Open Library: Modellversuch in München
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Rathaus Umschau 118 / 2017, veröffentlicht am 26.06.2017
Open Library: Modellversuch in München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 31.5.216
Antwort Kulturreferent Dr. Hans-Georg Küppers:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen als Modellversuch das Konzept Open Library in der Stadtbibliothek Am Gasteig einzuführen, was Auswirkungen auf die Öffnungszeiten der Münchner Stadtbibliothek haben würde. Die Genehmigung von Öffnungszeiten der Münchner Stadtbibliothek ist nicht stadtratspflichtig. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 31.5.2016 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Zunächst bedanke ich mich für die gewährte Fristverlängerung bis 30.6.2017. Sie beantragten, dass die Stadtbibliothek Am Gasteig künftig auch in den Morgen- und Abendstunden mithilfe technischer Zugangs- und Überwachungstechnologien (Open Library Konzept) geöffnet hat. Bereits mit Schreiben vom 15.6.2016 hat Ihnen die Münchner Stadtbibliothek mitgeteilt, dass sie einem Open Library Konzept grundsätzlich offen gegenüber steht. Vertreterinnen und Vertreter der Münchner Stadtbibliothek besuchten bereits 2014 verschiedene Bibliotheken in Dänemark um sich einen Einblick in diese Thematik zu verschaffen.
Die Einführung einer Open Library erfordert aufwändige technische Einbauten (Videoüberwachung, Zugangskontrolle, automatische Licht- und Haustechnikregelung usw.). Auch ist es erforderlich, dass der Zuschnitt der Räumlichkeiten eine Trennung von öffentlichen Flächen und abschließbaren internen Flächen ermöglicht. In der Stadtbibliothek am Gasteig ist dies nicht gegeben – ganz im Gegenteil. Interne Verwaltungsflächen befinden sich auf allen Ebenen im öffentlich zugänglichen Bibliotheksbereich. Eine Zugangskontrolle zu diesen Flächen könnte nur mit einer Vielzahl von Wachleuten erfolgen, was sicherlich nicht mit der Willkommenskultur einer für alle Menschen in München offenen Kultur- und Bildungseinrichtung in Einklang gebracht werden kann. Die Münchner Stadtbibliothek hat jedoch im Rahmen der letztjährigen Erstellung des Nutzerbedarfsprogramms fürden neuen Gasteig eine Open Library Funktionalität im modernisierten Gasteig als zwingend notwendige Anforderung definiert. Daneben werden alle Neubauten und Generalsanierungen von Stadtteilbibliotheken (Messestadt Riem, Freiham, Freimann, Neuperlach, Neuaubing, Sendling, Schwabing) darauf geprüft werden, ob die Einführung von Open Library an dem jeweiligen Standort sinnvoll ist.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.