Der Stadtrat hat im Kreisverwaltungsausschuss heute neue Stellen für Amtstierärztinnen und Amtstierärzte beschlossen. Zwei zusätzliche Veterinäre sind erforderlich, um den vielfältigen Aufgaben im Tierschutz sowie im Verbraucherschutz besser gerecht zu werden. Die Aufgabenschwerpunkte umfassen die Fachthemen Versuchstiere und Tierschutz sowie die Fachbereiche Lebensmittel, Tierseuchen, Arzneimittel und tierische Nebenprodukte. Die hoheitlichen Tätigkeiten der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte dürfen nur von Veterinären ausgeübt werden, die den eineinhalbjährigen tierärztlichen Staatskurs erfolgreich absolviert haben. Durch die dauerhafte personelle Stärkung wird die Abteilung Veterinärwesen des Kreisverwaltungsreferats in die Lage versetzt, sämtlichen amtstierärztli- chen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen Tierschutz, Tierseuchen und Verbraucherschutz, noch besser nachzukommen.
Außerdem hat der Stadtrat das Kreisverwaltungsreferat beauftragt, die Kontrollen am Münchner Schlachthof mit vier zusätzlichen Stellen für amtliche Tierärztinnen und Tierärzte zu verstärken. Um die Überwachung des Schlachtvorgangs zu intensivieren, kann so etwa künftig pro Schlachthalle je ein zusätzlicher amtlicher Tierarzt eingesetzt werden. Für die Einhaltung der lebensmittel- und tierschutzrechtlichen Vorschriften sind nach den einschlägigen Rechtsvorschriften in erster Linie die jeweiligen Lebensmittelunternehmer selbst verantwortlich. Für deren Überwachung und die stichprobenartigen Kontrollen des Eigenkontrollsystems ist die Unterabteilung „Amtlicher Tierarzt und Fleischhygienekontrollen“ der Abteilung Veterinärwesen im Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München zuständig.