Partyszene vs. Anwohner – wie kann man ein kompromissvolles Miteinander ermöglichen?
Anfrage Stadträte Richard Quaas und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 10.5.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 10.5.2017 führen Sie Folgendes aus:
„Vor allem in der Innenstadt und den angrenzenden Stadtbezirken nimmt die Partyszene in den letzten Jahren deutlich zu. Selbstverständlich steht es einer offenen Gesellschaft gut zu Gesicht, wenn den Bürgern ein attraktives Nachtleben geboten wird, und es ist auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor der Stadt – dieses darf aber nicht nur auf dem Rücken der Anwohner ausgetragen werden.“
Zu Ihrer Anfrage vom 10.5.2017 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Verfolgt die Landeshauptstadt München ein Gesamtkonzept bzgl. der Entwicklung der Partyszene?
Antwort:
Das Sozialreferat, die Fachstelle AKIM Allparteiliches Konfliktmanagement in München, bereitet gerade eine Beschlussvorlage „Konflikte zum Nächtlichen Feiern“ für die Vollversammlung vor, in dem die Anlässe und das Vorgehen für eine gesamtstädtische Strategiebildung skizziert sind und der Stadtrat um deren Beauftragung gebeten wird. Ziel ist es, mit den betroffenen städtischen Referaten sowie weiteren relevanten Akteuren herauszuarbeiten, welche Herausforderungen zu erwarten sind und wie mit diesen proaktiv umgegangen werden kann im Zusammenspiel aller Kräfte der Stadt.
Der Beschluss wird bald möglichst der Vollversammlung vorgelegt werden.
Frage 2:
Welche Möglichkeiten gibt es, die Extra-Verunreinigungen, die nachweislich nicht durch die Anwohner verursacht werden, auf die Lokalitäten umzulegen oder selbst über die Landeshauptstadt München zu tragen?
Antwort des Baureferats, Abteilung Gartenbau:
Die Landeshauptstadt München trägt bereits 10% der auf die Anlieger umlagefähigen Aufwendungen. Dieser Kostenanteil ist in der Straßen-reinigungsgebührensatzung festgelegt. Es ist an die Pflicht der Anlieger nach der Satzung zu erinnern, dass jeder Grundstückseigentümer zur Reinhaltung seines jeweiligen Geh- und Straßenbereichs verpflichtet ist. Für den größten Teil der Flächen innerhalb des Mittleren Rings übernimmt die städtische Straßenreinigung diese Aufgabe, wofür die Straßenreinigungsgebühren zu zahlen sind.
Eine Möglichkeit, Teile der Reinigungskosten auf die Lokalitäten umzulegen, gibt es rechtlich nicht. Die Betreiber der gastronomischen Einrichtungen sind rechtlich nicht die Verursacher, sondern die Nutzer, die ihren Abfall an der nächsten Ecke oder beim nächsten U-Bahn-Abgang entsorgen.
Frage 3:
Ist zu befürchten, dass zusätzliche Kosten der Partyszene am Gärtnerplatz mit mobilen Toiletten und Mediatoren auch auf die Anwohner umgelegt werden?
Antwort Sozialreferat, AKIM Allparteiliches Konfliktmanagement in München:
Die Kosten des Konfliktmanagements durch AKIM werden von der Stelle AKIM im Amt für Wohnen und Migration getragen und nicht auf die Anwohner umgelegt.
Antwort des Baureferats, Abteilung Gartenbau:
Die Kosten für die mobilen Toiletten am Gärtnerplatz werden derzeit aus den Haushaltsmitteln der Hauptabteilung Gartenbau des Baureferats finanziert. Auf Basis der gegenwärtigen Rechtslage ist keine rechtliche Grundlage ersichtlich, diese Kosten auf die Anwohner umzulegen.
Frage 4:
Welche Möglichkeiten einer Bepflanzung der großen Rasenflächen am Gärtnerplatz gibt es? Gibt es hier konkrete Pläne der Stadt?
Antwort des Baureferats, Abteilung Gartenbau:
Die jetzige Gestaltung des Gärtnerplatzes ist Ergebnis einer Planung mit umfangreicher Bürgerbeteiligung und einem längeren politischen Entscheidungsprozess. Der Stadtrat hat im September 2005 die jetzige Gestaltung beschlossen. Sie ist für die Verwaltung bindend.
Beigefügt finden Sie ein Informationsfaltblatt des Baureferats zum Gärtnerplatz.
Die Anlage zur Antwort kann abgerufen werden unter: