54 Mio. Euro jährlich für 900 unbegleitete minderjährige „Flüchtlinge“, für die LHM nicht zuständig ist: Wann setzt München endlich den Königsteiner Schlüssel um?
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Rathaus Umschau 118 / 2017, veröffentlicht am 26.06.2017
54 Mio. Euro jährlich für 900 unbegleitete minderjährige „Flüchtlinge“, für die LHM nicht zuständig ist: Wann setzt München endlich den Königsteiner Schlüssel um?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 27.3.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 27.3.2017 führen Sie Folgendes aus:
„Eine aktuelle Sitzungsvorlage aus dem Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration/Stab Flüchtlinge und Wohnungslose (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/ V 03763) weist die Zahl der in städtischen Einrichtungen untergebrachten unbegleiteten minderjährigen ‚Flüchtlinge‘ mit Stand vom November 2016 mit ‚rund 1.600‘ aus (S. 20). Die Vorlage betont in diesem Zusammenhang zurecht: ‚Hier stellt sich das drängende Problem der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum (…).‘ (ebd.).
Einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend zufolge befanden sich bundesweit zum 1.2.2017 43.840 unbegleitete minderjährige ‚Flüchtlinge‘ in der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe (Quelle:
https://www.bmfsfj.de/mbfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/kabinett-beschliesst-jugendlicher/115332; zul. Aufgerufen: 27.3.2017, 2.5 Uhr; KR)
Nach einem Beitrag in Heft Nr. I/2016 der vom Statistischen Amt der LHM herausgegeben Reihe ‚Münchner Statistik‘ (M.-Chr. Zeller, ‚In München untergebrachte Flüchtlinge. Eine Bestandsaufnahme zum Ende Dezember 2015‘: in: Münchner Statistik, 1. Quartalsheft 2016, S. 31ff.) ist die LHM gemäß dem Königsteiner Schlüssel ‚zuständig für ca. 1,6% aller neu in Deutschland ankommenden Flüchtlinge‘. Umgelegt auf die bundesweit registrierten 43.840 unbegleiteten minderjährigen ‚Flüchtlinge‘, entspräche das einer Zahl von – statistisch – 701,4 unbegleiteten Minderjährigen, für die die LHM zuständig wäre. Tatsächlich befinden sich jedoch laut Auskunft der Stadt ‚rund 1.600‘ zu Betreuende aus diesem Personenkreis in der Obhut der Stadt.
Für einen einzigen unbegleiteten minderjährigen ‚Flüchtling‘ sind laut Medienberichten derzeit laufende Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung in Höhe von etwa 5.000 Euro pro Monat zu veranschlagen, was im Jahr einer Summe von 60.000 Euro entspricht. Für die rund 900 unbegleiteten minderjährigen ‚Flüchtlinge‘, die die LHM laut eigenem Bekunden derzeit über ihren Pflichtanteil gemäß Königsteiner Schlüssel hinaus betreut, fallen demnach Ausgaben an öffentlichen Geldern in Höhe von rund 54 Millionen Euro pro Jahr an, die sich die Stadt bei Beachtung des Königsteiner Schlüssels sparen könnte. – Es drängen sich die Fragen auf.“Zu Ihrer Anfrage vom 27.3.2017 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Inwieweit findet der Königsteiner Schlüssel, der die Verteilung neu in Deutschland ankommenden „Flüchtlinge“ und Asylbewerber auf Länder, Bezirke und Kommunen regelt, auch Anwendungen auf die Verteilung unbegleiteter minderjähriger „Flüchtlinge“? Inwieweit gelten die gleichen Zuteilungsquoten wie für reguläre – volljährige – „Flüchtlinge“?
Antwort:
Der Königsteiner Schlüssel wird seit dem 30.11.2015 mit dem gesetzlichen Auftrag zur Weiterverteilung gemäß §§ 42a ff SGBVIII angewendet. Der Königsteiner Schlüssel gilt für unbegleitete Minderjährige ebenso wie für Erwachsene.
Frage 2:
Warum befinden sich (Stand: November 2016 laut o. g. Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 03763) rund 900 unbegleitete minderjährige „Flüchtlinge“ mehr in der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe der LHM, als aus dem Königsteiner Schlüssel abzuleiten ist?
Aufgrund ggf. welcher Sonderregelungen mit dem Freistaat und/oder dem Bezirk Oberbayern ergibt sich diese Abweichung vom Königsteiner Schlüssel?
Antwort:
Dies resultiert aus den hohen Zugangszahlen vor allem im Jahr 2015, in dem bis einschließlich Oktober das „Aufgriffsjugendamt“ zuständig war und noch keine Verteilung auf der Basis des Königsteiner Schlüssels erfolgte.
Frage 3:
Wann beabsichtigt die LHM die Zahl der von ihr betreuten unbegleiteten minderjährigen „Flüchtlinge“ endlich auf den sich aus dem Königsteiner Schlüssel ergebenden Anteil von ca. 1,6% der bundesweit neu in Deutschland ankommenden „Flüchtlinge“ zu reduzieren? Wenn nicht, warum nicht?
Antwort:
Die erfolgte bereits, siehe Antwort auf Frage 1: Alle neu ankommenden unbegleiteten Minderjährigen werden sofort bundesweit verteilt.[bold]
Frage 4:
Inwieweit ist die von der genannten Schriftenreihe des Statistischen Amtes der LHM für das erste Quartal 2016 genannte Zahl von etwa 1,6 % für den von der LHM zu übernehmenden Anteil an neu in Deutschland ankommenden „Flüchtlingen“ und Asylbewerber noch gültig?
Antwort:
Diese Zahl ist noch gültig.