Abschiebestopp nach Afghanistan und die Bundestagswahl
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (Liberal-Konservative Reformer) vom 6.4.2017
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Ihrer Anfrage vom 5.4.2017 haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Linke einen Abschiebestopp von abgelehnten Asylbewerbern aus Afghanistan gefordert.
Tatsächlich hat es sich unseres Erachtens um eine Scheindebatte gehalten, um im Vorfeld der anstehenden Bundestagswahl das vermeintliche Wählerklientel zu bedienen. Tatsächlich – so belegen dies die Zahlen der entsprechenden Stellen – wird kaum abgeschoben, auch nicht nach Afgha- nistan.
Seit 2010 wurden von Seiten der Ausländerbehörde in München 10 Afghanen abgeschoben, seit 2015 erfolgen überhaupt keine Abschiebungen mehr.
Seit Dezember 2016 wurde aufgrund einer Bundesinitiative in Zusammenarbeit mit 9 Bundesländern (darunter Bayern) 74 männliche Personen nach Afghanistan abgeschoben. Mit Stand Januar 2017 befanden sich jedoch alleine 2.338 afghanische Staatsangehörige im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Münchens. Die Anerkennungsquote bei Afghanen beträgt in Bayern im Übrigen 35,2%.
Aber selbst diese geringe Zahl an Abschiebungen macht Sinn. Es ist aus Presseberichten bekannt, dass sich Millionen von Afghanen schon im angrenzenden Ausland oder innerhalb des eigenen Landes auf der Flucht befinden. Jede Ausweisung signalisiert, dass sich eine Flucht aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland nicht rechnet und schreckt womöglich einige Personen davon ab. Die Bundesrepublik Deutschland kann nicht auch noch eine weitere Million an afghanischen Flüchtlingen aufnehmen – unabhängig von deren persönlichen Situation vor Ort. Die Grünen wollten in der heutigen Sitzung noch einen Schritt weitergehen und darüber hinaus nicht einmal Straftäter und Gefährder abschieben lassen. U.E. müssen ausreisepflichtige und damit abgelehnte Asylbewerber aber ausreisen (freiwillig oder unter Zwang) bevor sie möglicherweise straffällig werden.
Zur Rechtfertigung eines Abschiebestopps zählte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Frau Demirel, mehrere Gründe auf. U.a. hätte die Angst vor einer Abschiebung im Umfeld der eigenen Familie zu Panikattacken von afghanischen Schülern an Münchner Schulen mit Notarzteinsatz geführt. Kinder und Familien sind von Abschiebungen jedoch nicht betroffen. Sollte dies daher stimmen, so müsste sich die Verwaltung Gedanken z.B. über eine bessere Informationspolitik machen.
Wir fragen daher:
Wie viele Notarzteinsätze hat es in den vergangenen 12 Monaten an Münchner Schulen gegeben, die aufgrund einer Panikattacke oder eines anderen (auch unbekannten) Grundes eines afghanischen Kindes notwendig waren.“
Antwort:
Die Landeshauptstadt München betreibt derzeit an 20 Schulstandorten Berufsintegrationsklassen. In diesen Klassen waren in den letzten 12 Monaten insgesamt 14 Notarzteinsätze notwendig. Eine Erhebung der Nationalität der Patienten fand nicht statt.
Im Bereich der Allgemeinbildenden Schulen gibt es dazu keine Erkenntnisse.