Die Vollversammlung des Stadtrates hat heute die neue Erhaltungssatzung „Gärtnerplatz-/Glockenbachviertel“ beschlossen. Sie ersetzt die bisherige Erhaltungssatzung „Gärtnerplatzviertel“, die Ende Mai ausläuft.
Das neue Erhaltungssatzungsgebiet „Gärtnerplatz-/Glockenbachviertel“ umfasst Teilbereiche der bisherigen Erhaltungssatzung „Gärtnerplatzviertel“ sowie als neu hinzugekommene Areale größere Teile des Glockenbachviertels und Bereiche, die westlich und südwestlich im Angerviertel liegen.
Die Landeshauptstadt München erlässt bereits seit 1987 sogenannte Milieuschutzsatzungen. In diesen Gebieten stehen bestimmte bauliche Vorhaben sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die soziale Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem jeweiligen Gebiet erhalten werden. Erhaltungssatzungen sind zeitlich auf die Dauer von fünf Jahren befristet und werden regelmäßig vor Ablauf auf einen möglichen Neuerlass überprüft.
In der Landeshauptstadt München gibt es mittlerweile insgesamt 20 Erhaltungssatzungen mit rund 141.000 Wohnungen, in denen etwa 249.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben.