Weiter sinkende Flüchtlingszahlen – Auswirkungen auch auf München?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 30.3.3017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 30.3.2017 führen Sie Folgendes aus:
„Die Zahl der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge ist weiter rückläufig. Von einer Flüchtlingswelle wie im September und Oktober 2015 sind wir erfreulicherweise weit entfernt. Damals musste jede Möglichkeit genutzt werden um Standorte zu finden, um Flüchtlinge unterbringen zu können. Aus Medienberichten ist zu vernehmen, dass die Prognose der aufzunehmenden Asylschutzsuchenden für den Landkreis wieder nach unten korrigiert wird. Ähnlich müsste es sich für die Landeshauptstadt München verhalten.“
Zu Ihrer Anfrage vom 30.3.2017 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie sieht die aktuelle Prognose der Landeshauptstadt München insgesamt aus? Wie bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF)?
Antwort:
Offizielle Flüchtlingsprognosen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge werden seit 2016 nicht mehr veröffentlicht. Daher geht das Sozialreferat für 2017 von in etwa denselben Zahlen wie 2016 aus. Es wird mit einem Zugang von ca. 200.000 Personen bundesweit gerechnet, die Quote für München nach Königsteiner Schlüssel betrüge davon ca. 3.000. Zugleich geht das Sozialreferat davon aus, dass wöchentlich (im Schnitt) 50 Personen einen Status erhalten und somit mittelfristig aus den kommunalen Flüchtlingsunterkünften ausziehen werden. Somit wird mittelfristig von einem Bestand an Flüchtlingen zwischen 8.000 und 9.000 in München ausgegangen.
Frage 2:
Welche Auswirkungen hat dies auf die bestehenden und geplanten Unterkünfte?
Antwort:
Grundsätzlich gibt es derzeit geringe bis keine Zuweisungen von Flüchtlingen durch die Regierung von Oberbayern (ROB) in das städtische Flüchtlingsunterbringungssystem. Daher wurden auch mittlerweile alle Leichtbauhallen geschlossen und keine weiteren kommunalen Unterkünfte neu geplant. Allein die ROB hält noch an Neuplanungen fest. Die Fertigstellung bereits vom Stadtrat beschlossener kommunaler Unterkünfte wird lediglich zum Erhalt der derzeitigen Kapazitäten durchgeführt, da prekäre Unterkünfte und solche in Bauentwicklungsgebieten sukzessive geschlossen werden müssen.
Frage 3:
Wie sind die Unterkünfte in München aktuell ausgelastet? Wie die der umF?
Antwort:
Das System der dezentralen Flüchtlingsunterbringung der Landeshauptstadt München umfasst aktuell 23 Unterkünfte zur Unterbringung von Menschen mit Fluchthintergrund. Die Kapazität umfasst 5721 Bettplätze. Zum Zeitpunkt 31.3.2017 waren 4814 Bettplätze belegt, was einer Auslastung von 84,1% entspricht. Hierbei ist zu bedenken, dass ca. 10% der Verfügungsmasse im System der dezentralen Unterbringung durch die Unterbringung von schwierigen Familienkonstellationen oder durch Einzelzimmerbelegung in besonderen Bedarfsfällen blockiert sind. D.h., dass derzeit nahezu alle belegbaren Plätze genutzt werden.
Aufgrund laufender Schließungen von Unterkünften wird es im Zeitraum 04/2017 bis 09/2017 zu einer Reduzierung der Kapazitäten von 5721 auf 5545 Bettplätze kommen. Dies hat zur Folge, dass sich die Auslastung im Laufe dieses Zeitraums auf 86,8% erhöhen wird, was unter Berücksichtigung der nicht belegbaren Plätze eine Vollauslastung der Kapazitäten bedeutet.
Das YRC ist als einzige ausschließlich für unbegleitete Minderjährige konzipierte Einrichtung derzeit sehr schwach belegt. Aus diesem Grund wird auch bereits durch das Stadtjugendamt die Platz-/Gruppenanzahl reduziert und die Modalitäten für eine sinnvolle Fortführung der Einrichtung geplant. Dem Stadtrat wird hierzu in Kürze eine Beschlussvorlage vorgelegt werden.
Frage 4:
Gibt es hieraus beim Finanzbedarf Einsparmöglichkeiten, wie durch Verringerung der Bewachungskosten, Abbau bei Personalkosten, Kündigung von Mietverhältnissen usw.?
Antwort:
Alle realisierbaren Einsparmöglichkeiten werden genutzt, so wird Wachdienst nur mehr nachts und nicht mehr tagsüber eingesetzt, da mittlerweile alle kommunalen Unterkünfte auf den von der ROB geforderten Gemeinschaftsunterkunftsstandard gehoben werden konnten. Zudem konnten mittlerweile in nahezu allen kommunalen Objekten Küchen eingebaut und so das sehr viel kostenaufwändigere Catering aufgegeben werden.