In Umsetzung der Maßnahme 1 der 6. Fortschreibung des Luftreinhalteplans vom Dezember 2015 des Freistaats Bayern für die Landeshauptstadt München hat das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) aktualisierte Modellberechnungen beauftragt. Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Februar 2017 wird der Freistaat nun aufgefordert, mit Ablauf des 29. Juni 2017 die Ergebnisse dieser Berechnungen in Form eines Verzeichnisses aller Straßen(abschnitte) zu veröffentlichen, an denen der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid in München überschritten wird. Weiterhin hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Rechtsposition unter anderem der Stadt München bestätigt, dass es derzeit keine sichere Rechtsgrundlage für Dieselzufahrtsverbote gibt.
Der Münchner Stadtrat hat sich bereits im Januar 2017 mit einem Grundsatzbeschluss für die Weiterentwicklung der seit 2008 bestehenden Münchner Umweltzone um das Konzept der „Blauen Plakette“ ausgesprochen. Ziel ist es, nur noch die Einfahrt von weniger stark emittierenden Dieselfahrzeugen in eine Umweltzone zuzulassen und dies auch mittels Kennzeichnung durch neue Plaketten kontrollierbar und vollziehbar zu machen. Mit Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen sollen dabei soziale und wirtschaftliche Härten vermieden werden, die Verhältnismäßigkeit gewahrt und ein funktionierendes Wirtschaftsleben erhalten bleiben.
Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt: „Die aktuelle Entwicklung zeigt einmal mehr die dringende Notwendigkeit im Interesse der Gesundheit der Münchnerinnen und Münchner stark emittierende Dieselfahrzeuge nach und nach aus dem Stadtverkehr heraus zu halten. Gebetsmühlenartig fordere ich daher eine Rechtsgrundlage vom zuständigen Bund, um endlich die bewährte Münchner Umweltzone mit neuen Plaketten weiter entwickeln zu können.
Für Diesel-Fahrverbote gibt es derzeit keine sichere, vollziehbare Rechtsgrundlage. Dies hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Für eine nachhaltige Verbesserung der Luft in München muss schnellstmöglich die Münchner Umweltzone mit Maß und Ziel weiter entwickelt werden. Soziale und wirtschaftliche Härten können wir dabei mit Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen vermeiden. Hier ist eindeutig der Bund gefragt, das Schwarze-Peter-Spiel muss aufhören, dafür ist die Lage zu ernst.
Wir als Kommune wollen unserer Verantwortung für die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger endlich gerecht werden können. Daher wollen wir auch vor dem Hintergrund des Dieselskandals und der zu führenden Diskussion des erforderlichen Umgriffs der Umweltzone zusätzlich eigene Messungen durchführen, um verlässlichere Daten zur realen Luftqualität und die zu ergreifenden erforderlichen Maßnahmen zu erhalten. Ganz besonders ist jetzt auch die Autoindustrie aufgefordert, endlich Fahrzeuge zu produzieren und Lösungen zur Nachrüstung zu entwickeln, die auch im Echtbetrieb die versprochenen Grenzwerte einhalten.“