Mitnahme von mobilitätsbehinderten Menschen in den MVG Bussen erleichtern und nicht erschweren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Gülseren Demirel, Sabine Nallinger und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 3.11.2016
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem Antrag forderten Sie, die Kneeling-Funktion in den Bussen der MVG vom Bedarfskneeling wieder auf Dauerkneeling umzustellen.
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Kneeling-Funktion in den Bussen fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Münchener Verkehrsgesellschaft mbH (MVG). Daher erlaube ich mir, Ihren Antrag im Folgenden als Brief zu beantworten.
Die MVG hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:
„Die Kneelingfunktion ist für den Bedarfsfall vorgesehen und nicht als Daueranwendung für jede Haltestelle konzipiert worden. Viele Fahrgäste empfinden permanentes Kneeling als Komfortverlust, insbesondere bei längeren Reisezeiten. Zum Teil ist unser Fachpersonal schon heute mit Beschwerden über zu ‚häufiges Kneeling‘ konfrontiert.
Hinzu kommt, dass für jedes Absenken und jedes Anheben rund 3 Sekunden benötigt werden. Je nach Anzahl der Haltestellen im Verlauf einer Linie würde dies zu einem zusätzlichen Zeitbedarf führen, der Auswirkungen auf den Fahrplan sowie den Fahrzeug- und Fahrpersonalbedarf hätte. Mehrkosten wären die Folge. Bei Dauerkneeling kommt es zu einem hohen Druckluftverbrauch und dadurch unter Umständen zu zusätzlichen Haltestellenaufenthaltszeiten, falls der Druckwert im System unter einen bestimmten Schwellenwert fällt. Das Fahrzeug müsste dann warten, bis der Luftkompressor den Luftdruck wieder über diesen Schwellenwert erhöht hätte, um die Fahrzeugbetriebsfähigkeit sicherzustellen. Das stellt insbesondere bei den relativ kurzen Haltestellenabständen im Münchner Stadtgebiet ein Risiko dar. Der erhebliche zusätzliche Druckluftbedarf führt zu einem deutlich erhöhten Luftkompresserverschleiß und zu erhöhtem Kraftstoffverbrauch. Das bedarfsunabhängige ‚Zwangskneeling‘ an jeder Haltestelle würde so auch völlig unnötig zu einer starken Umweltbelastung führen.Um den mobilitätsbehinderten Menschen eine Registrierung ihres Aussteigewunsches zu ermöglichen, ist am Rollstuhlplatz ein Haltewunschtaster mit Rollstuhlsymbol installiert. Der Aussteigewunsch wird dem Fahrer im Fahrerdisplay separat mit einem Rollstuhlsymbol angezeigt, so dass er rechtzeitig über den Wunsch informiert ist und die erforderlichen Maßnahmen (Fahrzeug sichern, rechtsseitig absenken, Türen öffnen, Klapprampe ausklappen) einleiten kann.
Wir haben per Dienstanweisung unsere Fahrerinnen und Fahrer im Gebrauch der Kneelingfunktion unterwiesen, so dass alle mit der Systematik des ‚Absenkens‘ und den Bedürfnissen der einzelnen Personengruppen vertraut sind.
Nach Abwägung all dieser Umstände halten wir es daher für die beste Lösung, dass die Busse weiterhin nur bedarfsgerecht abgesenkt werden und kein bedarfsunabhängiges ‚Zwangskneeling‘ an jeder Haltestelle eingeführt wird.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.