Nachgefragt: Aus welchen Gründen zog das KVR 148 Waffenbesitzkar- ten ein?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 24.3.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume Beyerle:
Ihre Anfrage vom 24.3.2016 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Reiter dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Auf eine Stadtratsanfrage des Fragestellers vom 18.1. zum Thema ‚Waf- fenbesitz und Schützenvereine in München‘ erteilte das Kreisverwaltungs- referat mit Datum vom 2.3.2016 – unter anderem – die Antwort, dass im Zeitraum zwischen 2013 und 2015 insgesamt 148 Waffenbesitzkarten ein- gezogen worden seien, 147 von deutschen und eine von einem nichtdeut- schen Besitzer. Im Licht eines aktuellen Falles, bei dem die Einziehung der WBK mit dem politischen Engagement des Besitzers begründet wird, stellt sich die Frage nach den Gründen der Einziehung.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie verteilen sich die im Zeitraum zwischen 2013 und 2015 erfolgten 148 Fälle von eingezogenen Waffenbesitzkarten im Bereich des Münchner Kreisverwaltungsreferats auf Fälle von a) fachlich begründeter Unzuverläs- sigkeit und b) von politisch begründeter „Unzuverlässigkeit“?
Antwort:
Alle 148 von der Waffenbehörde des Kreisverwaltungsreferates durchgeführten Widerrufsverfahren beruhten auf den einschlägigen Vorgaben und Bestimmungen des Waffengesetzes.
Frage 2:
Wie viele Waffenbesitzkarten wurden aus anderen Gründen (z.B. Tod des Inhabers) vom KVR eingezogen?
Antwort:
Es wurden keine weiteren Waffenbesitzkarten in diesem Zeitraum widerrufen.
Beim Ableben eines Waffenbesitzers werden Ermittlungen zur Erbfolge durchgeführt. Die Erben haben dann die Möglichkeit, eine Waffenbesitz-karte gemäß § 20 des Waffengesetzes infolge Erbfalles zu beantragen. Ansonsten müssen diese Schusswaffen Berechtigten überlassen werden, also beispielsweise Waffenhändlern.