Zwangsräumung einer Unterkunft für Wohnungslose in Moosach – Chaos oder konsequentes Vorgehen?
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (Liberal-Konservative Reformer) vom 19.4.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 19.4.2017 führen Sie Folgendes aus:
„Für 180 Bewohner des Boarding Hauses in Moosach kam die räumliche Veränderung am Gründonnerstag sicherlich überraschend. Es erscheint uns im Moment nicht ganz nachvollziehbar, warum das Sozialreferat in einer Hauruck Aktion gehandelt hat. Daher würden wir darum bitten, uns einige Fragen präzise, vollständig und fristgerecht zu beantworten.“
Zu Ihrer Anfrage vom 19.4.2017 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Seit wann trug sich die LHM mit dem Gedanken, die Unterkunft „Am Neubruch“ aufzugeben und was war der Grund dafür?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München hat sich am 18.3.2016 dazu entschieden das Vertragsverhältnis mit der 2-Rent Group für die Unterkunft Am Neubruch 39 ordentlich zum Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit am 31.7.2017 zu kündigen. Im Rahmen der Beantwortung einer öffentlichen Stadtratsanfrage können Vertragsinhalte und weitere Details zu Geschäftsbeziehungen gegenüber Dritten leider nicht offen gelegt werden.
Frage 2:
Wurden alle rechtmäßigen Forderungen des Betreibers gegenüber der Stadt fristgerecht bedient und welche Forderungen sind möglicherweise gegenüber anderen Betreibern noch nicht beglichen (seit wann offen und in welcher Höhe)?
Antwort:
Sämtliche berechtigten Forderungen der 2-Rent Group wurden erfüllt. Gegenüber anderen Betreibern sind keine Forderungen offen.
Frage 3:
Wurde die LHM unter Druck gesetzt für die Unterbringung in o.g. Objekt in den letzten Jahren mehr zu bezahlen und wie war die Preisentwicklung für das Objekt und die Belegung seit Bestehen des Vertragsverhältnisses?
Antwort:
Im Rahmen der Beantwortung einer öffentlichen Stadtratsanfrage können Vertragsinhalte und Details zu Geschäftsbeziehungen gegenüber Dritten leider nicht offen gelegt werden.
Frage 4:
Eine Tageszeitung schreibt davon, dass der Geschäftsführer (bzw. ehemalige Geschäftsführer) in diversen Fällen mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist, seit wann hat die LHM Kenntnis davon, was ist bekannt und was bedeutet dies? Gibt es noch ähnlich gelagerte weitere Fälle bei Vertragspartnern der LHM und in welchen anderen Fällen wird noch mit dem Betreiber der o.g. Unterkunft zusammengearbeitet?
Antwort:
Aus Rücksicht auf die Person des ehemaligen Geschäftsführers der 2-Rent Group und anderer Vertragspartner der Landeshauptstadt München kann dazu leider keine Stellung genommen werden. Die Landeshauptstadt München hat mit der 2-Rent Group keine weiteren Vertragsbeziehungen.
Frage 5:
Außerdem wird von guten persönlichen Kontakten in die Leitungsebene des Sozialreferats berichtet, wer unterzeichnete die Verträge mit dem Betreiber für die LHM?
Antwort:
Die Verträge zwischen der 2-Rent Group und der Landeshauptstadt München hat die damalige Leitung der Abteilung Soziale Wohnraumförderung und Wohnungslosenhilfe des Amtes für Wohnen und Migration unterschrieben. Diese unterhält oder unterhielt keine persönlichen Kontakte zu Mitarbeitern der 2-Rent Group.
Frage 6:
Welche Kosten fallen für die jetzt leere Unterkunft für die LHM noch an und wie teuer war die Unterbringung an dem Standort 2016 und 2015 insgesamt pro Jahr?
Antwort:
Da seit 13.4.2017 keine Bettplätze mehr belegt sind, fallen seitdem für die Landeshauptstadt München keine Kosten für die Unterbringung im Objekt Am Neubruch 39 an. Die Kosten bewegen sich im Durchschnitt der üblichen Kostenzusagen für Beherbergungsbetriebe. Genauere Angaben zu Vertragsinhalten zu Geschäftsbeziehungen gegenüber Dritten können leider im Rahmen der Beantwortung einer öffentlichen Stadtratsanfrage nicht gemacht werden.