Keine Flüchtlingsunterbringung vor dem Cosimabad
Antrag Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für Fortschritt und Aufbruch) vom 1.2.2016
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass die Fläche vor dem Cosimabad nicht zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wird. Zur Zeit ist der Standort Cosimastraße zurückgestellt. Sollte der Standort wieder in die Prüfung kommen, wird bei Eignung des Standorts zur Unterbringung von Flüchtlingen dieser im Stadtrat zum Beschluss gestellt.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Der Antrag zum Beschluss des Standorts Cosimastraße, Flurstücknummer 193/1, zur Unterbringung von Flüchtlingen wurde am 21.1.2016 im Ausschuss für Standortangelegenheiten für Flüchtlinge von Frau Sozialreferentin Meier zurückgezogen. Der Standort wurde vorläufig in Absprache mit dem Bezirksausschuss des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen zurückgestellt. Derzeit prüft das Sozialreferat die vom Bezirksausschuss vorgeschlagenen Alternativstandorte. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.