Der Planfeststellungsbeschluss für die 2. S-Bahn-Stammstrecke, Planfeststellungsabschnitt 3 neu München Ost – Bereich westliches Isarufer bis östlich S-Bahnhof Leuchtenbergring mit Haltepunkt Ostbahnhof (tief) – ist vom Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, am 25. April 2016 erteilt worden.
In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden. Er
enthält unter anderem eine Reihe von Nebenbestimmungen, etwa zu baubedingtem und betriebsbedingtem Immissionsschutz, Natur- und Artenschutz sowie Landschaftspflege, Wasserwirtschaft und Gewässerschutz, Bodenschutz, Abfallrecht und Altlasten, Denkmalpflege, öffentliche Ver- und Entsorgungsanlagen, Brandschutz, Grundinanspruchnahme, barrierefreie Gestaltung der Verkehrs- und Bahnsteiganlagen, Baulogistik und verkehrliche Belange.
Der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Plans können in der Zeit von Mittwoch, 1. Juni, bis einschließlich Dienstag, 14. Juni, im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b, im Auslegungsraum 071 Erdgeschoss (barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes, Blumenstraße 28a), Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr, eingesehen werden.
Der Planfeststellungsbeschluss kann außerdem bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, Arnulfstraße 9/11, eingesehen werden. Der Beschluss gilt mit dem Ende der Auslegungszeit allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Nähere Angaben können der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 20. Mai und dem entsprechenden Hinweis in der Tagespresse vom 19. Mai entnommen werden, deren Text zudem im Auslegungsraum ausgehängt werden wird. Informationen gibt es auch unter www.muenchen.de/auslegung.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt München-Ost besteht nunmehr Baurecht für alle Bauabschnitte der 2. Stammstrecke.