Rechtzeitige Fertigstellung von Grundschulen in Neubaugebieten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Hans Dieter Kaplan, Christian Müller, Cumali Naz, Alexander Reissl, Julia Schönfeld-Knor, Dr. Constanze Söllner-Schaar, Birgit Volk und Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) vom 21.12.2015
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Für die erst jetzt erfolgende Beantwortung des Antrags möchte ich mich zunächst entschuldigen, da die vorhandenen Kapazitäten in dem für die Beantwortung zuständigen Bereich in erster Linie mit der Erarbeitung komplexer Beschlussvorlagen, z.B. zur räumlichen Schulbedarfsplanung, befasst waren.
Mit Ihrem Antrag vom 21.12.2015 wird das Referat für Bildung und Sport um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Für welche größeren Siedlungsmaßnahmen sind neue Grundschulen geplant?
2. Nach welchen Bevölkerungsprognosen werden diese Grundschulen aktuell im Referat für Bildung und Sport geplant?
3. Werden diese Prognosen auch aktuell an die Planungsschritte für Siedlungsgebiete, städtebauliche Wettbewerbe, Bebauungsplan, Realisierungswettbewerbe angepasst?
Nach § 60 Abs. 9 der GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufenden Angelegenheit (Schulentwicklungsplanung für Grundschulen in Neubaugebieten), deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt weshalb eine Beantwortung auf diesem Weg erfolgt.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Für welche größeren Siedlungsmaßnahmen sind neue Grundschulen geplant?
Antwort Referat für Bildung und Sport:
- Aufgrund weiterer Wohnbaugebiete ist zur schulischen Versorgung im Bereich Moosanger (Stadtbezirk 10 Moosach) eine neue 3-zügige Grundschule angedacht.
Derzeit kann aber noch nicht abgeschätzt werden, ob und wann diese neue Grundschule tatsächlich in Betrieb gehen kann. Im Falle einer Realisierung wird diese die Grundschule am Amphionpark, Welzenbachstraße 10, und die Grundschule an der Manzostraße 79 entlasten können.
- Im Rahmen des 1. Schulbauprogrammes (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 05131) wird im Werksviertel/Grafinger Straße eine neue 4-zügige Grundschule mit Zweifach-Sporthalle errichtet werden. Sie wird die Grundschule an der Grafinger Straße 71 und an der Bazeillestraße 8 entlasten.
- Im Rahmen des 2. Schulbauprogrammes wird dem Stadtrat ein neuer Grundschulstandort an der St.-Veit-/Gerlosstraße vorgeschlagen werden. Die neue 4-zügige Grundschule mit Zweifach-Sporthalle wird die schulische Versorgung der neuen Wohnbaugebiete sicherstellen und die Grundschule an der Berg-am-Laim-Straße entlasten.
- Für das Kreativquartier und weitere Siedlungsvorhaben ist im Rahmen des 1. Schulbauprogrammes eine 5-zügige Grundschule entlang der Infanteriestraße mit Zweifach-Sporthalle vorgesehen. Mit dieser Maßnahme können bei Bedarf umliegende Schulen, wie die Grundschule an der Blutenburgstraße 3 und die Grundschule an der Alfonsstraße 8, entlastet werden.
- Für den Standort Gmunder Straße/Ratzingerplatz ist im Rahmen des 2. Schulbauprogramms eine 5-zügige Grundschule mit Zweifach-Sporthalle geplant. Hier wird die Grundschule an der Boschetsriederstraße 35 und Baierbrunner Straße 53 entlastet.
- Zur Versorgung der Siedlungsvorhaben wurde der Neubau einer 3-zügige Grundschule mit Einfach-Sporthalle auf dem ehemaligen Gelände der Zentralwäscherei entlang der Emmy-Noether-Straße (Stadtbezirk 10 Moosach) in das 1. Schulbauprogramm aufgenommen. Nach deren Fertigstellung ermöglicht die neue Schule eine Entlastung der Grundschule an der Dieselstraße 12 und ggf. der Grundschule an der Gertrud-Bäumer-Straße 19.
- Aufgrund der Siedlungsvorhaben entlang der Ratoldstraße (Stadtbezirk 24 Feldmoching-Hasenbergl) ist anstelle der bestehenden Schulanlage an der Eduard-Spranger-Straße 15/17 der Neubau eines Schulcampus u.a. mit Erhöhung der Klassenzimmerzahl in der Grundschule von 3 auf 5 Züge im Rahmen des 2. Schulbauprogrammes vorgesehen. Der Neubau des Campus kann in drei Bauabschnitten ohne Interimsmaßnahmen erfolgen.
- Dem Bedarf bedingt durch den Wohnungsbau im Bereich des ehemaligen „Diamalt-Geländes“ wird im Rahmen des 2. Schulbauprogrammes durch den Neubau einer 4-zügigen Grundschule mit Zweifach-Sporthalle an der Theodor-Fischer-Straße (Stadtbezirk 23 Allach-Untermenzing) begegnet werden. Der neue Standort wird auch die bestehenden Grundschulen an der Eversbuschstraße 182 und Pfarrer-Grimm-Straße 1 (im Hinblick auf die Bebauung des sog. Kirschgeländes in Moosach) entlasten.
- Für das neue Wohnquartier Bayernkaserne werden im Rahmen des 1. Schulbauprogrammes eine neue 5-zügige Grundschule mit Zweifach-Sporthalle (Bayernkaserne I) sowie eine ebenfalls 5-zügige Grundschule für den Bereich Bayernkaserne II errichtet werden.
- Ausgelöst durch die geplante Bebauung der Flächen der ehemaligen Prinz-Eugen-Kaserne und der ehemaligen Funkkaserne mit Wohnungsbau bzw. der geplanten Entwicklung des ersten Realisierungsabschnitts des neuen Stadtteils Freiham müssen zeitgleich vier neue Grundschulen zur Bedarfsdeckung fertig gestellt werden.
- Eine 5-zügige Grundschule mit Dreifachsporthalle am Standort Bauhausplatz (ehem. Funkkaserne)
- Für den Bereich zwischen Cosimastraße, Salzsenderweg und Stradellastraße am Standort Ruth-Drexel-Straße (ehem. Prinz-Eugen-Kaserne) wurde im Rahmen des 3-zügigen Grundschulneubaus auch die bestehende Sporthalle abgebrochen und durch eine Dreifachsporthalle ersetzt. Der Neubau soll auch den Grundschulstandort an der Knappertsbuschstraße 43 entlasten.
- An den Standorten Quartierszentrum Freiham und Aubinger Allee Freiham werden zur Deckung des Bedarfs an Grundschulplätzen zwei 5-zügige Grundschulen mit jeweils einer Zweifachsporthalle realisiert. Durch die neue Schule an der Aubinger Allee kann auch eine Entlastung der Grundschule an der Gotzmannstraße 19 erzielt und durch den Standort Quartierszentrum eine Verlagerung der Grundschule an der Wiesentfelser Straße 53 ermöglicht werden.
Für den 2. Realisierungsabschnitt in Freiham sind zwei weitere 5-zügige Grundschulen vorgesehen.
- Zusätzlich wird auf dem künftigen Bildungscampus Freiham u.a. eine 5-zügige Grundschule errichtet.
- Am Standort Situlistraße 87 wird im Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann im Rahmen des 2. Schulbauprogramms durch den Neubau einer 5-zügigen Grundschule ergänzend zu den anderen Grundschulneubauten für den Einzugsbereich Bayernkaserne und östlich davon eine dringend notwendige Verbesserung der Versorgung mit Grundschulplätzen erreicht werden.-Im 21. Stadtbezirk Pasing-Obermenzing wird zwischen Paul-Gerhardt-Allee, Bärmannstraße und den beiden Bahntrassen in Pasing-Obermenzing im Rahmen des 1. Schulbauprogramms eine 5-zügige Grundschule mit Dreifach-Sporthalle neu errichtet. Sie soll nach ihrer Fertigstellung sowohl die Grundschulstandorte Oselstraße und Grandlstraße entlasten.
- Derzeit wird insbesondere aufgrund des neuen Stadtquartiers Paulaner-Gelände (Stadtbezirk 5 Au-Haidhausen) im Rahmen des 1. Schulbauprogramms eine neue 3-zügige Grundschule auf dem Gelände der Tagesheimschule an der Hochstraße errichtet. Sie soll auch die Grundschulstandorte Mariahilfplatz 18 und Weilerstraße 1 entlasten.
Für künftige Siedlungsvorhaben, wie den Münchner Nordosten, werden im Rahmen der städtebaulichen Planungen die erforderlichen Kapazitäten an Grundschulplätzen eingeplant.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass laufend notwendige Neubau-, Erweiterungs- und Ausbaubedarfe, die sich durch die Entwicklung der Schülerzahlen aufgrund von Nachverdichtungen und der Demographie ergeben, unter dem Dach der referatsübergreifenden AG Schulbauoffensive identifiziert und einer baulichen Realisierung zugeführt werden. Entsprechend der seit November 2014 durch das Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 vom Stadtrat beschlossenen Systematik (Vorlagen-Nr.: 14-20/V 01640) münden auch diese Vorhaben entsprechend ihrer Dringlichkeit und bautechnischen Umsetzbarkeit in die entsprechenden Schulbauprogramme.
Mit der Gründung einer aus den teilnehmenden Referaten bestehenden Task Force als vorberatendes Gremium im Juli 2014 auf Initiative von Frau Bürgermeisterin Strobl gelang eine weitere deutliche Verbesserung der Kooperation der an der Schulplanung beteiligten Referate.
Entsprechende Verbesserungen im Planungs- und Prozessablauf in der Projektentwicklungsphase durch eine Systematisierung der Verfahrensabläufe und Erhöhung der Schnittstellentransparenz sowie Standardisierung von Qualitätsanforderungen und Maßnahmen sowie Prozessen wird den erhöhten Anforderungen an einen zeit- und bedarfsgerechten Ausbau der Bildungsinfrastruktur, und damit auch dem Bau von Grundschulen, Rechnung getragen.
Frage 2:
Nach welchen Bevölkerungsprognosen werden diese Grundschulen aktuell im Referat für Bildung und Sport geplant?
Antwort:
Siehe unten.
Frage 3:
Werden diese Prognosen auch aktuell an die Planungsschritte für Siedlungsgebiete, städtebauliche Wettbewerbe, Bebauungsplan, Realisierungswettbewerbe angepasst?
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Grundlage ist die neue Potentialprognose für Grundschulen vom Dezember 2016 auf der Basis der vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung noch nicht veröffentlichten gesamtstädtischen Prognose (vorauss. Februar 2017). Die Bedarfsermittlung basiert auf der vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung im zweijährigen Turnus erstellte kleinräumige Schülerprognose. Die bisherigen Ergebnisse wurden dem Stadtrat mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für Grundschulen, Mittelschulen und Förderzentren – aktualisierte Datenblätter (Vorlagen-Nr.: 14-20/V 05271) vom 6.4.2016 auf der Grundlage der Prognose Stand November 2014 bekanntgegeben.
Derzeit aktualisiert das Referat für Bildung und Sport aufgrund der neuen kleinräumigen Prognosedaten seine Bedarfsermittlung. Zwischen zwei Turnussen werden ergänzend im Einzelfall aufgrund der hohen Dynamik in der Münchner Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung für bestimmte Schulstandorte aktualisierte Einzelberechnungen vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung erstellt. Dabei werden die aktuellen
Bauratenentwicklungen – und damit auch größere Siedlungsvorhaben etc. – berücksichtigt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.