Der Anteil der Menschen, die im Alter in stationären Einrichtungen oder ambulanten Wohnformen umsorgt und gepflegt werden müssen, steigt. Schon jetzt sind es mehr als 10.000 Münchner Bürgerinnen und Bürger, die nicht mehr zu Hause betreut werden können. Die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) des Kreisverwaltungsreferats hat dem Stadtrat den 8. Qualitätsbericht der Münchner Heimaufsicht vorgelegt. Er umfasst den Zeitraum Januar 2015 bis Dezember 2016.
„Schon seit vielen Jahren beschäftigt die Heimaufsicht die früher erschreckend hohe Zahl an freiheitsentziehenden Maßnahmen wie Fixiergurte oder Bettgitter. Im Jahr 2008 lag die Anzahl dieser Maßnahmen in München bei 19 Prozent. Heute liegt München mit nur noch 1,2 Prozent deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt“, sagt Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle. „Diese Entwicklung ist die Erfolgsgeschichte vielfältiger Bemühungen und der gelungenen Kooperation von Trägern und der Münchner Heimaufsicht.“
Aktuell steht die Heimaufsicht vor einer weiteren Herausforderung: dem Einsatz von Psychopharmaka mit beruhigender und sedierender Wirkung in der Alten- und Pflegehilfe, die freiheitsentziehenden Charakter haben. Wichtiges Anliegen ist, auch bei diesem Thema in Zukunft eine ähnliche Sensibilität zu erreichen.
In den Häusern der stationären Altenhilfe verzeichnete die Heimaufsicht bei 59 Prozent ihrer 229 Kontrollen Verstöße gegen die gesetzlichen Qualitätsanforderungen. Das entspricht einer Steigerung um neun Prozentpunkte im Vergleich zum vorigen Berichtszeitraum 2013/2014. Ein großes Problem in der Pflege ist weiterhin die mangelnde Mobilisierung der Patienten, die zu Wunden und Druckgeschwüren führt. 64 Mal haben die Einrichtungen der stationären Altenhilfe nicht sachgemäß Stürzen und Druckgeschwüren vorgebeugt, 58 Mal mussten Mängel im Umgang mit Wunden und Schmerzen beanstandet werden, 53 Mal wurden Mängel bei der Umsetzung ärztlicher Anordnungen oder bei der Medikamentengabe festgestellt. Der Personalnotstand hat sich deutlich verschärft: Bei 33 Kontrollen waren in den 60 Einrichtungen der stationären Altenhilfe die personellen Mindestvorgaben nicht erfüllt, die gesetzlich festgelegte Fachkraftquote wurde unterschritten. Das ist mehr als doppelt so oft wie im vorigen Berichtszeitraum.
Die Heimaufsicht des Kreisverwaltungsreferats ist für die stationären Altenhilfe- und stationären Behindertenhilfeeinrichtungen sowie die ambulant betreuten Wohngemeinschaften der Altenhilfe und die betreuten Wohngruppen der Behindertenhilfe in der Landeshauptstadt zuständig. Kernaufgabe ist der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten die Einrichtungen, die Bewohnerinnen und Bewohner sowie
deren Angehörige. Außerdem sorgen sie für die Einhaltung festgelegter Qualitätsstandards in der Pflege und Betreuung, suchen jede Einrichtung mindestens einmal oder auch mehrmals im Jahr auf, gehen Beschwerden umgehend nach und führen anlassbezogene und unangemeldete Kontrollen durch. Das gewohnt hohe Prüfniveau mit insgesamt 345 Überprüfungen, bei denen die Verhältnisse von 1.800 Bewohnerinnen und Bewohnern allein im stationären Bereich geprüft wurden, konnte in dem vorliegenden Berichtszeitraum beibehalten werden.
Weitere Informationen zur Heimaufsicht und die Qualitätsberichte gibt es im Internet unter www.heimaufsicht-muenchen.de.