München schaut den Wohlfahrtsverbänden auf die Finger: Kein Geld für aufenthaltsverlängernde „Flüchtlings“beratung!
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 15.3.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrem Antrag vom 14.3.2017 führen Sie Folgendes aus:
„Der Stadtrat beschließt: Die LHM streicht – in Übereinstimmung mit der Politik des Freistaats – allen Wohlfahrtsverbänden und anderen in der ‚Flüchtlings‘hilfe tätigen Organisationen, die ‚Flüchtlinge‘ über ihre Möglichkeiten informieren, sich einer bevorstehenden Abschiebung zu entziehen bzw. welche weiteren Rechtsmittel eingelegt werden können, zum nächstmöglichen Zeitpunkt alle Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Es handelt sich hierbei um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung, da es um Fragen des Vollzug der „Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von Ausländerinnen und Ausländern (Asylsozialberatungsrichtlinie-AsylSozBR)“ geht. Eine beschlussmäßige Behandlung des Antrags ist daher nicht angezeigt.
Zu Ihrem Antrag vom 14.3.2017 teile ich Ihnen aber Folgendes mit: Alle Träger der Asylsozialberatung in München arbeiten auf der Grundlage der AsylSozBR vom 8.3.2016.
In dieser Richtlinie wird auch das Thema Ausreiseverpflichtung und Rückkehrhilfen thematisiert, es geht allerdings nicht darum, sich einer möglichen Abschiebung „zu entziehen“.
Wichtige Grundlagen sind darüber hinaus Stadtratsbeschlüsse zum Thema Asylsozialberatung. Hingewiesen wird insbesondere auf den Stadtratsbeschluss „Sicherung der Asylsozialbetreuung, Modellkommune, Betreuung von anerkannten Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften und der dezentralen Unterbringung“ vom 10.11.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 06136).Dem Sozialreferat sind keine Fälle bekannt, in der die Beratungspraxis von diesen Rahmenbedingungen abweicht.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.