Kurzübersicht der Beschlussvorlagen einheitlich gestalten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Lydia Dietrich, Dominik Krause und Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 21.1.2016
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Sie haben beantragt:
„Die Stadtverwaltung wird gebeten, bei jeder Beschlussvorlage die Kurz- übersicht der Beschlussvorlagen einheitlich in einer sechszeiligen Tabelle anzulegen und keine Zeile wegzulassen.
Die Zeilen umfassen immer die Punkte: Anlass, Inhalt, Gesamtkosten/Ge- samterlöse, Entscheidungsvorschlag, Gesucht werden kann im RIS auch unter, Ortsangabe (neu).
Falls eine Zeile nicht befüllt werden kann, soll sie leer bleiben.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Deshalb ist eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 21.01.2016 teile ich Ihnen mit:
Nach Art. 46 Abs. 2 Satz 1 GO bereitet der erste Bürgermeister die Beratungsgegenstände vor. Zu dieser Vorbereitung gehört auch die Erstellung von Beschlussvorlagen. Die Entscheidung darüber, ob der Beschlussvorlage eine Kurzübersicht voranzustellen ist und wie diese formal auszusehen hat, liegt daher beim Oberbürgermeister.
Ihren Vorschlag, zwecks einer besseren Übersichtlichkeit bei jeder Beschlussvorlage die Kurzübersicht einheitlich um eine Zeile mit dem Punkt „Ortsangabe“ zu ergänzen und nicht benötigte Tabellenzeilen nicht zu löschen, sondern diese ggf. nur zu „stricheln“ (s. beigefügtes Muster) finde ich sinnvoll und greife ihn daher gerne auf.
Ich werde über das Direktorium sicherstellen, dass die Referate über die o. g. Neuerungen in der Kurzübersicht entsprechend informiert werden und dass die Vorgaben in der künftigen Kurzübersicht einzuhalten sind.
Von den Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.