rückfragen zur Verfügung.
1 Siehe Anlage „Durchführung des Probeessns“ unter: http:/www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/3919766.pdf