(teilweise voraus) Im Jahr 2016 sind im Stadtgebiet 244 Wohnungen dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt worden, die zuvor zweckentfremdet waren. Das hat die Abteilung Wohnraumerhalt des Amtes für Wohnen und Migration dem Sozialausschuss jetzt mit der jährlich erscheinenden Statistik bekannt gegeben. Von den 244 Wohnungen waren 88 als Ferienwohnungen vermietet, 68 standen leer und weitere 88 Wohneinheiten waren gewerblich genutzt.
Das Sozialreferat beobachtet seit Jahren eine starke Zunahme von Zweckentfremdungen insbesondere durch die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnungen. Der Fachbereich schätzt, dass es bei rund 1.000 Wohneinheiten den begründeten Anfangsverdacht einer Zweckentfremdung gibt. Weitere 300 Wohneinheiten werden den Schätzungen zufolge durch sogenannte „Medizintouristen“ zweckentfremdet. Diese Zahlen beruhen auf Auswertungen von Internet-Plattformen und Erfahrungsberichten des Sonderermittlungsteams im Amt für Wohnen und Migration.
Angesichts dieser Entwicklung begrüßt Sozialreferentin Dorothee Schiwy zwar grundsätzlich die vom Landtag Ende Mai beschlossene Verschärfungen des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung, sieht zentrale Forderungen der Landeshauptstadt aber nicht umgesetzt: „Die Erhöhung des möglichen Bußgeldrahmens auf 500.000 Euro und die Ausweitung der Auskunftspflicht weisen in die richtige Richtung. Leider fehlt im Gesetz eine Rechtsgrundlage zur Räumung bei zweckentfremdlicher Nutzung. Als Vollzugsbehörde hätten wir ein solches Instrument zur finalen Durchsetzung vor allem im Bereich Medizintourismus dringend benötigt. Wirkungsvoll wäre zudem gewesen, wenn uns der Gesetzgeber ermöglicht hätte, das Anbieten von Ferienwohnungen, bei denen bereits eine Zweckentfremdung festgestellt wurde, als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Denn das hätte auch die Portalbetreiber in die Pflicht genommen.“
Die Zweckentfremdungssatzung der Landeshauptstadt München (ZeS) ist aufgrund des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) des Freistaates Bayern erlassen worden. Die Satzung muss sich daher immer an den Inhalten und den dort festgeschriebenen Schranken beziehungsweise Rechtsgrundlagen und Möglichkeiten orientieren. Derzeit werden alle rechtlich möglichen Befugnisse der vom Landtag beschlossenen Änderungen eingearbeitet. Eine Verabschiedung der neuen Satzung durch den Stadtrat ist nach der Sommerpause geplant. Bis dahin bleibt die geltende Zweckentfremdungssatzung selbstverständlich in Kraft und wird vom Sozialreferat auch weiterhin konsequent vollzogen. Dies gilt ebenso für den Vollzug der Erhaltungssatzungen, über den das Sozialreferat den Ausschuss heute mit gleicher Vorlage informiert hat.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr zirka 2.300 Wohneinheiten zweckentfremdungsrechtlich überprüft und etwa 2.000 Wohneinheiten in Erhaltungssatzungsgebieten bearbeitet; dazu kommen in beiden Rechtsgebieten rund 4.300 Auflagenkontrollen. Außerdem wurden 31 Fälle des Genehmigungsvorbehalts für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnraum (sogenanntes Umwandlungsverbot) bearbeitet. Diese relativ geringe Zahl ist ein Indiz für die Wirksamkeit des Verbots. Die Kolleginnen und Kollegen des Fachbereiches kontrollierten präventiv über 24.000 Wohneinheiten, um illegale Zweckentfremdungen zu finden. In den derzeit 21 Erhaltungssatzungsgebieten leben über 260.000 Münchner Bürgerinnen und Bürger. In diesen Gebieten soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung geschützt und einer Gentrifizierung entgegengewirkt werden.