Landesgartenschau in Freiham – Synergieeffekte für die Landschaftsplanung?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Richard Progl und Ursula Sabathil (Fraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei/Freie Wähler) vom 13.4.2016
Antwort Baureferat:
In Ihrer Anfrage vom 13.04.2016 führen Sie folgenden Sachverhalt aus:
„Nach dem Aus für die Landesgartenschau 2022 in Traunstein bietet sich im Falle einer Neuausschreibung für die Landeshauptstadt München die Chance, sich als Ausrichter zu bewerben. Das zukünftige Siedlungsgebiet Freiham böte ausreichend große Flächen, die noch nicht bebaut sind. Bei guter Planung könnte die Organisation der Gartenschau in die regionale Stadtentwicklung einbezogen werden, so dass eine Nachnutzung der für die Ausstellung gestalteten Flächen als kleine Naherholungsgebiete statt- finden könnte.“
Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
Frage 1:
Wie sieht die LH München ihre Chancen, im Falle einer Neuausschreibung den Zuschlag für die Landesgartenschau 2022 zu erhalten?
Antwort:
Die Vergabe der Landesgartenschauen in Bayern erfolgt durch die Gesellschaft zur Förderung der bayerischen Landesgartenschauen mbH. In deren Internetauftritt ist unter „Ziele und Grundsätze zur Durchführung von Landesgartenschauen und Gartenschauen“ unter Punkt 2 die Voraussetzung angegeben, dass als Standorte für Landesgartenschauen Städte in Betracht kommen, die im Landesentwicklungsprogramm als Mittel- und Oberzentren ausgewiesen sind. Die Landeshauptstadt München zählt im Landesentwicklungsprogramm des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, Landesentwicklung und Heimat nicht zu den Mittel- und Oberzentren, sondern zur „europäischen Metropolregion München“. Die Stadt München erfüllt somit nicht die Voraussetzung der Gesellschaft zur Förderung der bayerischen Landesgartenschauen mbH für die Ausrichtung einer Landesgartenschau.
Als weitere Voraussetzung wird in „Ziele und Grundsätze zur Durchführung von Landesgartenschauen und Gartenschauen“ genannt, dass mit derVorbereitung der Veranstaltung für eine Landesgartenschau in der Regel fünf Jahre vor Durchführung begonnen werden soll. Mit der Vorbereitung einer Landesgartenschau könnte allerdings erst begonnen werden, wenn das Ergebnis des Planungswettbewerbs für den Landschaftspark Freiham vorliegt, dessen Durchführung das Baureferat im April dieses Jahres begonnen hat. Nachdem das Verfahren des zweistufigen Wettbewerbs erst Mitte 2017 abgeschlossen wird, wäre der Vorbereitungszeitraum bis zum Frühjahr 2022 zu knapp bemessen.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass der Bauausschuss mit Beschluss vom 08.12.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 04617) das Baureferat beauftragt hat, die Rahmenbedingungen sowie die Chancen und Risiken für oder gegen eine Bewerbung für eine Bundesgartenschau (BUGA) oder eine Internationale Gartenausstellung (IGA) auf dem Gelände des Landschaftsparks Freiham darzustellen und zu bewerten. Die Entscheidung für oder gegen eine Bewerbung für eine BUGA oder IGA wird dem Stadtrat zusammen mit dem Ergebnis des Planungswettbewerbs zum Land-
schaftspark Freiham im Jahr 2017 vorgelegt. Die eventuelle Ausrichtung einer BUGA oder IGA auf Basis des künftigen Parkgestaltungskonzeptes ist frühestens im Jahr 2027 bzw. 2029 in München möglich.
Frage 2:
Wo sieht die Stadt Potenzial für Synergieeffekte zwischen Landesgarten- schau und Landschaftsplanung im zukünftigen Siedlungsgebiet Freiham? Inwieweit könnte die Stadt hiervon profitieren?
Antwort:
Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, erfüllt die Stadt München nicht die Voraussetzungen für die Bewerbung für eine Landesgartenschau. Die möglichen Synergieeffekte die sich durch die Ausrichtung einer Gartenschau für das Siedlungsgebiet Freiham ergeben, werden jedoch in dem Beschluss zur Entscheidung für oder gegen die Bewerbung für eine BUGA oder IGA dargestellt.
Frage 3:
Wie könnte sichergestellt werden, dass die regionale Wirtschaft in die Or- ganisation der Veranstaltung eingebunden wird und nicht nur auswärtige Unternehmen profitieren?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1 und 2.