Errichtung des DB-Info-„Pavillons“ auf dem Marienhof – erhebliche gestalterische Auswirkungen auf das historische Gebäudeensemble
Anfrage Stadtrat-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Sabine Krieger und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 8.3.2017
Antwort Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
Mit Schreiben vom 8.3.2017 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird. Eine entsprechende Terminverlängerung bis 30.4.2017 wurde beantragt.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Im Rahmen der Baumaßnahmen der zweiten S-Bahn-Stammstrecke errichtet die Deutsche Bahn einen ‚Pavillon‘ auf dem Marienhof, welcher als Informationspunkt bezüglich des Ausbaus der 2. S-Bahn-Röhre dienen soll. Im Zusammenhang mit der Dauer der Baumaßnahmen wird dieser mehr- geschossige ‚Pavillon‘ bis voraussichtlich mindestens 2026 den Anblick des historischen und denkmalgeschützten Rathauses und des benachbarten Dallmayrgebäudes sowie anderer bedeutsamer Altstadtgebäude beeinträchtigen.
Die Bezeichnung ‚Pavillon‘ für diese massive Stahlkonstruktion mit ca. 15m Höhe und ca. 10x20m Grundfläche ist in höchstem Maße irreführend und entspricht in keinster Weise dem, was allgemein und auch in der Fachwelt unter einem Pavillon verstanden wird. Die Information der Bevölkerung über die bislang ungeliebte 2. Röhre ließe sich durch kompetente Fachbe- ratung zweifelsfrei auch auf kleinerer Fläche vermitteln (Bsp. Information des Baureferates zum Luise-Kiesselbach-Tunnel in einem wirklichen ebenerdigen Pavillon) und in einem ästhetischen Bauwerk
In diesem Zusammenhang erinnern wir an eine Anfrage der Rathaus-CSU, mit der die Errichtung der vergleichsweise harmlosen Fahrradständer hinter dem Rathaus massiv kritisiert wurde.
Die massive visuelle Beeinträchtigung der Gebäude an der Diener- und Landschaftsstraße veranlassen uns dazu, folgende Fragen an den Oberbürgermeister zu stellen:“
Frage 1:
Wer hat diese Konstruktion des „Informations-Pavillons“ genehmigt?
Antwort:
Die Baugenehmigung erfolgte durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Hauptabteilung IV Lokalbaukommission.
Frage 2 und 3:
Wurde die Planungsreferentin über diese Art des Bauwerks an diesem Ort in Kenntnis gesetzt?
Antwort 2 und 3:
Die Stadtbaurätin wurde im Zuge turnusmäßiger Rücksprachen über das Projekt in Kenntnis gesetzt.
Frage 4:
Wurden bei der Genehmigung der Konstruktion die Denkmalschutzbehörden eingebunden?
Antwort:
Die Denkmalschutzbehörden (die Untere Denkmalschutzbehörde, das Landesamt für Denkmalpflege und der Heimatpfleger) wurden bei der Genehmigung eingebunden.
Frage 5:
Wenn ja, wie haben sich diese dazu geäußert?
Antwort:
Die Denkmalschutzbehörden haben sich kritisch zu dem Projekt geäußert, sahen den zuerst diskutierten Standort an der Weinstraße als denkmalschutzrechtlich harmloser und sahen eine Beeinträchtigung der Fassaden insb. des Dallmayrhauses.
Frage 6:
Wurde der BA1 zu diesem Bauprojekt angehört? Wenn ja, wie lautete dessen Stellungnahme?
Antwort:
Der Bezirksausschuss des 1. Stadtbezirkes wurde satzungsgemäß beteiligt und stimmte dem Bauprojekt mit der Maßgabe zu, dass der Rückschnitt des unmittelbar angrenzenden Baumes vom Gartenbau überwacht wird.
Frage 7:
Warum wurde die Stadtgestaltungskommission nicht gehört? Wann wird die Befassung der Kommission nachgeholt?
Antwort:
Die Stadtgestaltungskommission wurde nicht gehört, da es sich um einen temporären Bau handelt (die Genehmigung ist auf 10 Jahre befristet), der zudem zwischen dem Großbaum südlich und demnächst der Baustelleneinrichtung der 2.Stammstrecke und den Baustellenzäunen westlich und nördlich nur schwer sichtbar sein wird. Selbst wenn die Gestaltung des Pavillons als beeinträchtigend erachtet werden sollte, so würde diese Störung gegenüber den unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Baustelleneinrichtung und der Baustellenzäune, die mit einer Höhe von 4,5m eingerichtet werden müssen, vernachlässigbar sein.
Frage 8:
Ist es richtig, dass auf dem Dach des Gebäudes eine Dachterrasse mit gastronomischem Betrieb eingerichtet wird? Wenn ja, was hat dies mit der 2. Stammstrecke zu tun? Findet hier ein geschäftsmäßiger Betrieb statt, oder werden Speisen und Getränke kostenfrei angeboten?
Antwort:
Die Dachterrasse ist als reine Aussichtsterrasse beantragt und genehmigt, eine gastronomische Nutzung findet gemäß Betriebsbeschreibung nicht statt. Dies schließt nicht aus, dass im Zuge von jeweils anzumeldenden Einzelveranstaltungen an wenigen Tagen im Jahr eine Bewirtung insbesonders für geladene Gäste stattfinden kann.
Frage 9:
Wie ist die Position von OB und 2. Bürgermeister zu diesem unsensiblen und unästhetischen Projekt mitten im Herzen von München?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 7.