Versorgung von Wohnungslosen nach der Kündigung der Unterkünfte der 2-Rent Group
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Gülseren Demirel, Katrin Habenschaden und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 20.4.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 20.4.2017 führen Sie Folgendes aus:
„Nach Presseberichten hat das Sozialreferat die Verträge mit der 2-Rent Group gekündigt, die mehrere Unterkünfte in der Stadt betreibt. Im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen der LH München und dem Be- treiber mussten am Gründonnerstag 180 Bewohner einer Unterkunft im Münchner Stadtteil Moosach innerhalb kürzester Zeit unter unwürdigen Bedingungen ihre Zimmer räumen. Vorübergehend werden sie jetzt in den Räumen des Kälteschutzes, der Ende April endet, in der Bayernkaserne untergebracht.“
Zu Ihrer Anfrage vom 20.4.2017 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Sind unter den 180 Bewohnern, die von der Räumung betroffen sind, auch Minderjährige?
Antwort:
Nein.
Frage 2:
Das Kälteschutzprogramm endet Ende April. Gibt es bereits eine An- schlussversorgung für die von der Räumung Betroffenen?
Antwort:
Die übergangsweise Unterbringung für die ehemals Am Neubruch 39 untergebrachten Personen in nicht genutzte Räumlichkeiten des Kälteschutzes wurde bis zum 7.5.2017 verlängert. Seit 5.5.2017 sind die ehemals im Objekt am Neubruch 39 untergebrachten Personen in den Häusern 40 und 58 auf dem Gelände der Bayernkaserne untergebracht.
Frage 3:
Wie viele Personen sind insgesamt von der Vertragskündigung betroffen?
Antwort:
Es sind 177 Personen betroffen.
Frage 4:
Wie viele davon sind Minderjährige?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 5:
War die überstürzte Räumung aufgrund der Drohung des Betreibers, dass Leistungen über die Osterfeiertage nicht aufrechterhalten werden könnten, der einzige mögliche Ausweg in diesem Interessenkonflikt oder wäre auch eine Beschlagnahme der Wohnungen zur Beseitigung akuter Obdachlosigkeit (VG Köln, Beschluss v. 18.12.1989, 23 L 1816/89) möglich gewesen? Falls ja: Weshalb wurde diese nicht in Erwägung gezogen?
Antwort:
Die Betreiberin hat am 11.4.17 angedroht, die Leistungen der Betriebsführung während der Osterfeiertage einzustellen. Da bereits in der Vergangenheit die Betreiberin den Betrieb eines anderen Objekts vertragswidrig abrupt eingestellt hat, konnte das Sozialreferat eine unkontrollierte Betriebseinstellung an einem Feiertag im Interesse der untergebrachten Personen nicht riskieren, um Gefahren für deren Leib und Leben abzuwenden. Eine Beschlagnahme des Beherbergungsbetriebes Am Neubruch 39 zur Beseitigung akuter Obdachlosigkeit wäre für den Fall einer Räumung des Betriebes durch die 2-Rent Group während der Osterfeiertage nicht möglich und auch nicht zielführend gewesen. In vergleichbaren Fällen der Wiedereinweisung (Beschlagnahme) von Wohnungen trotz Räumungstitel des Eigentümers stellt die Rechtsprechung sehr hohe Anforderungen an die Entscheidung der Gemeinde als Sicherheitsbehörde. Sie muss nachweisen, dass es ihr trotz intensiver Bemühungen nicht möglich ist, die betroffenen Haushalte auch nur vorübergehend anderweitig unterzubringen. Gerade durch die vorübergehende Verlegung der Personen, die im Beherbergungsbetrieb Am Neubruch 39 untergebracht waren, in die Räumlichkeiten der Bayernkaserne hat die Landeshauptstadt München dokumentiert, dass eine Wiedereinweisung in den Neubruch 39 nicht als einzige Alternative angesehen werden konnte.
Hinzu kommt, dass zu den Aufgaben eines Beherbergungsbetriebes neben dem reinen „Obdach“ auch der Betrieb gehört, der unter anderem Leistungen der Aufnahme, Reinigung, Abrechnungen gegenüber den Leistungsträgern umfasst. Zu diesen Leistungen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Betriebsführung hätte die 2-Rent Group im Rahmen einer Beschlagnahme nicht verpflichtet werden können.