Blitzer an der Landshuter Allee kontraproduktiv zum Umweltschutz?
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 10.3.2017
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Mit Schreiben vom 10.3.2017 haben Sie den folgenden Antrag gestellt, der im Auftrag des Oberbürgermeisters dem Referat für Gesundheit und Umwelt zur Bearbeitung zugeleitet worden ist:
Dem Stadtrat der Landeshauptstadt München wird vom zuständigen Referat dargestellt, wie die Umweltbelastungen wie Lärm, Feinstaub, Stickoxide usw. vor der Einführung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h und der Inbetriebnahme der vier stationären Geschwindigkeitsmessanlagen in der Landshuter Allee waren und wie diese sich seitdem entwickelt haben.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Grundsätzlich sind aus einem einfachen Vergleich der Messdaten vor und nach Einführung der Maßnahme Tempo 50 keine Rückschlüsse bezüglich der Wirksamkeit dieser Maßnahme möglich.
Die zu einem bestimmten Zeitpunkt gemessene Luftschadstoffbelastung (Immissionskonzentration) hängt von einer Reihe von zeitlich variablen Faktoren ab, deren Einfluss nicht voneinander getrennt werden kann. Im Wesentlichen sind dies
a) die Emissionen der Kraftfahrzeuge, die wiederum von Art und Menge der KfZ sowie der Verkehrsabwicklung (also z.B. Stau, ungestörter Verkehr) bestimmt werden.
Im vorliegenden Fall betrifft dies u.a. die verkehrlichen Änderungen nach der Eröffnung des Tunnels Mittlerer Ring Südwest und
b) die meteorologischen Bedingungen.
Die im zeitlichen Verlauf wechselnden und in einzelnen Jahren unterschiedlichen meteorologischen Bedingungen haben einen wesentlichen Einfluss auf die lokalen Luftschadstoffkonzentrationen. Bei der Bewertung der Messergebnisse kann dieser Einfluss nicht eliminiert und damit die Messergebnisse einzelner Jahre hinsichtlich der Wirkung einzelner Maßnahmen, wie z.B. Tempo 50 beurteilt werden. Eine Analyse der Wirksamkeit dieser Maßnahme kann daher nur über die Messdaten mehrerer Jahre mit Hilfe statistischer Methoden erfolgen. Das Bayerische Landesamt für Umwelt führt eine derartige Analyse durch, u.a. mit den von der Landeshauptstadt München bereitgestellten Daten der automatischen Zählstelle in der Landshuter Allee.
Zum Stand der Untersuchung teilte das Bayerische Landesamt für Umwelt auf Anfrage des RGU mit Schreiben vom 24.4.2017 mit:
„unter Bezugnahme auf Ihre E-Mail vom 5.4.2017, teilen wir Ihnen die beiden angefragten Informationen mit:
- Titel der Studie (auch vorläufiger Arbeitstitel):
Der Titel unseres vom Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz (StMUV) finanzierten Projektes lautet „Ursachenuntersuchung von außergewöhnlichen Stickstoffdioxid-Immissionen – Neue Potentiale für die Luftreinhalteplanung und Übertragbarkeit von Maßnahmen“ (URPOL-Projekt). In diesem Projekt erfolgte eine eingehende Analyse der Wirksamkeit des mit der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes München 2014 eingeführten Tempolimits T 50 in der Landshuter Allee auf die NO2-Belastungssituation (Realanalyse Tempolimit).
- Wann diese Studie voraussichtlich veröffentlicht wird:
Die Ergebnisse unser Untersuchungen werden noch im April 2017 in einem Bericht an das Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz (StMUV) geleitet. Sobald die Zustimmung vorliegt, werden wir Ihnen den Bericht zuleiten.“
Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird nach Veröffentlichung dieser Studie deren Ergebnisse dem Stadtrat in Form einer Bekanntgabe vorstellen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.