Kunst.Braucht.Raum II: Werkstätten für Kulturschaffende
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Horst Lischka, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor, Dr. Constanze Söllner-Schaar und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 17.9.2015
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
Nach §60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, §22 GeschO) handelt, die nicht gemäß §60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Ihr Antrag wurde dem Referat für Arbeit und Wirtschaft zur Bearbeitung zugeleitet. Ihr Anliegen wurde von dem Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft bearbeitet.
Der vorliegende Antrag sieht vor, sowohl in bestehenden als auch in neu zu planenden Gewerbehöfen Flächen für Kultur- und Kreativschaffende anzubieten und dieses Angebot aktiv zu bewerben.
Die MGH -–Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbH betreibt sechs Münchner Gewerbehöfe und das Münchner Technologiezentrum (MTZ). Entsprechend ihrer Satzung werden die Flächen vorrangig an kleine und mittelständische Unternehmen und im Fall des MTZ an innovative Firmen aus dem Technologiesektor vermietet. Nachfragern aus dem Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft, die den Flächenanforderungen entsprechen, wird der Kontakt zu den Gewerbehöfen vom Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft vermittelt. Die große statische Belastbarkeit der Decken, der hohe interne und externe Verkehrsflächenanteil und die aufwändige Erschließung mit speziellen Lastenaufzügen prädestinieren die Objekte der MGH jedoch für das produzierende Handwerk und Gewerbe.
Im Januar 2014 hat die MGH im Zusammenhang mit einem Antrag der
Stadtratsfraktion der CSU die Mieterstruktur in den Gewerbehöfen im Hinblick auf Betriebe aus dem Bereich der Kreativwirtschaft untersucht. Dabei hat die MGH sich an der Einteilung der Bundesregierung von 2009 orien-tiert. Danach waren von den 327 Mietern in den Gewerbehöfen 59 der Kreativwirtschaft zuzurechnen. Der Mieteranteil aus der Kreativwirtschaft in den Gewerbehöfe betrug damit ca. 18%. Insgesamt belegten diese Betriebe 7.648 m² von insgesamt 62.955 m² vermietbarer Fläche in den Gewerbehöfen. Dies entsprach einer Quote von 12,15%. In den beiden von der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung betriebenen Gewerbehöfen betrug zu diesem Zeitpunkt der Anteil der Mieter aus der Kreativwirtschaft 27%, bei einem Flächenanteil von 17%. Die Zahlen können auch heute noch als weitgehend aktuell angesehen werden, da sich in den Gewerbehöfen die Mieterstruktur nur langsam verändert.
Die Zahlen zeigen, dass das Segment Kreativwirtschaft einen durchaus beachtlichen Anteil in den Gewerbehöfen einnimmt. Die Kultur- und Kreativschaffenden sind demnach in der Belegung der Gewerbehöfe der MGH entsprechend ihrer Bedeutung repräsentiert.
Das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft arbeitet kontinuierlich daran, für die Branche ideale Arbeitsräume zu finden. Es prüft dabei genau, welche Betriebe für eine eventuelle Nutzung auf den Gewerbehöfen in Frage kommen, die es wiederum an die MGH vermittelt. Flächensuchende aus dieser Branche werden von den zuständigen Ansprechpartnern folglich zielführend an die MGH vermittelt. Aufgrund der Beschaffenheit der Räume, des Nutzermixes und aufgrund der hohen Auslastung der Gewerbehöfe sind die Chancen für das Zustandekommen einer Anmietung momentan jedoch eher gering.
Die MGH begrüßt ebenso wie das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft alle Aktivitäten, die zu einer Verbesserung der Umfeldbedingungen für Kulturschaffende und Kreativunternehmen in der Landeshauptstadt München führen. Die Anmietung von Flächen in den Gewerbehöfen der Münchner Gewerbehof und Technologiezentrums GmbH durch Kultur- und Kreativschaffende ist auch aus Sicht der Handwerkskammer für München und Oberbayern und der MGH eine Alternative für Kultur- und Kreativschaffende mit speziellen Flächenanforderungsprofilen.
Ein aktives Bewerben der Gewerbehöfe für Kultur- und Kreativschaffende ist sowohl aufgrund des geringen Leerstandes als auch aufgrund der satzungsgemäßen Konzeption der Gewerbehöfe, die nur für einen speziellen Kreis der Kultur- und Kreativschaffenden passend ist, nicht zielführend. Vielmehr ist eine Vorselektierung der Raumsuchenden aus der Kultur- und Kreativwirtschaft mit „gewerbehof-spezifischen“ Raumanforderungen, wie sie vom Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft durchgeführt wird, sinnvoll.Fazit
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Betriebe der Kultur- und Kreativwirtschaft bereits in beachtlichem Umfang als Mieter in den Gewerbehöfen vertreten sind. Das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft wird weiterhin in enger Abstimmung mit der MGH Möglichkeiten der Unterbringung offensiv suchen und nutzen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.