Die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten und Heizkosten werden häufig als Zweite Miete bezeichnet. Die Überprüfung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung ist für viele Mieterinnen und Mieter aber ein Buch mit sieben Siegeln. Welche Kostenpositionen dürfen den Mieterinnen und Mietern aufgebürdet werden? Ist die Kostenverteilung nachvollziehbar? Was bedeuten Schlagworte wie „Bruttomiete“, „Nettomiete“, „Wirtschaftlichkeitsgebot“, „Ausschlussfrist für die Abrechnungserstellung“? Zu diesen und anderen Fragen gibt die Rechtsanwältin Gisela Weber vom Mieterverein München am Dienstag, 4. Juli, um 18 Uhr im Bauzentrum München, Willy-Brandt-Allee 10, nützliche Informationen. Richtig umgesetzt sind sie bares Geld wert. Auch die neue Rechtsprechung zu diesem Thema wird vorgestellt. Der Eintritt ist frei.
Weitere Informationen unter www.muenchen.de/bauzentrum, per E-Mail an bauzentrum.rgu@muenchen.de, Telefon 54 63 66 - 0.