Unterbringung von Flüchtlingen in kommunaler Zuständigkeit
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für Fortschritt und Aufbruch) vom 29.2.2016
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrer Anfrage vom 29.2.2016 führen Sie Folgendes aus:
„Im Kalenderjahr 2015 wurden viele Unterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge beschlossen und gebaut. Auch für 2016 müssen nach letztem Stand wöchentlich über 300 Bettplätze zur Verfügung gestellt werden. Im Gegensatz zu vielen anderen deutschen Großstädten werden die Unter- künfte in München sehr kleinteilig geplant. Der Vorteil besteht darin, dass hierdurch eine Integration deutlich einfacher ist und die Entstehung von sozialen Brennpunkten verhindert wird. Auch formiert sich in der Bürger- schaft kaum Widerstand gegen die Flüchtlingspolitik (Hamburg, Volksini- tiative will Begrenzung auf 300 Flüchtlinge statt Großunterkünfte: http:// www.welt.de/regionales/hamburg/article152678489/Volksinitiative-will-Be- grenzung-auf-300-Fluechtlinge.html). Der Nachteil ist jedoch sicher darin zu sehen, dass eine solche Vorgehensweise deutlich kostspieliger ist.
Im Feriensenat im August 2015 wurde ohne Beteiligung von ALFA der Sit- zungsvorlage Nr. 14-2 /V 03729 zugestimmt. Mit dieser Vorlage wurden 4 neue Objekte beschlossen:
Herbert-Quandt-Straße 1, Berg-am-Laim-Straße 127-129, Boschetsrieder Straße 123, Karlstraße 77-79
Die Vorlage beinhaltet jedoch lediglich Personalkosten, arbeitsplatzbezo- gene Sachkosten und die Anschaffung eines Kraftfahrzeugs.“
Zu Ihrer Anfrage vom 29.2.2016 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wurden die o.g. vier Objekte erworben oder angemietet?
Antwort:
Von den oben genannten Objekten wurden zwei angemietet.Berg-am-Laim-Straße 127-129: Das Objekt wurde angemietet. Der nichtöffentliche Anmietbeschluss dazu hat folgende Vorlagennummer: 14-40/V 04446.
Karlstraße 77-79: Das Objekt wurde angemietet. Die nichtöffentlichen Anmietbeschlüsse dazu haben folgende Vorlagennummern: 14-20/V 05059 und 14-20/V 04102.
Die übrigen beiden Objekte wurden nicht angemietet.
Frage 2:
Wie hoch waren die Erwerbskosten, bzw. welche monatlichen Mietkosten laufen an (getrennt nach Objekt)?
Antwort:
Diese Daten dürfen nicht genannt werden, weil Entscheidungsgründe für ein Immobiliengeschäft offen gelegt würden und Rückschlüsse auf ein bestehendes Vertragsverhältnis mit einem Dritten über ein Immobiliengeschäft möglich wären (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates).
Frage 3:
Wer waren die Verkäufer, bzw. wie heißen die Vermieter?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Frage 4:
Welche weiteren Kosten – z.B. durch Umbau – sind, je nach Objekt, ent- standen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Frage 5:
Im Falle einer Anmietung: Welche Nebenkosten werden von der Landes- hauptstadt München getragen (getrennt nach Objekt)?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.Frage 6:
Wurden Maklergebühren oder anderweitige Vermittlungsprovisionen ge- zahlt?
Antwort:
Bei Anmietungen durch die Landeshauptstadt München werden grundsätzlich keine Maklergebühren oder Vermittlungsprovisionen gezahlt.