Untervermietung kann gerade in Ballungsräumen mit Wohnungsmangel wie München eine sinnvolle Nutzung von vorhandenem
Wohnraum sein. Gleichzeitig gibt es aber einige juristische Fallstricke und Regelungen, die beachtet werden müssen. Fragen tun sich auf: Wo zum Beispiel liegt die Abgrenzung zum Besuch, wer ist „Dritter“ im Sinne des Gesetzes, was muss bei Vermietung über „Airbnb“ beachtet werden, welche Gerichtsentscheidungen gibt es zum „Medizintourismus“ und was für eine Rolle spielt die „Zweckentfremdungssatzung“?
Darüber informiert Rechtsanwalt Michael Kast vom Mieterverein München e.V. am Dienstag, 10. Mai, 18 bis 19 Uhr im Bauzentrum München, Willy-Brandt-Allee 10. Der Eintritt ist frei.
Informationen im Internet www.muenchen.de/bauzentrum, per E-Mail an bauzentrum.rgu@muenchen.de und telefonisch unter 54 63 66 - 0.