Im Rahmen der Umnutzung des Hochhauses an der Baierbrunner Straße 54 hat die Vollversammlung des Stadtrates am 16. Dezember 2015 auf Antrag der Vorhabenträgerin, der ISARIA Tower GmbH, für das Gebiet Siemensallee (nördlich), Baierbrunner Straße (westlich) die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1930 c und die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung beschlossen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930 a soll teilgeändert werden, gemäß Paragraf 173 Abs. 3 Bundesbaugesetz (BBauG) übergeleitete einfache Bebauungspläne sollen verdrängt werden. Die vom Planungsumgriff erfassten Straßenverkehrsflächen werden gemäß Paragraf 12 Abs. 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen. Dieser Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930 c soll parallel zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930 d (Campus Süd) auf Grundlage eines gemeinsamen Gesamtkonzepts aufgestellt werden.
Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden vom 1. mit 15. Juni an folgenden städtischen Dienststellen zur Einsicht bereitgehalten:
-beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum), barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes, auf Blumenstraße 28 a (Montag mit Freitag von 6.30 bis 18 Uhr),
-bei der Bezirksinspektion Süd, Implerstraße 9 (Montag, Mittwoch, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr, Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 15 Uhr),
-bei der Stadtbibliothek Fürstenried, Forstenrieder Allee 61 (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 10 bis 19 Uhr und Mittwoch von 14 bis 19 Uhr).
Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1930 c werden folgende grundlegende Zielsetzungen für die Umnutzung des Hochhauses an der Baierbrunner Straße 54 formuliert:
Eine Gewerbebrache soll durch Erhalt und Umnutzung des bestehenden stadtbildprägenden Hochhauses wiederbelebt werden. Dabei soll insbesondere die Fassadengestaltung den bisherigen architektonischen Ausdruck und Charakter des bislang unter Denkmalschutz stehenden Hauses aufgreifen. Außerdem sollen qualitätvolle Grün- und Freiflächen entstehen. Die Voraussetzung für ein vielfältiges, langfristig sozial stabiles und ausgeglichenes Wohnen bei etwa.270 Wohneinheiten soll geschaffen werden. Öffentliche und gewerbliche Nutzungen im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss sowie ein breites Spektrum an Wohnungstypen vom 2. Obergeschoss bis zum 21. Obergeschoss mit einer öffentlich zugänglichen Gastronomieeinrichtung im Dachgeschoss sollen untergebracht werden.
Soweit möglich soll der wertvolle Baumbestand erhalten werden. Die Erschließung soll nutzungsgerecht und flächenschonend erfolgen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß Paragraf 13 a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach Paragraf 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Die Vorprüfung des Einzelfalls erfolgte auf Grundlage des Gesamtkonzepts (Planstand 18. März 2016) der beiden Bebauungspläne mit Grünordnung Nr. 1930 c und Nr. 1930 d, das auch Grundlage der Öffentlichkeitsbeteiligung ist.
Man hat sich dabei mit folgenden verschiedenen Punkten aus der Anlage 2 des BauGB näher befasst:
-Naturschutz, Arten- und Biotopschutz
-Ortsbild
-Lärmschutz
-Klima und Windkomfort
-Denkmalschutz.
Im Ergebnis dieser Prüfung kann daher von einer Umweltprüfung abgesehen werden. Die wesentlichen Gründe hierfür sind:
-Eine Vielzahl der Erfordernisse/Kriterien – sofern Auswirkungen vorliegen – können als nicht erheblich eingestuft werden.
-Sofern die Erheblichkeit bei Auswirkungen festgestellt wurde, besteht die Möglichkeit, diesen mit entsprechenden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, zum Beispiel durch entsprechende Festsetzun-
gen, entgegenzuwirken.