Wer mit einem Musikinstrument, das artenschutzrechtlich geschützte Materialien enthält, in ein Land außerhalb der EU reisen möchte, benötigt die sogenannte EG-Musikinstrumentenbescheinigung. Laut Bundesamt für Naturschutz kam es im letzten Jahr bei der Einreise in die USA zu Beschlagnahmen bei Musikinstrumenten mit Elfenbeinteilen, da die erforderlichen artenschutzrechtlichen Bescheinigungen nicht vorlagen. Die Untere Naturschutzbehörde im Referat für Stadtplanung und Bauordnung bittet die Bürgerinnen und Bürger deshalb, sich schon vor dem Kauf oder Verkauf von Musikinstrumenten zu informieren, ob geschützte Tier- oder Pflanzenarten verarbeitet wurden und welche Dokumente dafür erforderlich sind.
Für den Bau eines Musikinstrumentes oder eines Bogens werden manchmal Hölzer verwendet, die nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind, etwa Rio Palisander. Auch Elfenbein, Schildpatt sowie Knochen und Leder geschützter Tierarten werden verarbeitet. Enthält das Musikinstrument oder der Bogen diese Materialien, sind für die Aus- und Einfuhr in die EU sowie bei Reisen in Drittstaaten entsprechende EG-Musikinstrumentenbescheinigungen erforderlich.
Für die Ein- und Ausfuhr ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN), Konstantinstraße 110 in 53179 Bonn, Telefon 02 28 / 8491-0 in Deutschland zuständig. Dort können, auch online unter www.bfn.de, Informationen eingeholt und die erforderlichen Anträge gestellt werden.
Auskunft erteilt zudem die Untere Naturschutzbehörde, Blumenstraße 19, per E-Mail an plan.ha4-naturschutz@muenchen.de.